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Mitlesen auf jeden Fall. Aber muß ja nicht überall meinen Senf dazu geben
"Über ein Umdenken nachdenken"
So titelt der Schwarzwaldverein in seiner aktuellen Ausgabe der Vereinszeitschrift "Der Schwarzwald" (Heft 2/2015) und überrascht uns nicht nur mit einem Mountainbike auf dem Titel, sondern auch mit mehreren äußerst interessanten Artikeln zum Thema.
Wie möchte der Verein in Zukunft mit den Mountainbikern umgehen? Wie kann die Jugendarbeit mit dem Mountainbike attraktiver werden? Wer übernimmt die Wegpflege? Muss der Staat alles bis ins Detail regeln oder geht es besser gemeinsam?
Mehrere mutige Artikel machen Hoffung, dass der Schwarzwaldverein sich dem Thema Mountainbike positiv annähert. So soll zum Beispiel ein vereinsinterner Arbeitskreis eingerichtet werden.
Ist das der Durchbruch für ein offizielles Miteinander der Wanderer und Biker? Leider noch nicht. Auch im Schwarzwaldverein gibt es Befürworter und Gegner der neuen Haltung zum Thema Mountainbike. Diese muss sich erst etablieren.
Wir werden in den nächsten Tagen die einzelnen Artikel noch genauer besprechen, aber schaut doch schon mal selbst ins Heft hinein. Ladet Euch das PDF herunter (s. Link), kommt ins Staunen und sendet eine E-Mail mit Eurer Meinung zum Heft an: [email protected]
Denn jeder Einzelne von uns kann dem Schwarzwaldverein jetzt die Hand reichen und in der Positionsfindung positiv bestärken. Eure Zeilen werden vielleicht nicht die Welt verändern, aber vielleicht ein kleines bisschen die Welt der Mountainbiker und Wanderer im Schwarzwald.
Hier der Link zum Download von "Der Schwarzwald" Heft 2/2015:
http://www.schwarzwaldverein.de/cms_upload/files/pdf/zeitschrift/2015_02.pdf
Ein Sieg für das Betretungsrecht
In den letzten Jahren erhielten wir aus Bayern immer wieder Berichte über die Sperrung von einzelnen Wegen und teilweise sogar ganzen Gebieten für Radfahrer (Mountainbiker). Gegen alle diese Sperrungen gleichzeitig vorzugehen, hätte die Kapazitäten der DIMB erheblich überschritten. Wir haben uns daher einen Präzedenzfall ausgesucht und wurden am 03. Juli 2015 mit einem wegweisenden Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (11 B 14.2809) belohnt.
Worum ging es in diesem Verfahren, dessen Urteil wir Euch heute auszugsweise vorstellen? Im Gemeindegebiet des Marktes Ottobeuren wurde mit Verbotszeichen für Kraftfahrzeuge aller Art im Bereich des sog. Bannwaldes auch das Radfahren auf allen Wegen verboten. Gegen diese Sperrungen hat ein DIMB-Mitglied mit unserer Unterstützung beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage eingereicht. Die Klage wurde allerdings mit Urteil vom 01. April 2014 zurückgewiesen.
Wir haben aber nicht aufgegeben, sondern sind gemeinsam in die Berufung gegangen und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat uns nun Recht gegeben - die verhängten Verbote waren und sind, soweit sie das Radfahren betreffen, rechtswidrig! Für die Radfahrer und Mountainbiker im Gebiet des Markts Ottobeuren ist dies ein großer Tag. Sie können im sog. Bannwald wieder das ihnen von der Bayerischen Verfassung garantierte Grundrecht auf Zugang zur Natur ausüben.
Aber auch für ganz Bayern und weit darüber hinaus wird dieses Urteil wegweisend sein. Erstmals wurden in einem das Radfahren im Wald betreffenden Urteil Grundfragen der Klagebefugnis, die zu erfüllenden Voraussetzungen für Sperrungen (Verbote) und die dafür von der Verwaltung beizubringenden Beweise sowie die Anforderungen an die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips (Übermaßverbot) umfassend und im Sinne der Radfahrer behandelt. Und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellt auch klar, das im Bann- oder Erholungswald Radfahren grundsätzlich gestattet ist.
Das Urteil ist noch nicht veröffentlich. In der nächsten Zeit wird es dazu aber Pressemitteilungen und weitere Informationen geben. Auch wir werden darüber weiter berichten und belassen es daher für heute bei einem Vorgeschmack auf die wegweisenden Erkenntnisse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs:
"Im Übrigen sind aber auch schmalere Wege bei angepasster Fahrweise weder zum Radfahren von vornherein ungeeignet noch besteht auf ihnen stets eine erhöhte Gefahrenlage für Fußgänger. .... Es kann auch nicht von vornherein unterstellt werden, dass sich Radfahrer - trotz sicherlich berechtigter Beschwerden in Einzelfällen - generell nicht verkehrsgerecht verhalten und die Gebote des § 1 und des § 3 StVO missachten würden."
Das ist doch mal eine klare Ansage, die man hoffentlich auch in Baden-Württemberg zur Kenntnis nimmt.
Das Befahren vor Fertigstellung richtet Schäden an der im Bau befindlichen Strecke an, da sich die unteren Schichten erst noch setzen müssen und die obere, befahrbare Schicht noch fehlt. Diese Schäden - dazu gehören auch Reifenspuren und Fußstapfen - müssen jeweils beseitigt werden, bevor der Bau fortgesetzt werden kann und das kostet Zeit. Daher führt jede Befahrung bzw. Begehung zu einer Verzögerung der Fertigstellung.
Abgesehen davon dient die Sperrung bis zur Eröffnung auch der Sicherheit: die einzelnen Passagen und Hindernisse sind noch im Bau und es befinden sich Geräte auf der Strecke. Beim Befahren und Begehen besteht daher erhöhte Unfallgefahr für Radfahrer und Fußgänger. (Und für die ganz Uneinsichtigen: es macht auch keinen Spaß die unfertige Strecke zu befahren!). Alle Biker werden daher gebeten, sich im eigenen Interesse an die Verbote zu halten
Die Stadt Stuttgart inkl. Forst-, Umwelt- und Sportamt unterstützt den Bau der Downhill Strecke Degerloch, weil so die Fahr- und Bau-Aktivitäten der Downhiller auf eine sichere Strecke kanalisiert werden können.
Die Strecke wird daher gezielt so gebaut, dass die Querungen von Spazierwegen vermieden und die Sportler auch am Ausgang der Strecke so umgeleitet werden, dass Konflikte minimiert werden. Zudem bewirkt eine attraktive, legale Strecke, dass sich die Nutzung auf diese Strecke konzentriert und andere Strecken und Wege weniger stark frequentiert werden. Die Downhill Strecke Degerloch nützt damit den Stuttgarter Downhiller, dient aber auch dem Wohl der anderen Waldbesuchern und nicht zuletzt der Natur.
Interessierte können übrigens an verschiedenen Stellen seitlich auf Wegen an die im Bau befindliche Strecke heran und so den Bau-Fortschritt verfolgen. Jeder ist zudem herzlich eingeladen, bei den Bauarbeiten zu helfen (Mo 10-18h, Di-Do 8-16h). Mehr Infos finden sich hier: www.downhill-stuttgart.de
Am kommenden Montag findet auf Einladung des Baubürgermeisters Pätzold eine öffentliche Plenumsitzung des Stuttgarter Radforums statt: 15.2., 18:30 Uhr, Stuttgarter Rathaus, Marktplatz 1, Mittlerer Sitzungssaal, 4. OG
Ob es dabei auch um das Thema MTB geht, können die Besucher der öffentlichen Plenumsitzung selbst entscheiden, denn die ist diesmal „interaktiv“: es wird eine offene Diskussion im Plenum geben und man kann an Themeninseln seine Wünsche/Beschwerden/Vorschläge einbringen.
(…)
Infos zur Plenumsitzung:
https://www.stuttgart.de/item/show/408026/1/event/231941
Infos zum Radforum:
https://www.stuttgart.de/item/show/270441/1
Am kommenden Montag findet auf Einladung des Baubürgermeisters Pätzold eine öffentliche Plenumsitzung des Stuttgarter Radforums statt: 15.2., 18:30 Uhr, Stuttgarter Rathaus, Marktplatz 1, Mittlerer Sitzungssaal, 4. OG
Ob es dabei auch um das Thema MTB geht, können die Besucher der öffentlichen Plenumsitzung selbst entscheiden, denn die ist diesmal „interaktiv“: es wird eine offene Diskussion im Plenum geben und man kann an Themeninseln seine Wünsche/Beschwerden/Vorschläge einbringen.
(…)
Infos zur Plenumsitzung:
https://www.stuttgart.de/item/show/408026/1/event/231941
Infos zum Radforum:
https://www.stuttgart.de/item/show/270441/1