DIMB IG Dresden & Umland

Hier is ja mal tote Hose.. gibt's überhaupt Sachsen die aktiv fahren? Also speziell für mich "Touren"

Mein Plan war eigentlich nicht gewesen unbedingt jedesmal durch halb Deutschland zu fahren um ein halben Tag zu radeln um dann wieder Stunden zurück fahren zu müssen.. mit Auto natürlich.
 
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Hier is ja mal tote Hose.. gibt's überhaupt Sachsen die aktiv fahren? Also speziell für mich "Touren"

Mein Plan war eigentlich nicht gewesen unbedingt jedesmal durch halb zu fahren um ein halben Tag zu radeln um dann wieder Stunden zurück fahren zu müssen.. mit Auto natürlich.
Dresden > cielab.org
Leipzig tja....
 
Danke, aber kenne Cielab und da ist auch nicht unbedingt wirklich mehr los.. aber ich werd nicht aufgeben :D
Dresdner und auch eben Mountainbiker sind da eher maulfaul und pragmatisch. Sie steigen einfach aufs Rad wenn sie Lust haben und fahren los. In der Heide oder im Tharandter Wald trifft man dann den einen oder anderen und macht spontan eine Tour daraus. Ganz kommunikative Zeitgenossen nutzen aktuelle Kommunikationstechnologien, um ihre Freunde einzuladen. Die Rennradler sind da etwas undresdnerisch. Sie haben regelmäßige Termine in verschiedenen Gruppen.
So, genug gequatscht für heute. Ich steige jetzt aufs Rad und gehe im Schlamm spielen.
 
Näh Schlamm ist doof vorallendingen an Kiesgruben! Das Bike wiegt dann gefühlt 10x mehr und dann ist das große saubermachen wieder angesagt..
Hatte bisher immer soviel Glück das ich das ganze Bike wieder gängig machen musste, da es jedesmal festgefahren war nach 20 Metern haha.

Nehme wohl immer die falschen Wege.. :lol:
 
Ich war heute nach langer Zeit mal wieder linkselbisch in der Sächsischen Schweiz unterwegs und hatte mir gedacht, mal ein Stück diese Forststeig-Trekkingroute anzusehen. Meine Meinung zu einem solchen Besucherlenkungsmagnet sei mal dahingestellt - scheint ja ziemlich erfolgreich beworben zu sein.
Mein Problem war diese Infotafel:

Wie deute ich das Pikto+Text rechts unten? Ist die Rechtsprechung geändert (ist das SächsWaldG von 1992 nicht mehr aktuell)?
Nun kann man §11 Abs. 1 deuten wie man will (was ist ein "Weg"?), ich persönlich favorisiere §27 Abs.2.2 des SächsNatSchG idF v. 06. Juni 2013:
(2) Zum Betreten gehören auch
(...)
2. auf dafür geeigneten Wegen das Radfahren und das Fahren mit Krankenstühlen; Fußgänger dürfen weder belästigt noch behindert werden.

der zweite Teilsatz steht außer Frage, Part 1 ist m.E, eher eine Frage des Rades...

Mein Fazit: Der jetzige Trekking-Forststeig ist über weite Strecken nicht wirklich MTB-tauglich (könnte man durchaus eine MTB-Option kreieren - die Region gäbe es her...), Stress mit Wanderern gabs heute überhaupt nicht - im Gegenteil, ich hatte sogar den Eindruck, manche beneideten mich um mein Fortbewegungsmittel...
 
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Mein Fazit: Der jetzige Trekking-Forststeig ist über weite Strecken nicht wirklich MTB-tauglich
Wieso nicht?
Ist die Rechtsprechung geändert (ist das SächsWaldG von 1992 nicht mehr aktuell)?
Soweit ich weiß, wurde die Regelung zum Radfahren im Wald seit 1992 nicht geändert:
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Radfahren und das Fahren mit motorgetriebenen Krankenfahrstühlen ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Das Radfahren ist nicht gestattet auf Sport- und Lehrpfaden sowie auf Fußwegen.
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5405-SaechsWaldG#p11
Insofern steht auf dem Schild erstmal nichts, was das Gesetz nicht hergäbe.
Die Krux liegt im Detail; zum Thema "wann ist ein Weg ein Fußweg" verweise ich auf die Rechtsauffassung der DIMB zu den Waldgesetzen RLP und Saarland (nur dann, wenn er explizit und mit einem gültigen Schild als solcher gekennzeichnet ist).
Eine gültige gesetzliche Definition des "Pfades" ist mir bisher nicht bekannt.
 
Es geht unter anderem über diverse Treppen und Tafelberge.
Beim Bielatal wurde ein Trampelpfad quer durchs Kraut markiert.
Ich kann mir vorstellen, dass die dem üblichen Stress vorbeugen wollen und deshalb das Rad fahren verboten Schild hin gemacht haben.
 

@Raumfahrer hat schon den Finger drauf: Treppen, Tafelberge, Trampelpfade. Über die letzteren war ich auch erstaunt, dass diese z.T. neu angelegt oder zumindest durch die Markierung jetzt zur intensiveren Nutzung freigegeben sind (für NP und Sachsenforst eher ungewöhnlich).
Weiterhin sind diese Pfade recht schmal (Felsen oder Vegetation), sodass schieben/tragen recht müssig ist. Fahren ist oft auch keine Option, da zwar alle querliegenden Bäume zersägt wurden, allerdings nur die die über 50cm Höhe über dem Pfad hingen. Die auf dem Boden liegenden bleiben. Wanderer steigen da einfach drüber - den gemeinen Radfahrer ärgerts.
Nun bin ich keinesfalls das Maß aller Dinge und sicher gibt es Kandidaten welche Spaß dran finden, für mich ist das nix und ich werde den Forststeig als Komplettpaket keinesfalls als Radtour empfehlen. Für Wanderfreunde ganz nett, muss man den Sachsenforstlern anerkennen.
 
Es geht unter anderem über diverse Treppen und Tafelberge.
Beim Bielatal wurde ein Trampelpfad quer durchs Kraut markiert.
Ich kann mir vorstellen, dass die dem üblichen Stress vorbeugen wollen und deshalb das Rad fahren verboten Schild hin gemacht haben.
Naja, man kann es aber auch als Stimmungsmache auffassen. Wanderern, die eh schon mit negativen Vorurteilen gegenüber Mountainbikern unterwegs sind, gibt der Sachsenforst hier eine Rechtfertigung und Bestätigung bei Begegnung auf Konfrontation zu gehen.

Der Forststeig beinhaltet etliche Pfade, auf denen wir schon regelmäßig unterwegs waren, als es den noch nicht gab. Wege, die wir vor langer Zeit sicherlich auch deswegen gut fanden, weil da eben wenig bis keine Wanderer unterwegs waren. Man muss sich ja nicht gegenseitig auf den Sack gehen, wenn es sich vermeiden lässt. Jetzt wird das mit dem Vermeiden schwieriger und umso mehr Rücksichtnahme ist auf allen Seiten gefragt. Da sind wir als Mountainbiker besonders gefragt.

Den NP gibts es linkselbisch übrigens nicht. Das ist mit Ausnahme des Pfaffensteins nur Landschaftsschutzgebiet und in der Verordnung dazu steht nichtts von Radfahrern (also keine Eisnchränkung über Waldgesetz und Naturschutzgesetz hinaus).

Die Formulierung auf dem Schild ist juristisch jedenfalls ganzschönes Geeier. Die Gesetzeslage hat sich nicht verändert, aber wie ich neulich lernen durfte, gibt es im Bußgeldkatalog eine für uns unvorteilhafte Fußnote dazu. Da wird einfach mal festgelegt, dass Fußwege unter 2 Meter sind oder sowas. Hab mir die genaue Formulierung nicht gemerkt. Findet man leider nicht so leicht, ich reiche das später nach. Da wollte ich auch mal im DIMB-Büro nachfragen, ob es da einen Juristen gibt, der uns sagen kann, welche Relevanz eine Fußnote im Bußgeldkatalog hat.
 
Die Formulierung auf dem Schild ist juristisch jedenfalls ganzschönes Geeier. Die Gesetzeslage hat sich nicht verändert, aber wie ich neulich lernen durfte, gibt es im Bußgeldkatalog eine für uns unvorteilhafte Fußnote dazu. Da wird einfach mal festgelegt, dass Fußwege unter 2 Meter sind oder sowas. Hab mir die genaue Formulierung nicht gemerkt. Findet man leider nicht so leicht, ich reiche das später nach. Da wollte ich auch mal im DIMB-Büro nachfragen, ob es da einen Juristen gibt, der uns sagen kann, welche Relevanz eine Fußnote im Bußgeldkatalog hat.
Ja, das "Argument" kenne ich; daher wurde früher auch gern behauptet, das es in Sachsen praktisch auch eine 2-Meter-Regel gibt (und unter anderem von den Initiatoren des Trailcenter Rabenberg fleißig verbreitet wurde).
Ich halte mich da in die Argumentation der DIMB zum Thema "Fußwege" in Rheinland-Pfalz:
Wenn man das alles so liest, wie es der Gesetzgeber auch geschrieben hat, dann stellt sich die Frage, woran man Fußwege und -pfade erkennt? Die Antwort ist eigentlich ganz einfach:
1. Für eine Zweckbestimmung als Fußweg oder -pfad müssen amtliche Schilder aufgestellt werden.
2. Eine Markierung als Wanderweg reicht nicht aus.
https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/rheinland-pfalz/
In Sachsen gab es allerdings soweit ich weiß auch noch keinen Versuch, mit Bezug auf diesen Bußgeldkatalog auch tatsächlich Bußgelder durchzusetzen; scheint ein Papiertiger zu sein.

Wer DIMB-Mitglied ist (ich bin es nicht mehr), kann natürlich trotzdem mal direkt nachfragen und auch um eine Stellungnahme zur Rechtslage insgesamt bitten, wie sie auch für andere Bundesländer existiert. Mich gerne in Kopie nehmen, Mailadresse gibt's per PN. Ich fürchte nur, Sachsen ist für die DIMB uninteressant...

Zum Forststeig: Wenn man nicht gerade an den belebtesten Tagen unterwegs ist und immer schön grüßt wird's außer mit den üblichen Verdächtigen (Touristen aus BaWü ;) ) auch kein Problem geben.
 
Naja, man kann es aber auch als Stimmungsmache auffassen.
Sicher "kann man", sollte man mA aber trotzdem nicht machen. Evtl wollen die sich einfach mal nur absichern.
Wanderern, die eh schon mit negativen Vorurteilen gegenüber Mountainbikern unterwegs sind, gibt der Sachsenforst hier eine Rechtfertigung und Bestätigung bei Begegnung auf Konfrontation zu gehen.
Zumindest ich habe bisher selten bis nie Probleme mit irgendwelchen Wanderern gehabt. Man fährt vorsichtig an denen vorbei oder begegnet sich, grüßt freundlich und gut ist... ;)
Wobei ich beim Neuteich einigen Wanderern den Weg zur nächsten Trinkwasser-Quelle zeigen konnte, die haben sich sehr gefreut und bedankt.
Als ich letztens beim Katzstein unterwegs war, traf ich auf zwei Herren vom Sachsen Forst, mit denen ich mich recht angenehm unterhalten konnte. Die waren gerade dabei eine Umleitung für die Wanderer einzurichten, wegen Holzfällarbeiten beim Rotstein. Dass ich dort mit dem Mountainbike auf dem geheiligten Forststeig unterwegs war, hat die nicht irgendwie gestört, die meinten nur, dass ich sachte machen soll, wegen stürzen.
_20200806_131338.JPG
(Schneebergblick am Katzstein mit Sicht auf die beiden Zschirnsteine)

Vielleicht sollte ich doch mal Seminare geben, wie man Trabbel mit Wanderern vermeiden kann....

Der Forststeig beinhaltet etliche Pfade, auf denen wir schon regelmäßig unterwegs waren, als es den noch nicht gab. Wege, die wir vor langer Zeit sicherlich auch deswegen gut fanden, weil da eben wenig bis keine Wanderer unterwegs waren.
Dir ist sicher klar, wie diese kleinen Pfade entstanden sind? :)
Dort sind welche lang gegangen, Rehe, Füchse, Hasen und ja - auch Wanderer.
Und auf diese wird man als MtB Fahrer ja wohl noch Rücksicht nehmen können...., oder nicht?

Wobei mE so einige MtB Fahrer etwas unentspannt unterwegs sind, die bekommen nicht mal die Gusche auf, um hallo zu sagen. "Radfahrer" eben. ;)
 
Jo, das Miteinander ist entscheidend. Ich schreib später mal von zwei Begegnungen in den letzten Monaten, die gut Eskalationspotential hatten, aber eher positiv endeten. Hab die Tage Uwe getroffen und wir waren uns einig, dass man vielleicht mal einen kleinen Stammtisch anregen könnte, um Gedanken zur Lage des Betretungsrechts und der Betretungspraxis auszutauschen. Ich hab da einige.

Zum Bußgeldkatalog noch kurz. Den findet man dort: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/Bussgeldkatalog_2017_Forsten_Anlage_4.pdf
Ich zitiere mal:
§ 52 Absatz 2 Nummer 1 SächsWaldG
(unbefugt Radfahren)

wer vorsätzlich oder fahrlässigentgegen § 11 Absatz1⁸ SächsWaldGim Walde außerhalb von Straßen und Wegen⁹ mit dem Rad odermotorgetriebenen Krankenfahrstuhl fährt oder mit dem Rad auf Sport-oder Lehrpfaden oderFußwegen fährt

⁸§ 11 Absatz1 SächsWaldG: „Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Radfahren und das Fahren mit motorgetriebenen Krankenfahrstühlen ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Das Radfahren ist nicht gestattet auf Sport-und Lehrpfaden sowie auf Fußwegen.“
⁹Fußwege sind begangene Wege schmaler als 2 m.
 
[…}
Dir ist sicher klar, wie diese kleinen Pfade entstanden sind? :)
Dort sind welche lang gegangen, Rehe, Füchse, Hasen und ja - auch Wanderer.
Und auf diese wird man als MtB Fahrer ja wohl noch Rücksicht nehmen können...., oder nicht?
[…]

Ich rede shcon von alten Wegen, nicht Wildwechseln. Als Beispiel sei mal der Pfad genannt, der oben auf der Kante des Quirls verläuft. Den fahren wir seit sieben oder acht Jahren und bevor der Forststeig markiert wurde, hat man da so gut wie nie Leute getroffen. Jetzt quasi immer. Das ist nur eine Feststellung, ich will hier keinesfalls jemandem (Wanderern) das Recht absprechen, da rumzulatschen.
 
_20200806_141035.JPG

Immerhin kann man derzeit ohne Probleme auf den Quirl hoch.... Das war vor 100 Jahren noch nicht so entspannt möglich. ;)
Überall braucht man mA auch nicht lang zu fahren. Das "gestolpere" von der Grenzplatte zur alten Eins auf dem Forststeig vor einiger Zeit war etwas, was zumindest ich nicht noch mal unbedingt machen müsste.
 
So unterschiedlich sind die Ansichten. Das Gestolpere von der Grenzplatte zur Eins finde ich ziemlich erhellend. Und die meisten meiner regelmäßigen Mitfahrer eigentlich auch.
Das ist aber eben auch eine Art Weg, wo man von Wanderern nicht erwarten muss, dass sie in die Büsche springen, um einen vorbeizulassen. Den Spieß kann man auch mal umdrehen und selber anhalten, bis das Fußvolk durch ist.
 
So sehr lange kann es diesen Weg dort nicht geben. Meinen Bildern&Notizen zu Folge bin ich dort im August 2018 damals lang gemacht, noch mit dem 26"MtB.
Auf der entsprechenden Karte von Herrn Böhm war dort auch noch kein durchgehender Weg eingezeichnet, nur ein paar Hochsitze für die Jäger. Die Karten vom Böhm sind auch einigermaßen genau. ;)
Es kann ja durchaus sein, dass die Forststeig-Wanderer diesen Weg etwas breiter getrampelt haben. Jmd anders kommt dort mA auch nicht lang.
Vielleicht sollte ich mir das doch noch einmal anschauen fahren...


Was den Bußgeld Katalog betrifft, im Extremfall würden irgendwelche Leute zum Beispiel vom BUND ein paar Schilder mit den Aufschriften&Bildern "Buche" "Eiche" "Totholz" im Wald aufstellen, das dann "Lehrpfad" nennen, dann dürfte man ja streng genommen auch nicht mehr dort mit dem Mountainbike lang fahren, oder versteh ich da was falsch? :confused:
 
Was den Bußgeld Katalog betrifft, im Extremfall würden irgendwelche Leute zum Beispiel vom BUND ein paar Schilder mit den Aufschriften&Bildern "Buche" "Eiche" "Totholz" im Wald aufstellen, das dann "Lehrpfad" nennen, dann dürfte man ja streng genommen auch nicht mehr dort mit dem Mountainbike lang fahren, oder versteh ich da was falsch?
Ich weiß nicht, was für die Erstellung eines Lehrpfades für Regelungen gelten; wenn das eine Sperrung für Radfahrer bedeuten soll wird das aber sicher nicht der BUND veranlassen können.
Wenn man die Augen aufmacht findet mn übrigens sehr viele Lehrpfade. Sogar der breite Schotterweg von Altenberg zum Kahleberg hat solche Schilder - obwohl alles andere als ein "Pfad".
 
So sehr lange kann es diesen Weg dort nicht geben. Meinen Bildern&Notizen zu Folge bin ich dort im August 2018 damals lang gemacht, noch mit dem 26"MtB.
Auf der entsprechenden Karte von Herrn Böhm war dort auch noch kein durchgehender Weg eingezeichnet, nur ein paar Hochsitze für die Jäger. Die Karten vom Böhm sind auch einigermaßen genau. ;)
[…]
Nich, dass das falsch rüberkam: den Pfad an der Grenzplatte finde ich zwar toll, aber der gehört nicht zu denen, die ich schon vorm Forststeig kannte. Hab hier die Böhm-Karte 'Bielatalgebiet' 5. Auflage 2014, da ist der nich drauf, jedenfalls nicht vollständig. Erstmals wahrgenommen hab ich den auch erst, als der Weg zwischen Grenzplatte und Grenze runter ins Tal mal wegen Forstarbeiten gesperrt war. Da wurde der Pfad als Umleitung markiert und möglicherweise auch erst bei der Gelegenheit angelegt (oder ausgegraben, vielleicht ist es ein historischer Wegverlauf).
 
Die haben für den Forststeig teilweise einige Wege komplett neu angelegt bzw im Gelände markiert und dann von den Wanderern eine Spur durch Heidekraut und Unterholz trampeln lassen.
Noch ein paar Beispiele wären der Weg von dem kleinen Tümpel an der Hirschstange hoch zum Bernhardstein oder der Weg vom Schneebergblick rüber zum Katzfels oder beim Neuteich zum Pechweg.
Diese Wege sind so derzeit weder in den Wanderkarten, auch nicht im Forststeig Führer und bisher noch nicht mal bei Opentopomap eingetragen.
 
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