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Es bedarf wohl eines hoechstrichterlichen Urteils, das letztinstanzlich klaert, dass Ansprueche gegen den Grundbesitzer bei den ueblichen selbstverschuldeten Alleinstuerzen ausgeschlossen sind und man sich im Wald auf eigene Gefahr bewegt.
Wenn jemand die Garantie haben möchte, dass er für keine Unfälle im Wald belangt werden kann, dann darf er keinen Wald besitzen.
Wenn man schon ein Stück der öffentlichen Natur zu seinem persönlichen Vorteil besitzt, dann hat man nunmal auch eine Verantwortung, trägt vielleicht ein gewisses Risiko und geht bestimmte Pflichten ein.
Wobei ich das Problem nicht wirklich sehe. Mehr Sicherheit, als die aktuelle rechtliche Lage bietet, wird man auch in Zukunft bestimmt nicht bekommen.
Natürlich. Mir ging's eher um das Wort "Garantie". Die wird man nämlich niemals bekommen, deshalb macht's auch nicht viel Sinn sie zu fordern. Dann dürfte ich ja gar nichts im Leben machen...Wenn auch nur das geringste Risiko strafrechtlich belangt zu werden bestünde, könnte ich jeden Waldbesitzer verstehen.
Das gilt dann aber meiner Meinung nach nicht für Kicker oder sonstige gebaute Stunts, bzw. gehe ich davon das dies vor keinem Richter als "Waldtypisch" durchgeht. Am Rathsberg wurde ja dann doch hier und da "gebastelt!"
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Wie könnte das Problem gelöst werden? Die eleganteste Lösung für alle wären doch Offizielle Trails auf Öffentlichen Grund und Boden?
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- Die meisten Biker fahren dann wahrscheinlich auf den Öffentlichen Trails - nicht in Ihrem Wald
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- Wir Biker haben endlich eine möglichkeit unseren Sport "legal" auszuüben
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- Wenn Sie dann Wege versperren oder platt machen stört das keinen mehr
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- Wenige bis keine Konflikte mit Wanderern
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- Durch geplante Strecken und Wege bessere Möglichkeiten auch im Sinne des Naturschutz zu planen
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Aber wie ich finde, ist es ein möglicher Lösungsansatz wie beide Seiten zufrieden sein können
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Radfahren auf Wegen im Wald ist in Bayern sowie auch in den anderen Bundesländern meist legal.
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Leider nicht. Ich möchte keine MTB-Reservate und bin mir sicher, die meisten anderen MTBiker auch nicht.
Gibt es schon; wird nur meist "Weg" genannt.
Angebote statt Verbote - könnte klappen. Ändert aber nichts daran, das Wege im Wald sowieso in den meisten Fällen "öffentlich" sind.
Ob ein vorhandener Weg begangen oder befahren wird, ist der Natur eigentlich egal; eine Sperrung nur für Radfahrer deswegen unsinnig.
Leider nicht. Ich möchte keine MTB-Reservate und bin mir sicher, die meisten anderen MTBiker auch nicht.
Aus Sicht der Waldbesitzer ist doch schon eine "Lösung" des Problems gefunden worden........Genau dafür lässt sich doch aber eine Lösung finden oder wie hier anscheinend nicht.
Gesendet von meinem Nexus 5 mit Tapatalk
Strafrechtlich hat er wohl hoechstens was zu befuerchten, wenn er absichtlich Hindernisse aufstellt.Zur Verdeutlichung: Es geht den Waldbesitzern explizit um STRAFRECHT, weniger um ZIVILRECHT (da gibts bereits günstige Urteile).
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Herausforderung angenommen: Endlich mal was anderes als S1 am Rathsberg! Jetzt heist's fleißig Bunnyhop üben.
Und faul. Und larmoyant. Bekannt. Es hat einen Grund, dass ich zum Arbeiten nach Baden-Wuerttemberg fahre ...Für alle Nicht-Eingeborenen: Der Franke ist stur. (...)
Herausforderung angenommen: Endlich mal was anderes als S1 am Rathsberg! Jetzt heist's fleißig Bunnyhop üben.
Kommt eigentlich nochmal ein Artikel in den EN über die momentane Situation am Rathsberg/im Amiwald oder erscheinen dort nur noch Artikel gegen MTBer?
Ich habe schon mehrmals geschrieben, dass die EN seit Jahrzehnten nix Anderes macht, als gegen Radfahrer zu poebeln ...Ich habe nichtmal eine Antwort von der EN bekommen...
In einem Pilotprojekt in Davos (Schweiz) wurden Wanderwege für Wanderer und Mountainbiker geöffnet, dazu kam eine Beschilderung mit dem Hinweis auf die gemeinsame Nutzung und ein respektvolles Miteinander. Laut Aussagen des Tourismusverbandes sanken die Beschwerden auf Grund von Begegnungskonflikten auf Null.