Du argumentierst hier immer mit der STVG. Die ist aber im Wald auf Tatsächlich öffentlichen wegen nicht anwendbar. Da nicht öffentlicher Verkehrsraum
Hier gilt eindeutig das Niedersächsische Waldgesetz und das hat den §25 und der unterscheidet ganz eindeutig zwischen Fahrrädern mit und ohne Motorkraft.
Ich habe ja kein Problem damit wenn du mit deinem e-Bike den Ladies Only runterschredderst. Ich habe nur Bedenken, daß wenn uns jemand übel will er und dafür anzeigt das wir es unterstützen §25 des NdsWGs zu verletzten.
Danke!Schick dein neues Bike!
aber warum meidest du denn unsere Trails "sowieso" ?
Das hört sich für mich ein ganz kleines Bisschen diskriminierend an.
Auszug eines Schreibens vom Rechtsexperten des ADFC-Bundesverbandes, an Landesbetrieb Hessen Forst vom 16.08.11
A. Pedelecs als Fahrräder:
Die Wald- und Forstgesetze der Länder erlauben im Rahmen des Betretungsrechts das Radfahren. So auch §24 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes (HFG). Darunter ist nach allgemeinem Sprachgebrauch das Fahren mit dem Fahrrad zu verstehen, so dass auf Waldwegen auch das Fahren mit Pedelec erlaubt ist. Denn der Gesetzgeber bewertet das Pedelec mit einer Motorleistung bis 250 Watt, die nur zum Mittreten zur Verfügung steht und bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h aussetzt, als Fahrrad und nicht als Kraftfahrzeug (Richtlinie 2002/24/EG). Den zum Betreten des Waldes vorausgesetzten Zweck âzur Erholungâ wird man auch einem Pedelec-Fahrer nicht von vornherein absprechen können.
A propos 2Meter Regel. Ich hoffe schwer, dass ihr schon alle die DIMB Petition gegen die 2Meter Regel unterschrieben habt, wenn nicht, hier könnt ihr das schnell noch nachholen: https://www.openpetition.de/petitio...ldbestimmung-im-waldgesetz-baden-wuerttemberg..Auf anderen Seite hat selbst Baden-Württemberg (2 m Regel) ...
Die nächste Aktion für die wir die Hoilfe vieler Deisterfreun.de brauchen ist das Aufstellen der Schilder. Hierzu müssen über 50 Pfosten mit Schildern aufgestellt werden.
Ich bin übrigens am Sonntag mit 4 Studenten der Hochschule für angewandte Wissenschaften auf Ü30 und Ladies , die werden ein Sicherheits- und Rettungskonzept für die beiden Trails erarbeiten.
Gruß Schappi
http://m.lifepr.de/boxid/435081
Hier steht eigentlich alles über die Rettungspunkte und auch ne App gibt es um sie zu finden
Hallo, leider gabs am Sonntag auf dem Ladies Only (kurz vorm 2Steinfeld) einen Unfall mit Überschlag und Gesichtsbremse, der Fahrer trug nur eine Halbschale und hat sich vermutlich Joch- und Nasenbein gebrochen,Gehirnerschütterung und Schmerzen im Rücken gehabt, so dass man ihn nicht zum Forstweg transportieren konnte. Es war gar nicht so einfach einen RTW zu bestellen, zum Einen weil dort keiner Netz hatte und zum Anderen die Leitzentrale nicht wusste wo sie hinkommen soll(Wasserräder waren nicht bekannt), ich habe den RTW dann am Waldkater empfangen und hingelotst, dabei fiel mir auf das am Waldkater ein Nummer bezüglich Rettungsstandort(oder so) angegeben war, gibt es den an den Wasserrädern auch? Wenn nicht ist sowas geplant?
Danke!
Diskriminierend war es nicht gemeint, ich bin halt ein älterer Herr, der weiss wo seine Grenzen sind, Bikeparks sind nicht so meine Sache.
Treffen würde die Schilderaktion auch eher einen aus Barsinghausen:http://www.mtb-news.de/forum/member.php?u=176806.
Für wieviele dieser Unfälle soll eure Versicherung eigentlich aufkommen wenn sie korrekt gemeldet werden? Es gibt keinerlei Hinweise auf Drops, Doubles und Co. Hier solltet ihr schnell Nacharbeit reinstecken.
Einige wenige Euros investiert in Signallack, Markierungshütchen und Schilder sollten eure Position im Fall eines Unfalls erheblich verbessern. So wie es im Moment ist, macht eure Versicherung das einmal mit ein zweites Mal wird noch gezahlt und eine Woche später kommt die Vertragskündigung.
Ich denke das kann nicht in eurem Sinne sein.
Dann muß oben am Eingang aber auch das Schild für den Moment noch weg. So denkt jeder das es diese Strecke schon gibt.
Habt ihr schon eine Idee, wir ihr das Problem mit Wanderern auf den Trails löst? Diese könnt ihr laut Waldgesetzt ja nicht aussperren. Heiß wo es erlaubt es zur "Erholung" zu Biken darf man auch zur Erholung Wandern.
Ist es möglich evtl. einen kleinen Weg neben der Strecke zu "harken"? Evtl. auch noch ein Punkt für die Agenda
... Die Wald- und Forstgesetze der Länder erlauben im Rahmen des Betretungsrechts das Radfahren. So auch § 24 Abs. 4 des Hessischen Forstgesetzes (HFG). ...
Hier liegt ein entscheidender Unterschied zur Rechtslage in Niedersachsen, denn in § 25 Abs. 1 Satz 1 NWaldLG wird nicht auf Radfahren (der Begriff gäbe Spielraum für Pedelecs), sondern ausdrücklich auf "Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft ..." abgestellt. Hier gibt es beim besten Willen keinen Auslegungsspielraum, der aus einem Pedelec ein Fahrrad ohne Motorkraft machen würde.
... falls es dir wirklich um eine Klärung geht, was ich allerdings nicht annehme. ...
Die Antwort hast du doch ein paar Zeilen weiter gegeben.Wie kommst Du denn da drauf?
Edit: Moment, Du hast Recht Pedelec = "... Krankenfahrstuhl mit Motorkraft ...". Stimmt dann geht's. ;-)
Aber die Regelungen und Klarstellungen in anderen Bundesländern, (z.B. in Baden-Württemberg) die in Wald- oder Landschaftsschutzgesetzen die gleiche oder ähnliche Formulierung haben und Pedelecs nicht diesem Begriff (Fahrrad mit Motorkraft) zuordnen, dürfte doch meine Meinung unterstützen - ganz einfach weil es eine logische Folge der rechtlichen Stellung der Pedelecs ist.Ist aber auch nicht so wichtig, denn im Falle eines Falles kommt es weder auf Deine noch auf meine Meinung an.
Vor dem Hintergrund der Regelung würde ich jedoch - wie Du - empfehlen, die Sache vorher zu klären.