das Zoll und Import Tutorial - weils hier oft gefragt wird

Hm, die reagieren nicht auf E-Mail und bieten auf ihrer HP nur Tatife innerhalb Europas oder Amerikas an. Oder hab ich was übersehen?
Danke, egika
 

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Re: das Zoll und Import Tutorial - weils hier oft gefragt wird
Hallo Ihr Experten!

Ich habe kürzlich gelesen, dass in Deutschland wohnende Personen mit US-Amerikanischer Staatsbürgerschaft keine Zollgebühren zahlen müssten, wenn sie Ware aus den USA zugeschickt bekommen.

Kennst sich damit jemand aus, kann das jemand bestätigen oder dementieren und die passende Begründung liefern?

Tausend Dank für Eure Hilfe!!!
 
Hallo Ihr Experten!

Ich habe kürzlich gelesen, dass in Deutschland wohnende Personen mit US-Amerikanischer Staatsbürgerschaft keine Zollgebühren zahlen müssten, wenn sie Ware aus den USA zugeschickt bekommen.

Kennst sich damit jemand aus, kann das jemand bestätigen oder dementieren und die passende Begründung liefern?

Tausend Dank für Eure Hilfe!!!
das würde mich auch interessieren, desweiteren hatte hier jemand gefragt wie es mit einem Bike oder Rahmen aussieht den man Geschenkt bekommt...sagen wir mal aus den USA oder Kanada...wie wird dann der Zoll berechnet..da ich ja dafür nichts bezahle und der Schenker / Versender z.B. keine Rechnung mehr über das Teil hat, da es schon´ne Weile bei ihm in der Garage stand ?
 
Hallo Ihr Experten!

Ich habe kürzlich gelesen, dass in Deutschland wohnende Personen mit US-Amerikanischer Staatsbürgerschaft keine Zollgebühren zahlen müssten, wenn sie Ware aus den USA zugeschickt bekommen.

Kennst sich damit jemand aus, kann das jemand bestätigen oder dementieren und die passende Begründung liefern?

Tausend Dank für Eure Hilfe!!!


das ist leider falsch

ein kollege von mir hat sich letztens was aus usa schicken lassen, trotz seiner staatsbügerschaft musste er das paket beim zoll auslösen!

auf rahmen und gabel sets ist übrigens nur 4 % eifuhrsteuer bei kpl rädern ist es 20 %
 
vollkommen quatsch!

einfuhr umsatzsteuer sind bei allen produkten 19% (vom warenwert+portokosten)
die zollgebühren belaufen sich je nach produktgruppe auf 4-6% (vom warenwert)

gruss,felix
 
das würde mich auch interessieren, desweiteren hatte hier jemand gefragt wie es mit einem Bike oder Rahmen aussieht den man Geschenkt bekommt...sagen wir mal aus den USA oder Kanada...wie wird dann der Zoll berechnet..da ich ja dafür nichts bezahle und der Schenker / Versender z.B. keine Rechnung mehr über das Teil hat, da es schon´ne Weile bei ihm in der Garage stand ?

Die dürfen in Deutschland keine inländischen Aufenthaltsort besitzen, z.B. Armeeangehöriger fremder Nationen, die zu Deutschland kommandiert sind.

Was Du konstruierst, ist ein sogenannter Umgehungstatbestand.
Lass es lieber.;)
 
Guten Abend!

Gibt es Erfahrungswerte bezüglich Versanddauer aus USA?

Habe von einem Händler in den USA ein Bekleidungsstück (75 $)erworben.
Dieser Gegenstand wurde am 05. März 2007 in den USA an USPS zum Versand nach Deutschland übergeben. Mit Versandversicherung. Versand (30 $) per USPS Airmail Letter Post laut Beschreibung.
Bis heute kam weder ein Kuvert/Päckchen/Paket an. Auch sonst keinerlei Mitteilung, daß irgendwo in Deutschland eine Sendung zur Abholung bereitläge - zum Beispiel beim Zoll (wäre falls wohnortsnah in meinem Fall dann möglicherweise in Nürnberg).
Ist es ein normaler Zeitablauf, daß nach mehr als 2 Wochen "Versanddauer" man als Empfänger in Deutschland noch ohne Nachricht/Ware ist?
ODER: Sind z.B. 4 Wochen im Bereich des Normalen?

Wird der Kunde/Empfänger eigentlich von dem in Deutschland zuständigen Transporteur (hier: DHL ?/Post ?) zeitnah informiert, wann(falls) eine Sendung zum Zoll geht?
Oder fertigt der hier zuständige deutsche Vertragspartner von USPS die Ware beim deutschen Zoll ab und der Kunde hat dann gegen Auslieferung der Ware
dem Transporteur die Einfuhrabgaben und Umsatzsteuer etc. zu bezahlen?

Vorab vielen Dank für Eure Antworten.
Mfg
 
vollkommen quatsch!

einfuhr umsatzsteuer sind bei allen produkten 19% (vom warenwert+portokosten)
die zollgebühren belaufen sich je nach produktgruppe auf 4-6% (vom warenwert)

gruss,felix

Hallo Felix,

ich befinde mich gerade in den USA und kann dort ein Trek Fuel EX 7 fuer 1699 Dollar/1280 Euro erwerben. Neupreis in Deutschland 1.999 Euro.
Kannst Du mir die Zollgebuehren in etwa nennen die noch zusaetzlich beim deutschen Zoll anfallen.

Ich waere fuer eine rasche Antwort dankbar, weil ich mich morgen entscheiden muss, ob ich das Rad nehme

Danke und Gruss!

Snake
 
Hallo,

ich befinde mich gerade in den USA und kann dort ein Trek Fuel EX 7 fuer 1699 Dollar/1280 Euro erwerben. Neupreis in Deutschland 1.999 Euro.
Kannst Du mir die Zollgebuehren in etwa nennen die noch zusaetzlich beim deutschen Zoll anfallen.

auf den Bikepreis kommen aktuell 19 % Einfuhrumsatzsteuer (quasi die MWSt) und darauf dann für ein Komplettrad noch ca. 20 % Zoll.

Nur für Fahrradteile liegt der Zollsatz bei 4,7 %. Für Fahrradanhänger liegt der Zollsatz bei 2,7 %.

Das Bike kommt Dich dann also auf ca. 1830 €.

Wenn Du dann noch für den Transport bezahlen musst rentiert sich das leider schon fast nicht mehr :ka:


Gruss
 
@route66:

Falsch!
Die Abgaben berechnen sich wie folgt:

Zoll:
14% vom Zollwert: Das ist der Kaufpreis zuzüglich aller weiteren Kosten bis zum sog. "Ort des Verbringens" in die EU; im Regelfall die EU-Außengrenze. Da im Luftverkehr die Grenze irgendwo überflogen wird, werden die anteiligen Luftfrachtkosten prozentual eingerechnet: aus USA je nach Abflughafen 70% oder 78%.

Aus diesem Gesamtbetrag wird der Zoll berechnet.

Die Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) wir dann wie folgt berechnet:

(Zollwert + Zoll + inl. Beförderungskosten) x 19%

Bsp. (nach vorstehenden Werten; 100,-€ Luftfracht angenommen):

1280,--€ Kaufpreis
+ 78,--€ fiktive Luftfracht
x 14%
= 190,12 Zoll

1280,--€ Kaufpreis
+ 78,--€ fiktive Luftfracht
+ 190,12€ Zoll
+ 22,--€ inl. Beförderungskosten
x 19%
= 298,32€ Mehrwertsteuer

Gesamtkosten:
1280,--€ Kaufpreis
+190,12€ Zoll
+298,32 MWSt

=1768,44€


Informationen gibt es hier:http://www.zoll.de
 
Mal ne Frage ich fliege im Sep. für einen Monat in die USA und meine Freundin und ich werden unsere Räder mitnehmen (von ihrem ist die Rechnung vorhanden !) meins ist aber ein Selbstaufbau, muß ich da alle Rechnungen der Einzelteile mitnehmen wenn ich in Deutschland wieder durch den Zoll will. In Usa hatte ich noch nie Probleme mit der Einfuhr meiner Räder, oder reicht da ein Beleg (wenn es sowas gib:confused: ) das ich die beiden Räder schon auf dem Hinflug dabei hatte ?
 
Hier noch eine weitere Frage zum Thema "Rechnungsnachweis bei Gebrauchtkauf":

Wenn ich jetzt bei eBay USA ein gebrauchtes Bike ersteigere, wie kann ich den eBay Preis auf eine Zoll gerechte Rechnung bekommen? Reicht es aus, wenn ich oder der verkäufer eine Rechnung schreibt mit Ware und verkaufswert dazu eventuell den ebay Link als Nachweis?- oder ist das nicht formal genug!?

mfg und Danke für eure Antworten,
Jendo
 
Mal ne Frage ich fliege im Sep. für einen Monat in die USA und meine Freundin und ich werden unsere Räder mitnehmen (von ihrem ist die Rechnung vorhanden !) meins ist aber ein Selbstaufbau, muß ich da alle Rechnungen der Einzelteile mitnehmen wenn ich in Deutschland wieder durch den Zoll will. In Usa hatte ich noch nie Probleme mit der Einfuhr meiner Räder, oder reicht da ein Beleg (wenn es sowas gib:confused: ) das ich die beiden Räder schon auf dem Hinflug dabei hatte ?

Hallo,

um grundsätzlichen Diskussionen bei der Wiedereinreise von vorn herein aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich, bei der Ausreise (Flughafenzoll) ein sog. Auskunftsblatt INF. 3 (Vordruck Nr. 0329) auszufüllen und sich zollamtlich bestätigen zu lassen.

Dieses Papier dient dazu, sich bescheinigen zu lassen, dass die aus USA mitgebrachten Bikes schon bei der Ausreise mitgeführt wurden, und somit als zoll- und steuerfreie Rückware wiedereingeführt werden können.

Angaben im Vordruck:


- Name, Anschrift des Reisenden / Antragstellers
- Beschreibung der Ware (Modell, Farbe, Ausstattung, Rahmennummern, etc.)
- Reiseziel
- geplante Dauer
- Unterschrift Antragsteller
(- ZOLL-Dienststempel)

Empfiehlt sich für alle hochwertigen Gegenstände (LapTop, Kameras, Bikes, etc.) die auf Urlaubsreisen außerhalb der EU mitgenommen werden.

Den Vordruck kann man sich grds. auf jeder Zolldienststelle besorgen, schon vorab sorgfältig und korrekt/genau ausfüllen und bei der Abreise am Flughafenzoll/Grenzzoll bestätigen lassen. Geht normalerweise folgendermaßen:
Rechtzeitig vor Abflug am Zoll melden, die Bikes vorführen (zur Kontrolle, dass die Angaben auf dem Papier stimmen), Flugscheine/Buchungsbestätigung vorzeigen, Bikes verpacken, zum Flieger gehen.

Oder auf der nächsten Zollstelle nachfragen, ob man das Papier auch vorab schon bestätigt bekommt (Flugschein/Reisebestätigung vorausgesetzt).

Liste der Zollstellen:

HZA Hannover
- ZA Celle -
Sägemühlenstr. 4
29221 Celle
Postfach 31 03
29231 Celle
Tel. (0 51 41) 9 92 91-7

HZA Bremen
- ZA Flughafen -
Hanna-Kunath-Str. 12
28199 Bremen
Tel. (04 21) 5 36 17-0

Ich liste jetzt nicht alle Zollämter in Bremen auf, da hilft ein Blick in's Telefonbuch auch schnell weiter :daumen:

Gruß

Matthias
 
Für die Schweiz gilt im Prinzip dasselbe - nur gibt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Probleme, weil kein vernünftiger Mensch so ein Rad in der teureren Schweiz anstatt in Deutschland kaufen würde, und das müßte auch jeder Zollbeamte wissen.

ciao Christian
 
Für die Schweiz gilt im Prinzip dasselbe - nur gibt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Probleme, weil kein vernünftiger Mensch so ein Rad in der teureren Schweiz anstatt in Deutschland kaufen würde, und das müßte auch jeder Zollbeamte wissen.

ciao Christian

Tja,

auf solche "Blindvermutungen" würde ich mich im Ernstfall aber nicht verlassen.
Wenn ich aus den (z. B.) USA nach einer Urlaubsreise zurückkomme, und über Zürich (CH) Richtung Deutschland einreise, besteht die Gefahr, dass der schweizer Zöllner von mir eine Verzollung verlangt, da ein Bike die Einreisefreimengen (Wertgrenze) bei weitem überschreitet.

Reise ich mit einem Anschlußflug weiter nach D, wird das Reisegepäck normal umgeladen und ich habe erst beim deutschen ZOLL das Problem des Nachweises (INF. 3, wie oben beschrieben).
Laß ich mich mit dem Auto abholen, kann es durchaus passieren, dass der schweizer Zoll eine Sicherheit für die Ausfuhr nach D verlangt (in Höhe der Abgaben), die ich an der schweizer Grenze bei der Ausfuhr wieder bekomme. Bei der Einreise nach D kann sich die Frage nach dem Nachweis für das Bike dann wieder stellen (INF. 3).

Einfach nur auf die Großzügigkeit, Blindheit oder das Wissen der jeweiligen Zöllner vetrauen, kann im Ernstfall zu richtigen Problemen führen.

Wer weiß denn tatsächlich, dass das benutzen des sog. "Grünen Kanals" am Flughafen dazu führen kann, dass ich eine Anzeige wg. Steuerhinterziehung bekommen kann, wenn ich trotzdem mit zollpflichtiger Ware erwischt werde.
Rein rechtlich ist dieser Tatbestand erfüllt, sobald ich dort durch bin.

Gruß

Matthias
 
moin jungs!

hab mir neulich in nem ebay shop in amerika ne federgabel ersteigert.
das paket liegt nun ungeöffnet beim zollamt i, und ich wurde nahc dem warenwert gefragt.
ich habe oben gelesen, dass auf fahrradteile nur 4,7% raufkommen, ist das so richtig? und dann nochmal 19% mehrwert wenn ichs richtig verstanden habe....

welchen ratschlag könnt ihr mir geben, wie ich nun am besten vorgehen soll?
z.b. wenn ich denen jetzt erkläre dass das ein geschenk von nem kumpel ist?
ich zweifel sehr drann dass das funzt :D
niedrigeren wert angeben?

danke für eure hilfe und sorry für meine ahnungslosigkeit
 
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