Fahrrad nach Onlinekauf nicht 100% in Ordnung!

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Hallo liebe Community,

folgendes ereignet sich gerade bei mir. Ich habe mir nach einiger Recherche ein Crossrad übers Internet bestellt. Es ist das Felt QX80 geworden.

Habe diesen speziellen Typen über google-shopping gesucht und einen sehr guten Preis angeboten bekommen. Die zuzüglichen Versandgebühren waren noch ok. Als es dann aber hieß, ich könnte noch eine Endmontage für 25 € erhalten, sagte ich mir, dass ich Schaltung und Bremsen (V-brakes) allein einstellen könne. Gesagt, getan, es kam letzten Sa an.

Daraufhin habe ich es dann zusammen gebaut. Dabei fiel mir neben ein paar kleinen Lederrissen im Sattel auf, dass besonders das Hinterrad eine Acht drin hat, sodass ich den Abstand der beiden Bremsbeläge recht weit auseinander machen musste, um Probe zu fahren.
Nach heutigem Anruf bei dem Radshop wurde mir nach meiner Beschwerde gesagt, dass ich ja daran Schuld sei. Ich hätte die Endmontage bestellen können. Ein Spiel des Rades von 1,5 cm(ZENTI!!!) wäre zulässig. Mein Rad hat aber eine Acht von 2-3mm. Ich könne das Problem für 25€(endmontagegebühr) bei einer Filiale in 20km Entfernung beseitigen lassen.

Mein Frage: Ist diese Aussage korrekt? wie soll man Bremsen dann vernünftig einstellen können??? Kann man bei einem neuen Fahrrad nicht perfekt gerade laufende Räder erwarten??

Danke für eure (hoffentlich recht schnelle) Hilfe. Bin mit dem Rad ansonsten sehr zufrieden, nur diesen Service finde ich ungerechtfertigt und frech! Überlege daher, das Rad zurückzuschicken...
 
Ein Händler kann in seine AGB (ohne "s") nicht hineinschreiben, dass die als neu und funktionstüchtig deklarierte Ware auch ab und zu mal defekt sein kann. Als Käufer von Neuware hat man ein Recht auf ein mangelfreies Produkt - und ein unrundes Rad ist zweifelsohne nicht mangelfrei.

Du hast ein 14 tägiges Rückgaberecht. Der Kaufpreis muss dir komplett erstattet werden. Der Händler wird Probleme haben den Erstattungsanspruch auf Grund deiner Probefahrt zu mindern.

Grundsätzlich können wir aber nur Hilfestellungen geben und unsere eigene Meinung darstellen - für eine Rechtsberatung wäre ein Rechtsbeistand erste Anlaufstelle.
 
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Hallo beamy1983,

an deiner Stelle würde ich das Rad umgehend zurück an den Händler schicken! Ein Rad in so einem Zustand auszuliefern, zumal es als Neuware deklariert wurde, ist eine Frechheit dem Kunden gegenüber. Neue Laufräder haben ordentlich zentriert zu sein .... und 1,5 ZENTIMETER Spiel ganz sicher nicht i. O. oder zulässig.

Grüße
 
Naja, in dem Preisgefüge wirst Du mit Sicherheit kein aufgebautes Laufrad finden, was 100% perfekt ist. Mit Sicherheit sind die Teile günstigst zentriert. Aber 1,5 Zentimer Felgenschlag ist sicher keine Toleranz. Bei 2-3 mm sieht das etwas anders aus.
 
Ja, ich weiß auch nicht, ob er wirklich 1,5cm gemeint hat. Hab ja extra nochmal nachgefragt und er wiederholte es.
Aber ich finde selbst 2-3mm zuviel...ist 1,5mm denn ein grober Richtwert für günstige Räder?
Weiß ja, dass ich keine Massen an Geld ausgegeben habe, aber bei nem 500€ Felt-Rad mit Deore-Schaltung (und Neukauf) darf ich doch Räder erwarten, die auf einer Linie laufen und ich nicht mit Sicherheitseinbußen (längerer Bremshebelweg) rechnen muss.

Die Endmontage wäre ein abschließender Sicherheitscheck, den ich ohne Endmontage nicht bekomme. Das waren seine Worte und so etwas ist doch nicht rechtens, zumindest nach meinem Rechtsempfinden!?!?
 
Die Endmontage wäre ein abschließender Sicherheitscheck, den ich ohne Endmontage nicht bekomme. Das waren seine Worte und so etwas ist doch nicht rechtens, zumindest nach meinem Rechtsempfinden!?!?


Völlig belanglos.

Er hat die angebotene Ware frei von Mängeln auszuliefern. Kann er das nicht, dann darf er nachbessern.

Da du es allerdings auch noch online bestellt hast, brauchst du nicht mal einen Grund, um es zurückzusenden. Du kannst in jedem Fall (!) und ganz gleich was seine AGB sagen, das Rad zurückgeben und du bekommst dein Geld wieder. Ohne Angabe irgendeines Grundes.

Das Gerede mit der Endmontage ist lächerlich.
 
Völlig belanglos.

Er hat die angebotene Ware frei von Mängeln auszuliefern. Kann er das nicht, dann darf er nachbessern.

Da du es allerdings auch noch online bestellt hast, brauchst du nicht mal einen Grund, um es zurückzusenden. Du kannst in jedem Fall (!) und ganz gleich was seine AGB sagen, das Rad zurückgeben und du bekommst dein Geld wieder. Ohne Angabe irgendeines Grundes.

Das Gerede mit der Endmontage ist lächerlich.

Wichtig ist hier noch die Unterscheidung Widerrufsrecht aufgrund Nichtgefallen und Gewährleistungsanspruch aufgrund aufgetretener Mängel. Ersteres könnte bei einer individuellen Zusammenstellung schon schwierig sein. Solche Bestellungen sind zumindest rechtlich NICHT vom Widerrufsrecht abgedeckt, weil individuelle Zusammenstellung nach Kundenwunsch (alles andere wäre dann Kulanz-Regelung). Ist es dagegen was von der Stange, gilt natürlich auch das Widerrufsrecht in vollem Umfang.
Unabhängig davon gilt natürlich IMMER die Gewährleistung. Ich würde hier die "normale" Ingebrauchnahme als Maßgabe heranziehen. D.h., nach ein paar Einstellarbeiten, sowie Pedale befestigen, sollte das Rad gebrauchsfähig sein. Ist das Rad mit der Maßgabe verkauft worden, dass die Teile "vormontiert" sind, müsste eine Endmontage erfolgen. Fraglich ist, ob und wie stark eine Felge einen Schlag im vormontierten Rad haben darf. 1,5cm wäre schon ein sehr starker Schlag. 2 bis 3mm sind wahrscheinlich gerade so an der Grenze.

Zum eingeschränkten Widerrufsrecht:

§312d BGB:
"
...
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind..."
 
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