Biken am Rathsberg verboten??

Nur so als Gedankenansatz: Bei einem Unfall in der "verbotenen Zone" (z. B. Zusammenstoß mit einem Fußgänger - dieser verletzt sich) könnte eine private Haftpflicht erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Daran denken viele nicht. Bei Eigenverletzungen wird die Krankenkasse auch nicht vor Begeisterung jubeln.
Achso, die wollen durch ihre Kontrollen uns nur vor Haftungsrisiken schützen. :D
Was haben wir für einen fürsorglicher Staat.
 
Ja, und jetzt "kanalisiert" sich durch diese Regularien alles auf die ausgewiesenen Schotterwege. Auch die zwei "Idioten" haben sich nicht einfach in Luft aufgelöst. Fahren die jetzt plötzlich vorschiftsgemäß?
Diese Argumentation ist doch einfach unausgereift und gleicht einer "Basta"-Entscheidung, da man einfach keine Lust hat, sich mit der Situation für alle Parteien zufriedenstellend auseinanderzusetzen.
 
greenbull schrieb:
Das Grundproblem: Zu viele Erholungssuchende auf zu wenig Raum. Wenn bei 100 Radlern zwei Idioten dabei sind, dann fallen die im Bayerischen Wald oder in den Alpen wegen der Fläche gar nicht auf. Bei uns konzentriert sich alles auf ein paar Quadratmeter. MTB`ler, Fußgänger, Jäger, Waldbauern, etc., da sind Konflikte programmiert. Da die Fläche nicht größer wird, musste man sich andere Regularien einfallen lassen.
Es ist ja jetzt nicht so, dass da laufend Fußgänger zusammengefahren werden. Wie lowfat schon mal ansatzweise vorgerechnet hat, passiert im Straßenverkehr sicher mehr als im Wald (Munitionsunfälle+"normale" Crashs). Konflikte mit Waldbauern meinetwegen, das kommentiere ich hier nicht weiter.

Bei der Jagd frage ich mich als Laie, was bei völlig unterbleibender Jagd eigentlich passiert. Die Verbissschäden durch Rotwild nehmen zu, das ist ein (rein?) wirtschaftl Problem. Schwarzwild nimmt zu, aber die Schwarzwildpopulation wurde immer schon durch Nahrungsangebot geregelt (ich wüsste kein einheimisches Raubtier, das Wildsäue frisst). Die Schäden auf den Feldern nehmen zu (rein wirtschaftl Problem), die Gefahr von Wildunfällen (-> Tempolimits auf Straßen einführen). Was ich hinterfragen will: Muss im städtischen Naherholungsgebiet effektiv bejagt werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist schön, dass sich @greenbull1 hier einbringt.

Das Forstarbeiter auf Blindgängersuche ausgebildet sind ist natürlich fraglich, wäre aber sicherlich bei der aktuellen Gefahrenlage für diese sehr wünschenswert. Im NSG kommen beim Befahren eines Weges abseits der Forststraßen die beiden VO als Ordnungswidrigkeiten zusammen, das BayNatSchG hat damit prinzipiell erst mal kein Problem. Das Mountainbiken wird ja vom entsprechenden Amt als natur- und sozialverträglich anerkannt, das kann keine Grundlage sein.

Inwiefern das Problem: "Zu viele Erholungssuchende auf zu wenig Raum." durch die Regelung "wir zwingen diese auf noch weniger Raum" gelöst werden soll, kann ich nur schwer verstehen. Der Lösungsansatz erschließt sich mir leider nicht. Hier wäre es sinnvoll den vorhandenen Raum einfach zu nutzen, es ist ja nicht so, dass dieser "übernutzt" wird. Das Problem der "zu vielen Erholungssuchenden" ist auch einfach ein theoretisches Problem, welches im Wald keinen Bestand hat. Konflikte zwischen den Nutzergruppen sind verschwindend gering, es gibt in den Waldgebieten des Landkreises wie der Stadt keine Wege auf denen ein respektvolles Miteinander nicht möglich wäre. Der Jagd entsteht kein wirkliches Problem durch die Nutzung der bestehenden Wege, das Wild ist daran gewöhnt. Die größte Luchspopulation des Bayerischen Waldes lebt beispielsweise an der Bundesstraße. "2 Idioten", wie im Beispiel von @greenbull1 angeführt, rechtfertigen doch kein Verbot für eine gesamte Gruppe Erholungssuchender.
Ein wenig Verständnis auf allen Seiten würde völlig ausreichen, ein paar Schilder die auf die gemeinsame Wegenutzung hinweisen und auf einfachste Verhaltensregeln und alle Beteiligten hätten eine gangbare Lösung. Das dies genau so funktionieren kann zeigt das Beispiel Davos, und dort handelt es sich um ausgesetzte, schmale Wege die gemeinsam genutzt werden. Dadurch dass dies alle Beteiligten wissen und sich darauf einstellen gibt es dort aber gar keine Probleme. Inhaltlich nicht ordentlich begründete und vor allem einseitige Verbote fördern einfach keine wegweisende Lösung, gegenseitiges Verständnis schon.
 
Die Polizei ist u. a. von der Betretungs-VO ausgenommen. Außerdem ist als Lektüre das Bay. PAG empfehlenswert ... § 2 ...




Radfahren z. B. am Dornberg (= NSG Tennenloher Forst) ==> Prüfe BayNatschG, VO NSG Tennenloher Forst, Betretungs-VO Tennenloher Forst. Drei Ordnungswidrigkeiten auf einmal ... eine bleibt zumindest immer hängen.

Da es auch eine Haftungsfrage für den "Grundstücksverantwortlichen" ist, sind natürlich hauptsächlich Privatpersonen mit der Betretungs-VO angesprochen. Ich gehe davon aus, dass alle, die berufsmäßig im Wald unterwegs sind, dementsprechend beschult wurden.

Das Grundproblem: Zu viele Erholungssuchende auf zu wenig Raum. Wenn bei 100 Radlern zwei Idioten dabei sind, dann fallen die im Bayerischen Wald oder in den Alpen wegen der Fläche gar nicht auf. Bei uns konzentriert sich alles auf ein paar Quadratmeter. MTB`ler, Fußgänger, Jäger, Waldbauern, etc., da sind Konflikte programmiert. Da die Fläche nicht größer wird, musste man sich andere Regularien einfallen lassen.
Trotzdem: Die Verfolgungsbehörde hat ihre Rechtsauslegung klar und deutlich formuliert (Zeitung, Beschilderung). Jeder kann sich danach richten oder auch nicht. Aber bitte dann nicht jammern.

Nur so als Gedankenansatz: Bei einem Unfall in der "verbotenen Zone" (z. B. Zusammenstoß mit einem Fußgänger - dieser verletzt sich) könnte eine private Haftpflicht erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Daran denken viele nicht. Bei Eigenverletzungen wird die Krankenkasse auch nicht vor Begeisterung jubeln.
Stimmt, Greenbull. Rechtlich ist das schon sauber, aber in der Sache doch Käse: die Gefahr durch Munitionsreste verschwindet ja nicht dadurch, dass dir Polizei die Wege kontrollieren darf.
 
Nur wenn dem Polizisten bei der Dienstverrichtung die Beine weggerissen (Ironie!) werden, wird der Freistaat mit Sicherheit keine Schadensersatzansprüche gegen sich selbst stellen - da freut sich höchstens der Steuerzahler ...
Aber ich verstehe dieses Argument.

@ Yankee: Die VO NSG-Tennenloher Forst begründet sich aber auf dem BayNatschG (Art. 7/III). Bei der Wegethematik (Art. 21 ff.) kommt man in Bayern ohne höchstrichterliche Rechtsprechung eh niemals auf einen gemeinsamen Nenner. Eine ungenau definierte Rechtsgrundlage hat früher oder später genau diese Folgen. Bis dahin zur Hilfestellung: Ist ein Trail nicht in einer amtlichen Karte (www.bayernatlas.de: amtl. Karte) verzeichnet, dann sollte man vorsichtig sein. ==> Aber bitte jetzt nicht wieder die ganze Diskussion von vorne. Das ist derzeit im Landkreis ERH der Stand der Dinge.
 
@2nd_astronaut
Muss im städtischen Naherholungsgebiet effektiv bejagt werden?
Das Fragte ich mich auch schon und MEINE kurze Meinung ist:
im Gebiet rund um die Weiterleite stehen vor allem wirtschaftliche Interessen im Vordergrund.
im Gebiet rund um das Wildpferde Gehege sind es Naturschutzgründe.
Dazwischen beschränkt sich die Nutzung durch "Erholungssuchende" auf ganz bestimmte Korridore,
neben denen ja auch eifrig gejagt wird.

Kalchreuth mit seinen Gaststätten, den Kirschbaum Gärten (samt Fernsicht), den Parkraum
in der Nähe der Weiher und am Sportplatz und eben dem interessanten Wald bietet viel "Erholung"
und wenig Ruhezonen für das Wild. Wer dieses Jagdrevier pachtet, hat eigentlich die AK gezogen.

Der bisherige Jäger hat´s vermutlich aufgegeben (Tagsüber machen die Harverster alles platt und
Abends kommen die Mountainbiker...)
und der "Neue" hat sich in den Kopf gesetzt das Gebiet wieder
jagdbar zu machen.
Die Jäger "müssen" (glaube ich) Abschussquoten erfüllen.
Ob die ansässigen Landwirte Stress machen kann ich nicht beurteilen, eine moderne "Leibspeise" der Wildschweine:
Mais - wird dort eher nicht angebaut. Der Förster sollte dort eigentlich auch keinen übermäßigen Wald-Verbiss haben,
denn tagsüber vergrämen die "Erholungssuchenden" das Wild (ich werd´schon wieder sarkastisch ;-) welches dann den Jägern der
angrenzenden Gebiete vor die Flinte läuft.
Die "Schnell"-Straßen der Umgebung haben bereits Tempo-Limit.
 
Zuletzt bearbeitet:
@greenbull1 Problematisch an der Sichtweise des LRA ERH ist vor allem die nicht vorhandene Gesprächsbereitschaft. Der Bezug auf das BayNatSchG ist klar, aber ein NSG verbietet nicht automatisch das radfahren. Im LRA hängt man leider einem Naturschutz an, den der Erlanger Professor Werner Bätzing als verhindernden Naturschutz bezeichnet hat und der seit sicherlich 20 Jahren in der wissenschaftlichen Realität keine Rolle mehr spielt. Leider hat man es verpasst die VO der NSG daran anzupassen. Wir sprechen hier schließlich über Kulturlandschaften nicht Wildnis.
Das bayerische Motto des "Leben und leben lassen" scheint dahingehend leider noch nicht in Franken angekommen zu sein. Stattdessen verbietet man eine natur- und sozialverträgliche Erholungsform ohne dies sauber inhaltlich zu begründen. Auch einseitige Kontrollen von Mountainbikern auf Wegen die für alle Nutzer gesperrt sind sorgen nicht unbedingt für ein positives Bild des Amtsvorgehens.

Stattdessen könnte man ja einfach mal das wiederholt ausgesprochene Gesprächsangebot der IG annehmen.
 
@Yankee Doodle - genau das in Bayern abgedroschene "Leben und Leben lassen" (Liberalitas Bavariae) funktioniert heutzutage nicht mehr. Ich erinnere mich da an die Diskussionen um die Schließungszeiten der Biergärten, das Rauchverbot in Gaststätten ...

Und deinen vorletzten Satz "Auch einseitige Kontrollen ..." unterschreibe ich, wenn es tatsächlich so war/ist.

Eigentlich wäre alles so einfach, hätten sich A L L E von Anfang an an die DIMB Trail Rules gehalten, wäre es mit Sicherheit nicht soweit gekommen. Aber trotz positiver Bemühungen an der Winterleite mit den dort angebrachten Hinweisen auf die Trail Rules, es gibt halt einige, die Fahren an den Zetteln vorbei und dann gleich links und ab durch die Brombeeren ... da bekomme ich einfach rote Punkte!

Wenn dann zwei mit blockiertem Hinterrad durch die Brombeeren gefahren sind, dann sieht man eine Spur und der dritte Biker interpretiert diese Spur bereits als Trail - - - und genau so dreht sich die Spirale. So sind die meisten Trails entstanden. Diejenigen, die als erste durchs Kraut gefahren sind verurteilt jeder (auch hier) aber keiner wills gewesen sein und keiner kennt so jemanden persönlich ... Mit der Zeit wird diese Spur immer mehr genutzt und immer breiter - bis man schließlich der Meinung ist, es sei ein Weg. Da zwickt sich doch was, oder???? Da das ja fast täglich passiert (meist nur im kleineren Rahmen durch das Abkürzen zwischen vorhandenen Trails), wie will man da auf einen gemeinsamen Nenner kommen?

Als positiv denkender Mensch gehe ich davon aus, dass es die DIMB und die IG mit den selbst auferlegten Regeln ehrlich meinen und zumindest deren Sprecher, Mitglieder und Unterstützer sich auch an die Regeln halten. Aber was bringt das, wenn diese Bemühungen nicht alle an der Basis erreichen? Wie soll der Konsens denn am Ende aussehen? Kein Biker wird die Polizei rufen, wenn er jemanden beim Buddeln und Zimmern erwischt - da gibts ja einen Ehrenkodex. Oder wer nimmt sich mal einen zur Brust, der querfeldein gefahren ist?
Wie will man einen Lernprozess bei demjenigen anstoßen, der sich bisher nicht an die Regeln gehalten hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also beim Rauchverbot muss ich mal einhaken.. was hat "Leben und Leben lassen" damit zu tun, dass man das krebserregende Giftzeug das sich andere reinziehen selbst einatmen muss? Selten so einen Käse gelesen.
 
@greenbull1 Hier im Bayerischen Wald funktioniert dieses alte bayerische Prinzip ziemlich gut.
Als einen Sommer lang mal gewisse Wege geshuttlet wurden hat man mit den entsprechenden Bikern gesprochen und mit dem verärgerten Landwirt und seitdem wird nicht mehr geshuttlet, das Problem ist gelöst und die verschiedenen Parteien kennen sich. Der abschüssige Weg vorbei an einer Berghütte wird nicht auf Grund von eventuellen Gefahren gesperrt, sondern man weist mit einem Schild auf diese hin und das man lieber auf nen Kuchen einkehren sollte als vorbeizufahren. Ab und zu mal Wege zu pflegen die man täglich fährt führt hier auch zu guten Kontakten zu Forst und Jägern (auch wenn diese erst mal sehr verdutzt sind, dass man einfach so freiwillig Wege pflegt).
Im Grunde geht es nur darum die Bereitschaft aufzubringen mit den anderen Nutzergruppen zu sprechen und auch inhaltlich zu argumentieren. Die Bereitschaft Vorurteile über Bord zu werfen sollte bei allen Seiten vorhanden sein, denn auch wenn eine Gefährdung beispielweise leicht vorstellbar ist, so ist sie wissenschaftlich einfach Quatsch.
Eine konstruktive Lösung mit der alle Seiten gut leben können wird in einer Metropolregion nie einfach sein. Aber es sich so einfach zu machen eine komplette Nutzungs- und Erholungsform zu verbieten ist dann doch etwas unambitioniert.

Ein Teil der Wege im Tennenloher Forst ist sicherlich durch wiederholtes Einfahren entstanden, das muss nicht sein. Dafür gibt es aber auch Lösungsvorschläge. Der überwiegende Teil geht aber auf die Nutzung als Truppenübungsgelände und Motocrossstrecke zurück. Dieses feine Netz aus vorhandenen Wegen existiert seit langer Zeit und ein Fortbestand wäre für alle Erholungssuchenden und Naturnutzer äußerst wünschenswert.
 
@Yankee Doodle - genau das in Bayern abgedroschene "Leben und Leben lassen" (Liberalitas Bavariae) funktioniert heutzutage nicht mehr. Ich erinnere mich da an die Diskussionen um die Schließungszeiten der Biergärten, das Rauchverbot in Gaststätten ...

Und deinen vorletzten Satz "Auch einseitige Kontrollen ..." unterschreibe ich, wenn es tatsächlich so war/ist.

Eigentlich wäre alles so einfach, hätten sich A L L E von Anfang an an die DIMB Trail Rules gehalten, wäre es mit Sicherheit nicht soweit gekommen. Aber trotz positiver Bemühungen an der Winterleite mit den dort angebrachten Hinweisen auf die Trail Rules, es gibt halt einige, die Fahren an den Zetteln vorbei und dann gleich links und ab durch die Brombeeren ... da bekomme ich einfach rote Punkte!

Wenn dann zwei mit blockiertem Hinterrad durch die Brombeeren gefahren sind, dann sieht man eine Spur und der dritte Biker interpretiert diese Spur bereits als Trail - - - und genau so dreht sich die Spirale. So sind die meisten Trails entstanden. Diejenigen, die als erste durchs Kraut gefahren sind verurteilt jeder (auch hier) aber keiner wills gewesen sein und keiner kennt so jemanden persönlich ... Mit der Zeit wird diese Spur immer mehr genutzt und immer breiter - bis man schließlich der Meinung ist, es sei ein Weg. Da zwickt sich doch was, oder???? Da das ja fast täglich passiert (meist nur im kleineren Rahmen durch das Abkürzen zwischen vorhandenen Trails), wie will man da auf einen gemeinsamen Nenner kommen?

Als positiv denkender Mensch gehe ich davon aus, dass es die DIMB und die IG mit den selbst auferlegten Regeln ehrlich meinen und zumindest deren Sprecher, Mitglieder und Unterstützer sich auch an die Regeln halten. Aber was bringt das, wenn diese Bemühungen nicht alle an der Basis erreichen? Wie soll der Konsens denn am Ende aussehen? Kein Biker wird die Polizei rufen, wenn er jemanden beim Buddeln und Zimmern erwischt - da gibts ja einen Ehrenkodex. Oder wer nimmt sich mal einen zur Brust, der querfeldein gefahren ist?
Wie will man einen Lernprozess bei demjenigen anstoßen, der sich bisher nicht an die Regeln gehalten hat?
Selbst Leute, die sich an die Trailrules halten können kaum zwischen einem alten und einem neu anlegten Trail unterscheiden. Das Problem sind nicht die Trails an sich. Das Problem ist, daß immer mehr angelegt werden. Wer kann da noch unterscheiden, welche Trails alt (und vielleicht geduldet) und welche neu sind (und damit das Fass zum Überlaufen bringen). Beispiel: die klassische Runde an der Winterleite sieht heute immer noch so aus, wie vor 25 Jahren. Quasi keine Erosion oder Bodenvertiefung. Schlecht sieht es da aus, wo Leute gegraben haben. Beispiele:
1) an der zentralen Kreuzung haben mal Spezialisten vor ca 3 Jahren einen Anlieger in den Sandboden (!) geschaufelt. Der hatte eine Lebensdauer von 2 Minuten. Das Loch ist heute immer noch da.
2) am Ende der langen Geraden kreuzt der Weg den Rotochsentrail. Dort wurde direkt am Forstweg ein Loch gegraben, um auf der anderen Seite einen Sand(!)kicker zu bauen. Das Ergebnis ist dasselbe wie oben. Nur dass jeder Wanderer, Jogger, Forstmensch zwangsläufig über die Löcher stolpert.
3) Der "Winterleiten-Downhill". Was vor 10 Jahren oben mal ein kleiner Hüpfer über einen Sandstein war, ist zu einer tiefgründigen Fuhre mit Anliegern und Sprüngen ausgebaut geworden. Er steht mittlerweile sogar in openstreeetmaps. Ergebnis: Erosion über den ganzen Hang. Der ist noch zwei Jahre befahrbar. Dann ist er kaputt weil Sandboden.
4) Felsenabfahrt (Wolfsgraben): vor einigen Jahren ist dort eine völlig unflowige Flowline angelegt worden. Das war sicher ein Haufen Arbeit. Die habe ich eigenhändig zurückgebaut. Diese Abfahrt verträgt keinen Massen. Die Felsenabfahrt war mal anspruchsvoll und ist immer weiter rechts und links um die Felsen und die bereits ausgebremsten chickenways ausgeufert. Ich lege seit Jahren mit Baumstämmen dort seitliche Begrenzungen hin, damit die Sache im Rahmen bleibt.

Ich bin auch kein Tugendbolzen und hinterlasse Spuren und fahre manchmal zweifelhafte Trails. Wir müssen aber auch mal den Hals voll kriegen. Wenn wir eine dauerhafte Lösung im Tennenloher Forst haben ereichen wollen, werden wir Trails wieder zurückbauen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das war sicher ein Haufen Arbeit. Die habe ich eigenhändig zurückgebaut.

Ich bin auch kein Tugendbolzen und hinterlasse Spuren und fahre manchmal zweifelhafte Trails. Wir müssen aber auch mal den Hals voll kriegen. Wenn wir eine dauerhafte Lösung im Tennenloher Forst haben ereichen wollen, werden wir Trails wieder zurückbauen müssen.


Exakt. Man kann nicht immer nur an Trails, die offensichtlich gerade frisch ausgebaut werden, vorbeifahren, Kopf schütteln und dann zwei Monate später denken "hey, der Trail da sieht ja eingefahren aus, dann ist das ok". Ich habe hier bei uns im Landschaftsschutzgebiet auch mal drei Wochen lang fast täglich die Kicker und Doubles zurückgebaut, die iregndwer quer über die typischen, hochfrequentierten Gassi-Routen angelegt hat. Hat funktioniert. Seitdem laufen da alle wieder mit einem Lächeln rum, wohl, weil sie auch gesehen haben, dass andere Mountainbiker sich ebenfalls dagegen stellen, nicht nur die Spaziergänger.

Andererseits, wenn man das erste Mal in einem Gebiet fährt, wo man noch nie unterwegs war - woher soll man wissen, welcher Trail eine "klassische Runde" ist, und welcher erst letzten Sommer in den Boden gebremst wurde?
 
@christoff1977 Woran hast du erkannt, dass es sich um Zivilstreifen handelt?

An seinem Dienstausweis und seinem Funkgerät mit Logo der Polizei auf dem Display. Es soll Leute geben, die einem Dienstausweis nicht vertrauen, mir war das allerdings Legitimation genug.

Den zweiten, den ich im Vorbeifahren auf legalem Weg gesehen habe, meine ich an seinem Funkgerät in der Trikottasche erkannt zu haben. Da kann ich mich aber natürlich täuschen.


Ich hab auf meiner Runde am Sonntag auf jeden Fall niemanden im Wald gesehen und für mich stellt sich auch die Vermutung, dass die achso vielen Kontrollen in der letzten Zeit in Wirklichkeit gar nicht stattgefunden haben und von wem auch immer nur gestreut wurden um die MTB'er zu verschrecken.

Ich habe das Gespräch mit dem (durchaus netten) Beamten als real empfunden. Zumindest war ich nüchtern zu diesem Zeitpunkt. Und nein, ich bin selbst kein Polizeibeamter, noch mit einem verwandt oder verschwägert.
 
Ein wenig Verständnis auf allen Seiten würde völlig ausreichen, ein paar Schilder die auf die gemeinsame Wegenutzung hinweisen und auf einfachste Verhaltensregeln und alle Beteiligten hätten eine gangbare Lösung. Das dies genau so funktionieren kann zeigt das Beispiel Davos,...

Soweit brauchen wir gar nicht zu fahren, um solche Schilder zu finden. Ich war vor zwei Wochen bei Neumarkt i.d. Oberpfalz unterwegs und da gibt es genau solche Schilder auf stadtnahen, von Wanderern und MTB´lern stark frequentierten Wanderwegen. Wir fanden das ziemlich gut, da es uns gleich das Gefühl gab, dass man hier als Biker willkommen ist und nicht generell als Fahrradrowdy abgestempelt wird, nur weil man es wagt, auf einem schmalen Pfad zu fahren.
 
Ein Bild davon hat WarriorPrincess hier schon (http://www.mtb-news.de/forum/t/biken-am-rathsberg-verboten.355137/page-26#post-11976353) gepostet und auch in der aktuellen WOMB ist ein Bild davon drin :daumen:
Was ich da noch vermisse sind die DIMB-Trailrules...die gehören meiner Meinung nach gleich unter das Schild mit dran. Aber für diese Lösung muss nach natürlich das Landratsamt usw. auch mitspielen und etwas aufgeschlossener sein.
 
Kalchreuth den Berg runter am Sambachweiher vorbei und unten dann links in den Wald rein, Richtung Weiher, da waren am !Sonntag! die Waldarbeiter kräftig am Ausholzen mit schweren Geräten zu gange. Ich denke die holzen die Sturmschäden aus. Dennoch der Weg war ein einziger Schlammpfad.

Achja, kennt das eigentlich wer?

http://www.erlangen-hoechstadt.de/f...Naherholungskonzept_Handlungsempfehlungen.pdf

Ist das nun hinfällig, da damals ja Herr Irlinger Landrat war, nun es aber ja Herr Tritthart (Bürgermeister von Weisendorf) ist.?
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Link find ich interessant!
Für alle, die Studie nicht komplett lesen wollen - dies ist der für uns relevante Absatz der Handlungsempfehlung:

"Mountainbiken:
Das sportliche Radfahren in freier Landschaft erschließt einerseits neue, vor allem auch jüngere Zielgruppen, wird andererseits von Naturschützern und Wanderern sehr kritisch bewertet und teilweise zu verhindern gesucht. Eine gezielte Besucherlenkung durch Ausweisung von geeigneten Strecken kann zur Entschärfung von Nutzungskonflikten beitragen, ungewollten „Wildwuchs“ verhindern und gleichzeitig geänderten Freizeitansprüchen Rechnung tragen. Die Topografie im östlichen Kreisgebiet sowie dessen Nähe zum Stadtgebiet lässt diese Region in den Fokus der Mountainbiker treten
Das Thema Mountainbiking sollte auf der Agenda des Landkreistourismus auftauchen und aktiv angegangen werden, um eine gewünschte Steuerungswirkung zu erzeugen. Als klassische Koordinierungsaufgabe sollten dabei frühzeitig „betroffene“ und interessierte Gemeinden, die Abteilung Naturschutz im Landratsamt, die Forstverwaltung und auch ADFC Experten zu diesem Thema zusammengeführt werden."​

Die Studie hat sicher mal viel (Steuer-)Geld gekostet, da kann man wohl erwarten, daß die Behörden sie nicht völlig ignorieren. Die umfassenden Wegsperrungen, die jetzt durchgesetzt werden sollen, haben doch nichts mit gezielter Besucherlenkung zu tun.
Auch scheint der Landkreis momentan überhaupt gar kein Interesse daran zu haben, das Experten von beiden Seiten zusammengeführt werden, um eine Lösung zu erarbeiten.
 
@DownhillEr4
klasse link! In diesem Papier steht vieles, an das man anknüpfen kann!

"Das Thema Tourismus / Naherholung wird auf Landkreisebene bislang in verschiedenen Fachbereichen nach Bedarf bearbeitet, es ist nicht als eigener und vernetzter Fachbereich institutionalisiert."
Dies ist eines der Kernthemen, das auch auf die Stadt Erlangen zutrifft: es gibt in den Verwaltungen nicht den einen Ansprechnpartner für unsere Themen. D.h. die Verwaltungen müssen sich erst einmal intern zusammenfinden.
Stellt Euch darauf ein, daß es Jahre dauern wird, bis wir eine tragfähige Lösung erreichen.
 
Tja so ist das, die Radfahrer sollen auf die Straße und sich von den Autos über den Haufen fahren lassen. Scheinbar ist das auch im Sinne vom Waldbesitzer ;)

Wieso?

Ist doch alles geregelt, da brauchts auch kein extra Gerichtsurteil.

Radfahren im Wald
fittosize_186_0_6f57eb7f015a37cfa1d5eca5351592ef_radfahren-wald.jpg

Wussten Sie schon, dass im Bayerischen Staatswald sehr viele Wege unterhalten werden, die für Radfahrer besonders geeignet sind ?

Wir stehen als Bayerische Forstverwaltung dem Radfahren als gesunde, umweltfreundliche und naturnahe Form der Fortbewegung positiv gegenüber. Dabei bieten sich die Waldwege sowohl für die Freizeitaktivität nach Feierabend wie auch für die Wochenend- oder Urlaubserholung an. Gerade in den stadtnahen Wäldern der Ballungsräume kommt dem Radfahren auch als Alternative zum Auto für den täglichen Weg zur Arbeit, zur Schule oder zum Einkaufen eine zunehmende Bedeutung zu.

Interessensüberschneidungen mit anderen Erholungssuchenden, Landwirten, Waldbesitzern oder dem Naturschutz können wie beim Reiten im Wald ggf. zu berechtigten aber zum Großteil lösbaren Konflikten führen.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Bestimmungen zum "Radfahren im Wald" für Sie zusammengestellt:

Grundlegende BestimmungenFür das Radfahren auf öffentlichen Straßen und Wegen gelten die Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und der Straßenverkehrsordnung.
Das Radfahren in der freien Natur - dazu zählt auch der Wald - ist in Bayern im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geregelt.

Das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) verweist hier auf das Bayerische Naturschutzgesetz (Art. 13 Abs. 1 BayWaldG).

Grundsätzlich hat jedermann das Recht auf Erholung in der freien Natur (Art. 141 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Verfassung, Art. 21 Abs. 1 BayNatSchG). Danach dürfen alle Teile der freien Natur unentgeltlich betreten werden (Art. 22 Abs. 1 BayNatSchG). Das Radfahren auf geeigneten Wegen ist dem Betreten zu Fuß grundsätzlich gleichgestellt. Dem Fußgänger gebührt der Vorrang (Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG). Die Ausübung des Betretungsrechts erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter nicht begründet (Art.13 Abs. 2 BayWaldG).
Welche Pflichten müssen Radfahrer beachten?Das Radfahren muss natur-, eigentümer- und gemeinverträglich ausgeübt werden. Die Radfahrer müssen Natur und Landschaft pfleglich behandeln. Sie haben auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen. Die Rechtsausübung anderer Erholungssuchender darf nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden (Art. 21 Abs. 2 BayNatSchG).
Wichtig: Waldwege dienen in erster Linie dem Forstbetrieb.

  • Als Radfahrer muss man stets mit Hindernissen und Unebenheiten!
  • Radfahrer müssen so vorsichtig fahren, dass Sie rechtzeitig anhalten können!
  • Radfahrer mit Köpfchen tragen einen Helm!
Wo darf man Rad fahren?Im Wald darf nur auf Straßen und geeigneten Wegen sowie geeigneten Privatwegen Rad gefahren werden (Art. 25 Abs. 2 BayNatSchG, Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG, Art. 13 Abs. 3 BayWaldG), soweit dies nicht durch amtliche Verkehrszeichen nach der StVO untersagt ist. Bei Privatwegen ohne amtliche Verkehrszeichen kommt es auf die Eignung des Weges an. Diese hängt vom Einzelfall ab. Nur bei ausreichender Breite eines Weges können Fußgänger (Wanderer) den ihnen nach Art. 23 Absatz 1 Satz 2 BayNatSchG gebührenden Vorrang auch tatsächlich gefahrlos wahrnehmen. Die jeweils als geeignet anzusehende Breite der Wege richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, z.B. der Häufigkeit der Benutzung durch Fahrradfahrer und Fußgänger, Fahrbahnbelag, Steigung, Kurven, Übersichtlichkeit. Der weit überwiegende Teil der forstwirtschaftlichen Wege in Bayern erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für das Fahrradfahren und steht damit zur Benutzung frei. Ein mit Kies oder Schotter befestigter Waldweg weist in der Regel die nötige Eignung auf.
Wo darf man nicht Rad fahren?Innerhalb des Waldbestandes, das heißt zwischen den Bäumen hindurch, ist das Radfahren generell nicht zulässig. Dies gilt auch für Mountainbiker.
Ungeeignet für das Radfahren sind ferner

  • Wege, wenn durch das Radfahren eine nachhaltige Beeinträchtigung oder Störung des Naturhaushalts nicht auszuschließen ist,
  • Wege, die auch häufig von Wanderern benutzt werden und keine ausreichende Breite aufweisen,
  • Wege, die wegen laufender Betriebsarbeiten (z.B. Holzfällung), umgestürzter Bäume oder Schäden am Wegekörper vorübergehend nicht befahren werden können,
  • Pfade, Steige oder ähnliche schmale Fußwege und Lehrpfade.
Auch auf den Rückegassen (in regelmäßigen Abständen angelegte Gassen zwischen den Bäumen) ist das Radfahren nicht zulässig, da sie nicht zu den Waldwegen, sondern zum Waldbestand zählen.

In besonderen Fällen kann das Radfahren auf Privatwegen in der freien Natur auch durch Einzelanordnungen und Rechtsverordnungen (Art. 26 Abs. 1 BayNatSchG) oder durch Schutzgebietsverordnungen (z.B. für Naturschutzgebiete, Wildschutzgebiete) auf bestimmte Wege beschränkt oder nur zu bestimmten Zeiten gestattet werden. Ob solche Vorschriften bestehen, kann man beim zuständigen Landratsamt erfahren.


Quelle: http://www.stmelf.bayern.de/wald/waldfunktionen/erholung/
 
Achtung Biker!
Bei der Felsenabfahrt Kalchreuth ist eine Lichtschranke versteckt, die stillen Alarm im Forstamt gibt, wenn Biker dort durchfahren und die Biker zählen ! Kann 75 Euro kosten, im Wiederholungsfalle bis zu 1000 Euro!
Der Förster hat uns heute nur aufgeklärt - das nächste mal kostet es !!!
Angeblich wegen Munitionsresten im Boden, er hat aber gleichzeitig zugegeben, dass damit nur ortsfremde Biker vertrieben werden sollen..
Also, haltet euch fern vom Truppenübungsplatzgelände bis rauf nach Kalchreuth!
 
alle die mit dem Auto anreisen und eine Karte (GPS) zur Orientierung verwenden ;)
huch ich bin demnach a´ zu-greister :D
 
Ungeeignet für das Radfahren sind ferner

  • Wege, wenn durch das Radfahren eine nachhaltige Beeinträchtigung oder Störung des Naturhaushalts nicht auszuschließen ist,
  • Wege, die auch häufig von Wanderern benutzt werden und keine ausreichende Breite aufweisen,
  • Wege, die wegen laufender Betriebsarbeiten (z.B. Holzfällung), umgestürzter Bäume oder Schäden am Wegekörper vorübergehend nicht befahren werden können,
  • Pfade, Steige oder ähnliche schmale Fußwege und Lehrpfade.
Demnach sind sämtliche Trails ungeeignet. Oder verstehe ich das falsch?
 
Zurück
Oben Unten