Explodiertes Laufrad

Ah, interessant, dann gibts zwei von den defekten Felgen.
Mich rief zwischen den Feiertagen jemand an, dem das selbe mit einem von mir aus für ein Rennteam gesponsortem Material gebautem Laufrad passiert ist.
Und das hatte rote Nippel und rote A-hub.54.
Zufälle gibts, dass so eine Felge mit gleichem Defektbild zweimal auftaucht.

Felix
 
Sind die Teile älter als 6 Monate? Dann kannst du deinem Händler erstmal garnix, dann musst du beweisen, dass die Felge bei Kauf schon defekt war.
 
Reynolds ist es nicht, die haben miteinander nichts zu tun.
Wie der Hersteller heißt bekomm ich gerade nicht mehr raus, aber die einlaminierten Aufkleber im Felgenbatt deuten auf die selbe Produktion hin.
 
Eine ZTR Alpine ist vom Hersteller bspw. auch nur bis 45 psi / 3,1 bar zugelassen bei einem 2,2er Reifen. 3,5 bar sind halt außerhalb der Spezifikation denke ich.

Eine Alpine mit der Carbonfelge vergleichen zu wollen ist nicht mal Äpfel mit Birnen vergleichen. Höchstens vielleicht Äpfel mit Tomaten, wenn überhaupt.
 
Ich dachte mir schon, dass das kein Einzelfall ist, nachdem der Händler, bei dem ich bisher jahrelang im höheren 4stelligen Eurobereich einkaufte, die Händlergewährleistung verweigert und sich auf die Herstellergarantie zurückzieht.
Und damit lässt Du Dich wegschicken? Doch nicht etwa nach Hause, höchstens zum Anwalt.
 
@all

Extra-Infos zur Gewährleistung:

Bestreitet der Händler, dass überhaupt ein Mangel vorliegt, kann es mit der Gewährleistung sogar in den ersten sechs Monaten nach Kauf für den Kunden schwierig werden. Wer in diesem Fall die Existenz des Mangels nachweisen muss, ist rechtlich umstritten. Der Rechtsprechung nach muss der Kunde dies beweisen. Es gibt jedoch unter den Juristen auch solche, die hier den Verkäufer in der Pflicht sehen. Übrigens: Im Bürgerlichen Gesetzbuch kommt der Begriff „Gewährleistung“ nicht vor. Stattdessen ist die Rede von den Rechten des Käufers bei Mängeln (§437 BGB).

Viel Spaß vor Gericht!
Der Händler muss gar nix. Er hat recht dich an den Hersteller zu verweisen...


MfG Jaimewolf3060
 
Danke,
@Felix für deinen Irrtum, bzw. die Info. Ich dachte mir schon, dass das kein Einzelfall ist, nachdem der Händler, bei dem ich bisher jahrelang im höheren 4stelligen Eurobereich einkaufte, die Händlergewährleistung verweigert und sich auf die Herstellergarantie zurückzieht. Ich sehe, dass wird noch spannend, ob das rechtlich möglich ist, denn in seinen Geschäftsbedingungen finde ich nichts dazu.
@alle, die ihre Glaubensbekenntnisse bezüglich des Reifendrucks nicht zurückhalten konnten:
auf 3,5bar gehe ich nur zur Montage um solche Krücken wie diese Felge v o r der Benutzung
zu entdecken und die Reifen auf Dichtheit zu prüfen. Normalerweise fahre ich sie dann mit
max. 2bar, je nach Gelände.
Bikergruß


die händlergarantie verweigern kann er nicht. ob er dann dem lieferanten das problem unter jubbelt, kann dir egal sein. du hast von ihm gekauft, also ist er dein vertragspartner. einfach mal kurz einen hinweis geben und ansonsten den anwalt einschalten (letzte option)
 
Das kommt mir aber komisch vor (auch wenn es in meinem Sinne als Händler Wäre).
Wenn ein Kunde von mir mit einem Produkt von mir ein problem hat, habe ich mich da als Händler drum zu kümmern. Ob ich mich mit dem problem an den Hersteller/Zulieferer wende, ist mein Ding. Aber den Kunden direkt zum hersteller verweisen, um so aus der gewährleistung raus zu sein geht nicht, wenn ein Mangel (und der muss nicht nachgewisen werden, der ist offensichtlich) vorliegt.

Felix
 
@Nachtfalke89, @Bjoern_U: Wenn man einen Schlauch verwendet und auf härteren Böden fährt, kann
man es als normal ansehen. Im Gelände geht man in der Regel mit dem Druck herunter. Jedoch fährt
sich das auch nicht so besonders gut auf schmalen Felgen: Der Rollwiderstand ist dann relativ hoch und
die Bodenhaftung auch nicht besonders.
Das ganze hängt aber auch etwas vom verwendeten Reifen ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
@all

Extra-Infos zur Gewährleistung:

Bestreitet der Händler, dass überhaupt ein Mangel vorliegt, kann es mit der Gewährleistung sogar in den ersten sechs Monaten nach Kauf für den Kunden schwierig werden. Wer in diesem Fall die Existenz des Mangels nachweisen muss, ist rechtlich umstritten. Der Rechtsprechung nach muss der Kunde dies beweisen. Es gibt jedoch unter den Juristen auch solche, die hier den Verkäufer in der Pflicht sehen. Übrigens: Im Bürgerlichen Gesetzbuch kommt der Begriff „Gewährleistung“ nicht vor. Stattdessen ist die Rede von den Rechten des Käufers bei Mängeln (§437 BGB).

Viel Spaß vor Gericht!
Der Händler muss gar nix. Er hat recht dich an den Hersteller zu verweisen...


MfG Jaimewolf3060
Genau deshalb der Hinweis auf den Anwalt.
Wenn mein unqualifiziertes Verständnis der Rechte des Käufers anders sind, bringt das dem TE auch nichts. Das Recht des Käufers auf Lieferung mängelfreier Ware aus dem Kaufvertrag ist meiner Ansicht nach erstmal mehr Wert, als die freiwillig zugesicherte Garantie des Herstellers.
Das würde ich mir weder vom Händler, noch auf Empfehlung mehr oder weniger anonymer Foristi (ist definitiv nicht persönlich gemeint) abschwatzen lassen, sondern nur nach per bekannt qualifizierter Expertise.
Eine kostengünstige Möglichkeit könnte die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale sein, wobei ich da keine Erfahrung habe.

Daß ein Händler bei einem gut zahlenden Stammkunden so eine Nummer überhaupt versucht ist eh traurig.
 
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