deisterfreun.de e.V. - Forum

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Re: deisterfreun.de e.V. - Forum
Wie ist denn eigentlich die Definition eines "Freizeitweges"?
Ich nehme mal an, wenn ich mich während meiner freien Zeit dort aufhalte, bin ich legal unterwegs.
Sollte ich mich während meiner Arbeitszeit dort aufhalten, bin ich illegal unterwegs. Was die Polizei allerdings dazu sagt, wäre mir völlig Wumpe, da ich wahrscheinlich das größere Problem mit meinem Arbeitgeber hätte.
Deutsches Recht ist schwierig.:ka:
 
Wie ist denn eigentlich die Definition eines "Freizeitweges"?
Ich nehme mal an, wenn ich mich während meiner freien Zeit dort aufhalte, bin ich legal unterwegs.
Sollte ich mich während meiner Arbeitszeit dort aufhalten, bin ich illegal unterwegs. Was die Polizei allerdings dazu sagt, wäre mir völlig Wumpe, da ich wahrscheinlich das größere Problem mit meinem Arbeitgeber hätte.
Deutsches Recht ist schwierig.:ka:
Ich sags nur ungern.. aber §37 is da relativ klar.. Link
 
@wolfk :
ist 25 (1) eine abschliessende Aufzählung oder beispielhaft (für mich beispielhaft, denn spätestens bei Wanderwegen wird es recht schnell unklar...) -> sieht es aus wie ein Weg ist es ein Weg.

Die in den Ausführungsbestimmungen genannte Einschränkung zum Wegebegriff hilft nicht arg weiter in meinen Augen: wann wird ein Weg zum Pirschpfad? Ein Fusspfad benötigt eine Schild (das blaue mit der Frau mit Kind drauf), sonst ist er... wie bestimmt, und unterscheidet sich wodurch von einem Weg?

Aber das möge jemand (ggf vom DIMB) gerne korrigieren falls ich es mir zu einfach mache. Aber für mich ist ein Weg ein Weg, und nur mit offizieller Sperrung (das wäre aber auch zB Naturschutzgebietsverordnungen etc.) darf ich dort nicht fahren. Am Ende müssen Regeln ja auch praxisnah und verständlich sein und gelebt werden können auch von Menschen die ortsfremd sind oder sich nicht im Detail mit dem Thema beschäftigen.
 
@N1mrod :
Eigentlich ist es (leider) recht einfach:
Alles was nicht als Wander- oder Freitzeitweg ausgeschildert oder in den Karten z.B. als Wanderweg (z.B. E1) vermerkt ist, ist für Radfahrer nicht legal.
Duldet es der Eigentümer ist es ok, wenn nicht ist der Eigentümer ist das Befahren unzulässig.
Ob allerdings wie im Stiftswald das Versperren der Zugänge für alle Waldnutzer (auch für Berechtigte mit "schwerem Gerät" vor die Wege gelegte Baumstände (die Wanderer zu Kletterpartien zwingt) angemessen ist, steht auf einem anderen Blatt.

Ich würde schon gerne wissen, welche Kräfte im Hintergrund einen Stiftsamtmann und einen Förster zu einem solchen Handeln bewegt haben - zumal auf einmal im Deister auch wieder das Thema von einigen aktiv angegangen wird nachdem doch dort lange Zeit relative Ruhe herrschte.
Im Stiftswald auf den fraglichen Wegen gab es entgegen dem in der Presse vermittelten Bild nun wirklich nur ein paar Mountainbiker........
 
Zuletzt bearbeitet:
@wolfk Danke! Woher nimmst Du denn die Anforderung dass ein Wanderweg ausgeschildert sein muss um als solcher zu gelten und damit das Radfahren legal zu ermöglichen? Das war mir bisher noch nicht untergekommen.

Edit: wenn sperren dann doch für alle, denn eine Unterscheidung Wanderer/Radfahrer würde ja einer inhaltlichen Begründung bedürfen die rechtssicher nicht so einfach zu führen sein wird, oder?

Edit 2: und muss man den Paragraph so interpretieren dass die dortige Aufzählung der Weg abschliessend ist? So hätte ich es nicht verstanden, und dann wäre ja jeder Weg befahrbar im Grundsatz (und meine obige Frage wäre irrelevant)
 
Zuletzt bearbeitet:
Woher nimmst Du denn die Anforderung dass ein Wanderweg ausgeschildert sein muss um als solcher zu gelten
Ich hatte die Ausschilderung als praktischen Anhalt im Alltag genannt wenn du sicher sein willst, dass du auf legalen Wegen unterwegs bist.

Die Reglungen für Freizeitwege sind im

Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)​

Achter Teil: Freizeitwege​


§ 37 Bestimmung von Freizeitwegen

und folgende nachzulesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@wolfk

Edit: wenn sperren dann doch für alle, denn eine Unterscheidung Wanderer/Radfahrer würde ja einer inhaltlichen Begründung bedürfen die rechtssicher nicht so einfach zu führen sein wird, oder?
Es ist schon spät, daher nur kurz:
Es gibt ein weiter gefasstes "Begehungsrecht" für Fußgänger
und engere Regelungen zum Befahren und z.B. für Reiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
@wolfk : Nochmal Danke, aber dann bleibe ich bei meinem Verständnis - das ist keine abschliessende Aufzählung ("dazu gehören" ist es in meinem Sprachgefühl und nach Wiki für Emunerationsprinzip). Und gerade noch folgenden DAV-Link gefunden der für Niedersachsen auch ausführt: ein Weg ist ein Weg http://dav-nord.org/newsSingle.php?id=48 -> Beschilderung nicht nötig. Da steht auch drin dass eine Sperrung eines Grund und Genehmigung bedarf.
 
Eins hab ich nicht kapiert - findet die JHV jetzt online statt? Ich hab keinen Link oder Ähnliches gefunden..

Stimme ist auch abgegeben 🙂
Ja, es wird einen Youtube-Stream geben. Wir arbeiten aber noch am Versammlungstool. Ohne zuviel vorweg zu sagen, könnte es sinnvoll sein, einen discord-account UND das Programm auf dem Rechner zu haben.
 
Ja, es wird einen Youtube-Stream geben. Wir arbeiten aber noch am Versammlungstool. Ohne zuviel vorweg zu sagen, könnte es sinnvoll sein, einen discord-account UND das Programm auf dem Rechner zu haben.
Ich nochmal: die Discord-Nummer ist uns im ersten Versuch für öffentlichen Diskurs zu heikel. Ihr sollt ja was von der Veranstaltung haben, daher werden wir uns auf der HV auf einen Youtube-Stream mit Chat beschränken.
 
DANKE an den bisherigen und neuen Vorstand & Team. Respekt an euch alle.
Ebenso ein fettes MERCI and das Buddel Team.
Und an alle, die im Hintergrund mitmischen, werkeln - oder Verstaendnis aufbringen.
Ohne euch, wuerde es keine ‘Lobby’ fuer uns MTB Verrueckten geben..

Bleibt alle gesund, passt auf euch und bis bald im Wald!

:bier:
 
SN vom 29.03.2021:
Diesmal wird die Gegenseite beleuchtet
2021-03-29 08.38.56.jpg
 
Würde gerne wissen, auf welchen seit Ewigkeiten bestehenden trails so gefahren wird. Ich meine, behaupten kann man alles mögliche selbstbewusst in der Zeitung, aber als ob irgendjemand vom Fach abnimmt, es würde um 70% der Trails in der Ecke Nenndorf ein Bogen gemacht. Mhkay.

Dennoch schön, dass hier auch mal ein Teil der zweirädrigen Seite etwas sagen darf.
 
Wie alt sind denn die Trails im Deister eigentlich?
Die sind über 30 Jahre Alt die Trails. Den Ü30, Grenzweg und Barbie bin ich 1989 schon gefahren, sowie auch die anderen. Es waren "Naturetrails" ohne das was zusätzlich gebaut wurden, aber im Grunde sind die Streckenverläufe immer noch die selben. Eventuell aufgrund der ach so schönen Waldarbeiter immer mal leicht angepasst, aber sonst Alles beim Alten. Und so viel Neue sind in der Zeit nicht dazu gekommen wie immer behauptet wird.
 
Will die Gelegenheit hier mal nutzen und mich für die ganze Arbeit an den Trails bedanken.
War am Samstag wieder da und morgens um halb 10 war schon jemand am buddeln!

Danke dafür, ohne Leute wie euch hätten wir längst nicht so viel Spaß auf den Trails! 🙂
Danke sagen ist natürlich schon cool, aber man darf auch gerne mal mithelfen statt vorbei zu fahren ;)
 
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