.Die in der Karte zu dieser Satzung (§ 1) als Radwege bezeichneten Wege werden zusätzlich zu der Zweckbestimmung nach Abs. 1 als Radwege vorgesehen
Was möchtest Du damit erreichen?Ich hab auch mal bei der VG Dahner Felsenland wegen einer brauchbaren Karte angefragt.
In Hessen gab es schon mal einen Fall, wo eine Gemeinde eine 2-Meter-Regel auf ihrem Gemeindegebiet anordnen wollte. Ist aber ziemlich schnell wieder eingeknickt...Hatte die ...DIMB eigentlich schon einmal mit dem Thema Satzungen zu tun? Da kann und könnte ja jede Gemeinde jede Menge Unsinn treiben...
Was möchtest Du damit erreichen?
... und wofür soll das gut sein?
Das frag ich mich bei deinen Fragen auch. Kannst du nicht woanders rumtrollen...!?Wofür soll das gut sein?
So - Tu ich das? Also bin ICH mal wieder das Problem...?Aktuell regst Du die Gemeinde eher zum "Nachbessern" an.
Das Befahren von nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wegen erfolgt in aller Regel auch auf eigene Gefahr.Es ist ja auch putzig, dass sich die Gemeinde selbst von der Haftung freistellt...
Ja, aber nicht aufgrund der Satzung...Das Befahren von nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wegen erfolgt in aller Regel auch auf eigene Gefahr.
in o. g. Angelegenheit hat die Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland uns zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie der Ortsgemeinde Nothweiler vorschlagen wird, die in Rede stehende Satzung wieder aufzuheben.
Bad Dürkheim (ots)
Am 12.06.2020 fand die erste Kontrolle am Drachenfels statt. Zusammen mit der zuständigen Försterin und Revierleiterin, sowie einer Mitarbeiterin der Lokalredaktion DÜW der Rheinpfalz wurden die relevanten Örtlichkeiten auf dem Felsplateau in Augenschein genommen. Ein Hotspot, ist der Südfels mit Drachenhöhle, Durchblickskammer und darüber liegendem Aussichtspunkt. Es konnten zahlreiche, sich regelkonform verhaltende Wanderkleingruppen angetroffen und bezüglich der Naturschutzproblematik sensibilisiert und für ihr besonnenes Verhalten gelobt werden. Hier nochmal der Hinweis, dass das Gipfelplateau (NSG) für MTB- /Radfahrer komplett gesperrt ist.
Nö, das wird dort nicht geregelt. ? Das LWaldG kennt nämlich keine Wanderwege. ?Die Polizeiinspektion Boppard appelliert an eine gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Radfahrern und Wanderern. Ebenso verweist sie darauf, dass das Fahren abseits von Waldwegen, insbesondere das Befahren von Wanderwegen nicht erlaubt ist. Dies wird durch § 22 des rheinland-pfälzischen Landeswaldgesetz geregelt.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117687/4622444Gab es hierfür einen besonderen Anlass? Ich war da oben erst ein einziges Mal. In der Verordnung steht jedenfalls mal nix von einer expliziten Sperrung für Radfahrer / Mountainbiker.
Nach § 22 Landeswaldgesetz (LWaldG) darf nur mit Zustimmung des Waldbesitzers (beim Staatswald handelt es sich um das Forstamt) gezeltet oder abseits der Waldwege Fahrrad gefahren werden.
Nach § 24 LWaldG darf grundsätzlich nur mit Genehmigung des Forstamts ein Feuer angezündet werden.
Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen nach § 37 LWaldG Ordnungswidrigkeiten dar, für deren Ahndung das Forstamt zuständig ist.
Die Revierleiter*innen haben darüber hinaus nach LWaldG die Befugnis, die Personalien festzustellen oder einen Platzverweis auszusprechen.