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opcorn:Bike24 schreibt 1513g MIT Felgenband!

Die Felge kommt von einem Zulieferer, der sich hier unter eignem Namen großer Beliebtheit erfreut.
Eben wegen der Erfahrungen mit den Syncros-gelabelten Felgen lasse ich davon inzwischen die Finger.
Felix
... das Laufrad war n e u.
Lass mich raten...
fängt mit R an und hört mit s auf?
Eine ZTR Alpine ist vom Hersteller bspw. auch nur bis 45 psi / 3,1 bar zugelassen bei einem 2,2er Reifen. 3,5 bar sind halt außerhalb der Spezifikation denke ich.
Und damit lässt Du Dich wegschicken? Doch nicht etwa nach Hause, höchstens zum Anwalt.Ich dachte mir schon, dass das kein Einzelfall ist, nachdem der Händler, bei dem ich bisher jahrelang im höheren 4stelligen Eurobereich einkaufte, die Händlergewährleistung verweigert und sich auf die Herstellergarantie zurückzieht.
Danke,
@Felix für deinen Irrtum, bzw. die Info. Ich dachte mir schon, dass das kein Einzelfall ist, nachdem der Händler, bei dem ich bisher jahrelang im höheren 4stelligen Eurobereich einkaufte, die Händlergewährleistung verweigert und sich auf die Herstellergarantie zurückzieht. Ich sehe, dass wird noch spannend, ob das rechtlich möglich ist, denn in seinen Geschäftsbedingungen finde ich nichts dazu.
@alle, die ihre Glaubensbekenntnisse bezüglich des Reifendrucks nicht zurückhalten konnten:
auf 3,5bar gehe ich nur zur Montage um solche Krücken wie diese Felge v o r der Benutzung
zu entdecken und die Reifen auf Dichtheit zu prüfen. Normalerweise fahre ich sie dann mit
max. 2bar, je nach Gelände.
Bikergruß
Genau deshalb der Hinweis auf den Anwalt.@all
Extra-Infos zur Gewährleistung:
Bestreitet der Händler, dass überhaupt ein Mangel vorliegt, kann es mit der Gewährleistung sogar in den ersten sechs Monaten nach Kauf für den Kunden schwierig werden. Wer in diesem Fall die Existenz des Mangels nachweisen muss, ist rechtlich umstritten. Der Rechtsprechung nach muss der Kunde dies beweisen. Es gibt jedoch unter den Juristen auch solche, die hier den Verkäufer in der Pflicht sehen. Übrigens: Im Bürgerlichen Gesetzbuch kommt der Begriff „Gewährleistung“ nicht vor. Stattdessen ist die Rede von den Rechten des Käufers bei Mängeln (§437 BGB).
Viel Spaß vor Gericht!
Der Händler muss gar nix. Er hat recht dich an den Hersteller zu verweisen...
MfG Jaimewolf3060