Biken im pfälzer Wald erlaubt oder nicht?

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Servus,

nach meiner Recherche komme ich zu keinem klaren Ergebnis. Wenn man die Waldgesetze des Pfälzer Waldes liest steht dort eindeutig das man auf "Fußwegen und Pfaden" nicht fahren darf. Eine 2m Regelung gibt es nicht.

Aber jeder macht es und keiner sagt was. Ist es nun erlaubt oder nicht? Fahren wir alle illegal auf den Trails?
 
solange man sich gegenüber den anderen waldnutzern anständig benimmt, gibt es "fast" keine probleme. aber ausnahmen bestätigen die regeln.
 
Fußwege und Fußpfade müssen als solche ausgewiesen sein! Eine Widmung als Wanderweg reicht nicht und schließt andere Benutzungen nicht aus.

Reine, ausgewiesene Fußwege wirst du aber nicht finden also gibt es keine Wege, die nicht befahren werden dürfen...

(Aus der Erinnerung. Ich erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit und Rechtssicherheit!)
 
Die Rechtsauffassung der DIMB ist die eine Seite - Landesforsten RLP hat da eine ganz andere Auffassung. Ich sehe aber derzeit niemanden, der es darauf anlegt, diese unterschiedliche Auffassung vor Gericht klären zu lassen. Das kann nur blöd für beide Seiten ausgehen. Also an ein paar grundlegende Regeln und Verhaltensweisen auf allen Seiten halten und gut ist's.
 
Ich sehe aber derzeit niemanden, der es darauf anlegt, diese unterschiedliche Auffassung vor Gericht klären zu lassen. Das kann nur blöd für beide Seiten ausgehen.

Natürlich legt es keiner drauf an. Grade auch nicht der Forst - der trotzdem permanent, bevorzugt auch in den Medien mit seinem Plastik-Spielzeug-Säbel rasselt - um einseitig Stimmung zu machen. Inwiefern könnte also ein (höherinstanzliches) Urteil, welches unmissverständich klarstellen würde, dass das Radfahren auch auf "Pfaden" im Pfälzerwald nicht verboten ist "nur blöd für beide Seiten" sein...!? Was wäre in dem Falle "blöd" für den MTB'er...!?

Es ist immer noch alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist! "Radfahren" in Rheinland-Pfälzischen Wäldern ist nicht mehr oder minder "verboten" - als generell das Radfahren auf mit Zeichen 250 ausgeschilderten Forst- und Wirtschaftswegen. Jene (ähnlich absurde) Regelung wird auch schlicht und ergreifend: nicht angewandt. Bundesrecht (StVO) bricht dazu Landesrecht (Erlaubnis des Radfahrens auf Waldwegen im LWaldG). Im geltenden Waldgesetz findet sich zudem auch keine ausreichende Legaldefinition der Begriffe "Fußweg / -pfad".

Zu dem Thema gibt es übrigens bereits etliche Beiträge im Thread "Die Zukunft des Bikens im Pfälzerwald"... ;)

Darüber hinaus - und eigentlich entscheidender: Eine gesetzliche Regelung, die grundsätzlich nicht vollzogen wird, ist offenkundig überflüssig. Eine überflüssiger Paragraf wird in der Regel einfach nicht angewandt, da den Behörden dessen Unpraktikabilität bewusst ist. Die Nichtanwendung (vorwiegend auch durch offene Duldung) führt im Falle eines (unwahrscheinlichen) Rechtsstreits (Grundlage wäre ein Verwaltungsakt durch ein "Knöllchen" - was es bis heute in nicht einem einzigen Fall gab) dazu, dass eine höhere Instanz (BGH, BVerfG) die Regelung aufhebt, da die Begründung des Verbots durch die Praxis der langjährigen Duldung (ohne signifikantes Eintreffen der zur eigentlichen Regelung führenden befürchteten "Schäden") quasi durch sich selbst widerlegt wird.

Es kann auch in D nicht einfach mal eben alles nach Belieben "verboten" werden!

Aber was wäre der Deutsche ohne seine Obrigkeitshörigkeit...! :D

Zwar an anderer Stelle schon erwähnt, aber hier noch mal erwähnenswert!

Der Wortlaut von § 22 (3) S. 1 LWaldG RLP lautet:
Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; darüber hinausgehende Reit- und Befahrensmöglichkeiten können die Waldbesitzenden gestatten, soweit dadurch nicht die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter beeinträchtigt werden.

Den Kontext des gesamten Satzes betrachtet kann man durchaus zum Schluss kommen, jenes ominöse "Verbot" diene in erster Linie prinzipiell eigentlich nur dem "Schutz" des privaten Eigentums diverser Waldbesitzender. Der 1. Halbsatz definiert lediglich den Grundsatz (welcher regelm. ohne den Folgenden zitiert wird). Der 2. Halbsatz öffnet eine große Hintertür und offenbart, dass es im Grunde vom "Waldbesitzer" abhängt, ob dieser sich durch Reiter, MTB'er oder Sonstige gestört fühlen will - oder nicht. Zeigt jener also keine Verstöße an, kann der Forst davon ausgehen, es wäre geduldet. Ganz davon ab, dass niemand, der im Wald unterwegs ist, "Wald im öffentlichen" von "Wald im privaten" Besitz unterscheiden kann. Aber auch der "öffentliche" Wald ist wiederum zivilrechtlich ("Waldbesitzender") betrachtet "privates" Eigentum des Landes. Wenn also auch hier der "Eigentümer" keine Einwände gegen Moutainbiker auf "Fußwegen und -pfaden" erhebt, ist das Radfahren auch abseits von Forstwegen und Straßen aus dieser Sichtweise: stillschweigend "gestattet", also vollkommen legal!

Wenn also mal ein Rentner rummotzt - einfach behaupten, man kenne den "Waldbesitzer" - und der hätte es erlaubt! ;)

Am Ende bleibt "wo kein Kläger, auch kein Richter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist eigentlich sonnenklar:

Landeswaldgesetz
(LWaldG)
Vom 30. November 2000

§ 3
Begriffsbestimmungen​

...
(7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege.

Damit sind Fußwege und -pfade alle Wege die keine Wirtschaftswege sind, also zur Bewirtschaftung des Waldes angelegt wurden. Wer legt die Wirtschaftswege an? Die Forstämter. Dort kann man sich informieren, ob ein fraglicher Single-Trail ein Wirtschaftsweg ist oder nicht. Ist er kein Wirtschaftsweg, darf er nicht befahren werden. So einfach ist es. Und dafür gibt es gute Gründe. Hierüber kann man sich auch bei seinem Forstamt informieren.
 
Ach, und zum Gewohnheitsrecht:
es gibt bei Gesetzesverstößen kein Gewohnheitsrecht. Nur weil du 5 Jahre lang nie erwischt wurdest, weil du zu schnell auf der Autobahn unterwegs warst, kannst du dich nicht auf dein Gewohnheitsrecht beziehen.
 
Noch ein kleiner Nachtrag:

§ 37
Bußgeldbestimmungen


(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 16 Abs. 4 Satz 2 eine Handlung vornimmt, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung von Schutzwald führen kann,

2.
entgegen § 22 Abs. 2 sich so verhält, dass die Lebensgemeinschaft Wald oder die Bewirtschaftung des Waldes gestört, der Wald gefährdet, beschädigt oder verunreinigt oder die Erholung anderer beeinträchtigt wird,

3.
entgegen § 22 Abs. 3 im Wald ohne Zustimmung der oder des Waldbesitzenden außerhalb von Straßen und Waldwegen mit dem Rad fährt oder reitet oder auf Straßen oder Waldwegen reitet, auf denen das Reiten durch eine besondere Zweckbestimmung ausgeschlossen ist,

...

(3) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, die übrigen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro, in besonders schweren Fällen bis zu zehntausend Euro, geahndet werden.
 
Für diejenigen die die DIMB-Meinung interessiert: https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/rheinland-pfalz/

Daraus ein Zitat das eine Einordnung gibt und nicht nur (interpretationswürdige, so eindeutig ist das nämlich nicht) Gesetzestexte kopiert:

"Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass in Rheinland-Pfalz auf allen zumindest naturfesten Waldwegen unabhängig von deren Breite das Radfahren erlaubt ist, soweit diese nicht ausdrücklich als Sonderwege für Fußgänger gekennzeichnet sind. Soweit darüber hinaus das Radfahren im Einzelfall verboten ist, ist dies durch entsprechende amtliche Verbotskennzeichen ersichtlich zu machen."
 
Die Information die der o.a. Fahrradhändler-Lobbyverein verbreitet ist irreführend und schlichtweg falsch.
Die Rechtslage ist jedem klar, der lesen kann. Das ist der einzige Link den man braucht:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldG+RP&psml=bsrlpprod.psmlEs gibt wenige so kurz und knackig formulierte Gesetze.
Nur weil einem eine Sachlage nicht gefällt kann man sie nicht wegschwurbeln.
Warum meine Person hier von Belang ist, ist mir schleierhaft. Aber wenn es interessiert: ich fahre seit meinem 9. Lebensjahr leidenschaftlich Mountainbike im Pfälzerwald. Mache meine persönlichen Präferenzen allerdings nicht zu Richtern über Richtig oder Falsch.
Jeder kann für sich selber entscheiden, ob er sich nach dem Gesetz verhält oder nicht. Aber andere wissentlich in die Irre zu führen und damit zu unfreiwilligen Rechtsbrechern zu machen ist, gelinde gesagt, unmoralisch.
Der Mountainbikepark-Pfälzerwald bietet hunderte Kilometer bestens ausgebaute Radwege, darunter sind auch viele Single-Trail-Abfahrten. Das reicht euch nicht? Dann wendet euch an: [email protected]
 
Deine Person hat damit zu tun weil Du Dich frisch in einem Forum anmeldest und dann eine einseitige, in den Augen einiger sicherlich falsche Rechtsauffassung vertritttst.

ein letzter Versuch: wenn das alles so einfach wäre bräuchte man nicht so viele Juristen... es ist eben dann doch im Detail nicht so simpel. Was ist denn nun z.B. ein Fussweg? Das ist ein erstmal unbestimmter Begriff mit dem man sich auseinandersetzen muss... daher siehe den verlinkten Artikel. Wenn der Artikel falsch ist: gerne Argumente bringen wieso. Aber einfach auf das Gesetz verweisen und dieses dann mit dem (eigenen) Bauch interpretieren ist genau das was die Situation eben NICHT klärt - dann haben wir Kampf der Bauchmeinungen, und keine gemeinsame Diskussionsbasis
 
Die Information die der o.a. Fahrradhändler-Lobbyverein verbreitet ist irreführend und schlichtweg falsch.
Die Rechtslage ist jedem klar, der lesen kann. Das ist der einzige Link den man braucht:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldG+RP&psml=bsrlpprod.psmlEs gibt wenige so kurz und knackig formulierte Gesetze.
Nur weil einem eine Sachlage nicht gefällt kann man sie nicht wegschwurbeln.
Warum meine Person hier von Belang ist, ist mir schleierhaft. Aber wenn es interessiert: ich fahre seit meinem 9. Lebensjahr leidenschaftlich Mountainbike im Pfälzerwald. Mache meine persönlichen Präferenzen allerdings nicht zu Richtern über Richtig oder Falsch.
Jeder kann für sich selber entscheiden, ob er sich nach dem Gesetz verhält oder nicht. Aber andere wissentlich in die Irre zu führen und damit zu unfreiwilligen Rechtsbrechern zu machen ist, gelinde gesagt, unmoralisch.
Der Mountainbikepark-Pfälzerwald bietet hunderte Kilometer bestens ausgebaute Radwege, darunter sind auch viele Single-Trail-Abfahrten. Das reicht euch nicht? Dann wendet euch an: [email protected]
Nein das reicht nicht. Bei deiner nächsten Tour auf den "Radwegen" bitte ganz gesetzeskonform die Schilder an den Eingängen des waldes strikt beachten und befolgen. In vielen Fällen erübrigt sich die Frage nach den Wegen, weil die Zugänge zum Wald mit 250er Schildern beschildert sind und du gar nicht reinfahren dürftest.
Ich will damit erreichen, dass man so langsam ein Gefühl dafür bekommt wie absurd beschildert wird und genau diejenigen auch noch die Radfahrer belehren wollen, ob ein Weg ein Weg ist oder ein Pfad oder sonstwas.
Die sollen erst vor ihrer eigenen Haustür kehren.
Ein Bild hatte ich schon hier gepostet. Ein Radweg-Schild und dann darfste wegen des 250er, was 5m weit weg steht nicht einfahren.
Völlig panne is das, aber nicht selten der Fall (wenn nicht sagr die Regel).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dabei seit 25. Mai 2021....🤔🤔
Vermutlich 2 Account da mit dem Ersten so viel :spinner::spinner::spinner: geschrieben wurde, das man es einfach mal mit einem neuen Nick probiert. Das Thema ist doch mittlerweile so was von breit getreten, das es immer wieder erstaunlich ist wie viele sich erneut an Beträgen ergötzen. Mach weiter so 👍
 
Deine Person hat damit zu tun weil Du Dich frisch in einem Forum anmeldest und dann eine einseitige, in den Augen einiger sicherlich falsche Rechtsauffassung vertritttst.
Warum sollte mein Anmeldedatum irgendetwas an der Sachlage ändern?

Aber einfach auf das Gesetz verweisen und dieses dann mit dem (eigenen) Bauch interpretieren ist genau das was die Situation eben NICHT klärt - dann haben wir Kampf der Bauchmeinungen, und keine gemeinsame Diskussionsbasis
Es wird nicht mit dem Bauch argumentiert, sondern lediglich das Gesetz zitiert.

Was ist denn nun z.B. ein Fussweg?
Ein Fußweg ist der Weg, der angelegt wurde um zu Fuß begangen zu werden. Erkundige dich einfach bei demjenigen der den Weg angelegt hat. Meistens war das das Forstamt, oder aber in Abstimmung mit ebenjenem, der Pfalzerwaldverein. https://www.pwv.de/
Wenn es ein ausgeschilderter Teil des Mountainbike-Parks ist, brauchst du dir gar keine Gedanken machen. Waldwege im Sinne des Gesetzes sind die Wege die das Forstamt angelegt hat, um den Wald zu bewirtschaften. I.d.R. sind diese mit zweispurigen Maschinen befahrbar. Ist ein Weg nur einspurig, kann man anfangen sich Gedanken zu machen.

wenn das alles so einfach wäre bräuchte man nicht so viele Juristen...
Es braucht hier überhaupt keine. Welche sind denn gemeint?

In vielen Fällen erübrigt sich die Frage nach den Wegen, weil die Zugänge zum Wald mit 250er Schildern beschildert sind und du gar nicht reinfahren dürftest.
Ja, das ist ein interessanter Punkt. Ich denke man sollte sich diesbezüglich auch einfach mal bei einem Forstamt informieren. Wenn ihr wollt, kann ich das gerne mal machen. Ich persönlich ignoriere diese Zeichen. ;)
Meine Gedanken hierzu: könnte gut sein, daß diese Beschilderung noch aus einer Zeit stammt, in der noch eine andere Fassung des LWaldG galt. Somit historische Überreste einer alten Rechtslage, aber das ist nicht fundiert. Sicherlich war beim Aufstellen der Schilder der Hauptgedanke auch, den motorisierten Verkehr draußen zu halten. Ja, dafür gibt es ein anderes Zeichen, aber vlt damals noch nicht, oder das Zeichen 250 war einfach schneller zur Hand und der Radverkehr war damals noch kein großes bzw. relevantes Thema.
Das aktuelle LWaldG erlaubt das Befahren mit dem Rad der Waldwege im Sinne des Gesetzes grundsätzlich.

Aber, die gute Nachricht ist ja, das grob geschätzt ca. 97 % - 99 % aller Wege (wenn man Zeichen 250 StVO ignoriert ;) im Pfälzerwald Wadwege im Sinne des Gesetzes sind, also befahren werden dürfen! Also besteht eigentlich fast gar kein Grund sich aufzuregen. ;)
 
Und genau aus dem Grund bin ich auch ignorant und fahre dort wo meine Räder noch einigermassen rollen und mache mir keine Gedanken darüber, ob das ein Fussweg, Radweg oder eine intergalaktische Autobahn ist.
Das Denken sollte man eh den Pferden überlassen, die haben einen grösseren Kopf.
 
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