Biken am Rathsberg verboten??

ich weiß nicht, ob das gerede eines waldpöblers als anhaltsverdacht ausreicht. aber "man könnte" ja mal beim blank anfragen, ob es kameras in "seinem" wald gibt. dann wird es lustiger, falls mal jemand eine solche entdeckt.
Es läuft bereits eine Anfrage an den bayerischen Datenschutzbeauftragten. Aber wie das so ist mit offiziellen Stellen, eine gehaltvolle Antwort kann dauern...
 
Reaktion des LRA Erlangen-Höchstadt auf unsere Anfragen:
 

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Vorweg: Ich bin ein absoluter Laie in Rechtsfragen!
Nur eins ist mir jetzt aufgefallen als ich die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Wildnis am Rathsberg" aus dem Jahr 1996 durchgelesen habe.
Da wird immer wieder auf den Art. 7 BayNatSchG bezuggenommen, insbesondere auch bei den Verboten.

Nun gibt es seit 2011 aber ein neues BayNatSchG und im Art. 7 BayNatSchG steht jetzt etwas über "Ersatzzahlungen" und nichts über Naturschutzgebiete oder Verbote.
Gibt es damit überhaupt noch eine Rechtsgrundlage die Verordnung? Oder müsste die Verordnung nicht neu erlassen werden?
Zumal sich im Punkt Betretungsrecht bei dem neuen BayNatSchG sich IMHO Grundlegendes für die Radfahrer geändert hat.

So heißt es in der Verordnung nur "Verboten ist mit Fahrzeugen aller Art zu fahren"
Aber auch "Verboten ist auf unbefestigten, ungeeigneten Wegen zu reiten".
Das heißt also, auf befestigten Wegen ist das Reiten erlaubt, Radfahren aber verboten.
 
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Die Ratsberg-Widlnis find ich zwar eh nicht besonders interessant zum Fahren aber trozdem:
Die wissen auch nicht so genau, was sie wollen, oder? Auf den gekennzeichneten Wegen darf ich nicht radfahren, weil mir ein (Totholz-)Ast auf den Kopf fallen könnte aber spazieren gehen ist möglich? Sind Fußgänger nicht schutzwürdg?
Auf jeden Fall hat man jetzt mal die Aussage, dass das Fahren nicht zum Schutz der Umwelt existiert, sondern zum Schutz der Personen. (Obwohl ich sowieso denke, dass man damals beim formulieren der Verordnung bestimmt mehr an motorisierte Fahrzeuge gedacht hat, als an Fahrräder...)
 
Nicht direkt. Es geht in meinen Augen um eine verschärfte Wegsicherungspflicht auf als Wanderwegen gekennzeichneten Wegen. Andersherum: Das gezielte Liegenlassen von Totholz (mir fällt keine besser Formulierung ein) steht im Widerspruch zur Wegsicherungspflicht. Also werden einfach so wenig wie möglich Wanderwege gekennzeichnet. Die gekennzeichneten Wege werden natürlich gesichert. Alle anderen Wege sind auch für Fußgänger tabu.
Zusätzlich kommt im NSG noch das Verbot für Fahrzeuge aller Art hinzu. Und dazu zählen nun einmal auch Fahrräder.
 
Zum Schreiben des LRA:
Das Landratsamt scheint die mit Art. 141 Abs. 3 BV einhergehende Duldungspflicht der Privatwaldbesitzer noch nicht so recht erfasst zu haben.

Zum Schreiben der Regierung v. Mittelfranken:
Ein weiteres schönes Beispiel dafür, dass das Verbot des Radfahrens auf bestehenden Wegen nicht notwendig ist den Schutzzweck der Verordnung zu erfüllen.
Dennoch ist die Verordnung gültig und zu beachten.

Zum obigen Beitrag:
Aus der Ausweisung oder Markierung von Wegen ergibt sich keine besondere Verkehrssicherungspflicht.
 
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Zum obigen Beitrag:
Aus der Ausweisung oder Markierung von Wegen ergibt sich keine besondere Verkehrssicherungspflicht.
Ich habe den Artikel aus der Wanderzeit eben noch einmal gelesen und wollte mich gerade korrigieren. Du bist mir jetzt zuvor gekommen ;)
Allerdings ist das wiederum widersprüchlich mit dem Brief der Regierung von Mittelfranken (document2014-07-03-063506.pdf)
 
man merkt, dass die ämter sich nicht angreifbar machen wollen: es werden gefahrenlagen konstruiert, die bei realistischer betrachtung völlig unbedeutend sind, und alle erholungssuchende ausgesperrt (wir sollen ihnen gar noch dankbar sein für ihre uneigennützige fürsorge uns gegenüber). in der praxis wird dann aber vorrangig jagd auf mtbler gemacht.
dass der rathsbergweg unterhalb des schlosses (ja, das *ist* ein weg, guckt in eure offizielle TOP50, liebe sesselfurzer!) für fußgänger gesperrt ist, wird sich nicht vermitteln lassen. es ist auch der einzige weg, wo man den schluchtwald schön sehen kann -- die fotos auf der LRA-seite sind ja auch mehrheitlich dort entstanden.
 
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das ist meiner ansicht nach die forstautobahn, die auch in der verordnungskarte sichtbar eingezeichnet ist http://www.erlangen-hoechstadt.de/f.../Naturschutzgebiete/RathsbergwildnisVO001.pdf , also bewandert werden darf.

eine besser aufgelöste karte aus der verordnung wäre ganz interessant. ich *vermute*, dass die grundlage der karten die TOP50 ist, und dann ist der rathsbergtrail gestrichelt drin. auf dem lausig aufgelösten pdf sieht man auch einen anderen gestrichelten weg, den ich gerade nicht zuordnen kann.
 
Ging mir mehr um die Aussage aus dem Brief, als um den Weg an sich. Demnach dürfte gar kein Wanderweg im NSG existieren, was er aber offensichtlich doch tut.
 
Die Wegbeschreibung passt. An der Stelle "Wer den Endpunkt Bubenreuth wählt, folgt zunächst auf der Autostraße nach rechts und weiter Richtung Erlangen, um dann unvermittelt rechts hinab in den Wald zu tauchen." steht heute so ein Schild an der Forststraße.

Da in der Verordnung keine Wege eingezeichnet sind (http://www.erlangen-hoechstadt.de/f.../Naturschutzgebiete/RathsbergwildnisVO001.pdf) sind nach der Logik des Naturschutzrechtes alle Schotterstraßen im Naturschutzgebiet nur Fata Morganas und jeder der da in der Realität einen geschotterten Weg sieht, sollte schnell zum Augenarzt gehen! Nicht vorhandene Wege dürfen natürlich nicht betreten werden.

Am 2.5.2014 bin ich zufällig mit dem Auto dort vorbeigefahren, als ein Waldbesitzer mit dem Geländewagen genau an diesem Schild vorbei in eine nach der Verordnung nicht existierende Schotterstraße im Naturschutzgebiet abbog. Der hatte wohl seinen Augenarzttermin verpasst :ka:

Kurz zusammengefasst: Der Wanderweg der VGN dort ist illegal!
 
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In der Verordnung steht doch, dass es verboten ist mit Fahrzeugen aller Art zu fahren.
Also was gibt es da noch zu bereden?

Strengt eine Klage gegen die Verordnung an und alles wird gut ;-)
- wenn die dann erfolgreich war, dann gleich weiter Klagen gegen die bayerische Verfassung.
Dort steht auch so "seltsames" zum Naturschutz drin.

Die Rechtsauffassung und kruden Aussagen mancher Autoren hier
vermittelt ein schlechtes Bild vom Radfahrer im allgemeinen.

Entsprechende Aussagen sind geeignet eine negative Meinung über "uns" bei den Verantwortlichen,
auf deren Wohlwollen "wir" angewiesen sind und welches zum Teil schon "verscherzt" wurde,
zu manifestieren. Dieses Forum ist öffentlich und nicht nur der "Waldeigentümer" liest mit.
 
Wenn das LRA schon selbst eine Brochüre mit dem Weg (markiert durch grünen Punkt) herausgibt, dann darf man als Nutzer wohl davon ausgehen, dass eine Begehung erlaubt ist. Anschließend stellt sich die Frage, warum der Weg für Radfahrer verboten ist.
Klar steht in der Verordgung "Fahrzeuge aller Art". Aber damit sollten primär Kfz. o.ä. gemeint sein. Dass ein Fahrrad juristisch darunter fällt, obwohl sich der Weg durchaus für Erholungssuchende Radsportler und Familien eignet (ausreichende Breite, kein großes Gefälle, moderate Begehung von Fußgängern), hat man beim Erstellen der Verordung offensichtlich nicht einkalkuliert.
 
...womit wir wieder beim Thema "Wohlwollen" wären..
Die "Sperrungen" als "Ganzes" find ich nicht gut, aber nachvollziehbar.
So wie im Forum zum Thema Ratsberg / Tennenlohe geschrieben wird,
kann ich mir ein "Bild" machen welche Meinungen gegenüber den Verantwortlichen
in "freier Wildbahn" vertreten werden. Aus meiner Sicht wird es dann "gruselig".
 
Strengt eine Klage gegen die Verordnung an und alles wird gut ;-)
Warum klagst Du nicht selbst? Oder habe ich Deinen Ironie-Tag übersehen?

Es gibt zu der Verordnung viel zu bereden. Z.B. dass sie von Menschen gemacht wurde, die diese auch wieder ändern können. Dass es die Möglichkeit der Ausweisung von legalen Wegen auch in Natuschutzgebieten gibt. Dazu ist nur der Wille der Verantwortlichen nötig. Es gibt auch die Möglichkeit der Duldung.
 
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topolino, wir sind nicht mehr im Mittelalter, wo man auf das Wohlwollen der Obrigkeiten angewiesen ist. All das wird von unserem Geld bezahlt...

static schrieb:
Ging mir mehr um die Aussage aus dem Brief, als um den Weg an sich. Demnach dürfte gar kein Wanderweg im NSG existieren, was er aber offensichtlich doch tut.
Hast recht, ich habe das Schreiben grad nochmal gelesen. Erst sagen Sie, dass keine Wege gekennzeichnet wurden; dann (im selben Absatz), dass das Begehen nur gekennzeichneter Wege erlaubt sei. Dieser letzte Satz ist wohl redundant, wenn keine solchen vorhanden sind (welcher Art eine solche Kennzeichnung sein sollte, ist natürlich völlig unsinnig).

Dass private Holztransporte im NSG über die dort nicht existenten Wege die stenöke Flora und Fauna nicht stören, ist eh klar.
 
Vorsicht: Sarkasmus

Die verlinkte Verordnung aus den mittelfränkischen Amtsblatt ist von 1996 und der Thread hier beginnt ab 2008. In etwa in der Zeit dazwischen wurde vermutlich in der "Wildnis am Rathsberg" zum Bsp. das Radfahren geduldet. Irgendwie haben es alle Beteiligten zum aktuellen Zustand gebracht, dass nichts mehr geduldet wird und das die Verantwortlichen es so wollen, was dort gerade passiert.

Das meine beiden Beiträge hier nicht populär sind und die Keule "Obrigkeitshöhrigkeit" ausgepackt wird war mir auch klar. Die Version Wutbürger 2.0 hilft nicht weiter und die "Anderen" zahlen offensichtlich mehr Geld...
...vielleicht gelingt es ja mit folgenden Beispiel das "Ganze" anders zu betrachten.

Einfach mal folgendes Vorstellen:
Schlosspark Erlangen - Bremsspuren im Rasen - gepflügte Blumenbeete - zerfurchte Schotterwege
- der Brunnen wird zur Schanze umgebaut. Der Eigentümer und die "Obrigkeit" wird angepöbelt.
Warum passiert das nicht? weil es keinen Spaß macht - offensichtlich ungesetzlich ist - die soziale Kontrolle
der Allgemeinheit und der Verfolgungsdruck der "Obrigkeit" zu stark wäre.
Warum passiert das am Rathsberg und anderswo? weil es Spaß macht - man dabei eher nicht erwischt wird
und die "Wildnis" als ein billiges allgemeinnütziges Verbrauchsgut wahrgenommen wird.
Erkenntnis = konsumorientierte Spaß Gesellschaft contra Naturschutz und Landkreis ERH

...und nach 6 Jahren unterhält ihr euch noch darüber wer wann im NSG mit dem Kfz. / Lkw rumfährt
und welche Wege wo als was eingezeichnet sind...
 
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