Fahrradkontrollen

Alles klar. Schon mal vielen Dank für die Infos!

Na mal schauen...da muss man also über direkte Beziehungen ran. Der ADFC scheint dafür leider nicht der richtige Ansprechpartner zu sein.

Das mit der Gewichtsbeschränkung halte ich allgemein für bescheuert. Was hat das mit der Beleuchtungsanlage zu tun?!....
 
Das mit der Gewichtsbeschränkung halte ich allgemein für bescheuert. Was hat das mit der Beleuchtungsanlage zu tun?!....

Liegt das nicht auf der Hand? Der Gesetzgeber, und übrigens auch die Fahrradhersteller, sind der Meinung, dass die Betriebssicherheit einer Beleuchtungsanlage höher ist, wenn sie mit einer Lichtmaschine betrieben wird.

Irgendwann hat man eingesehen, dass ein auf Leichtbau getrimmtes zweirädriges Sportgerät (Rennrad) eine Ausnahme rechtfertigt. Wäre auch ziemlich bekloppt, einerseits die Reifen mit Helium zu füllen, um ein paar Gramm zu gewinnen, und andererseits einen Nabendynamo zu montieren. Das sollte aber eben nur für Sporträder gelten. Und vor 30 Jahren schien die 11-kg-Grenze ein ausreichendes Kriterium für diese Unterscheidung zu sein.

Irgendwann traten die Mountainbiker auf den Plan und behaupteten, ihre Räder wären auch Sportgeräte und sollten auch von der Dynamopflicht befreit werden. Da aber bei 11 kg ein Großteil der MTBs ausgeschlossen wäre, kam hier der Vorschlag, die Grenze bei 13 kg zu ziehen. Was ist daran so bescheuert?

Ob man Batterielichter generell für alle Fahrräder zulassen sollte, darüber kann man streiten. Es gibt durchaus Gründe, die dagegen sprechen.
 
Liegt das nicht auf der Hand? Der Gesetzgeber, und übrigens auch die Fahrradhersteller, sind der Meinung, dass die Betriebssicherheit einer Beleuchtungsanlage höher ist, wenn sie mit einer Lichtmaschine betrieben wird.

Korrektur bitte: Dynamohersteller.;)
Aber das ein Akku (etwas?) unsicherer ist, als ein Nabendynamo sollte nicht zum Ausschluss von Akkulampen führen.

[...]Wäre auch ziemlich bekloppt, einerseits die Reifen mit Helium zu füllen, um ein paar Gramm zu gewinnen, und andererseits einen Nabendynamo zu montieren.

War die Ausnahme bei Rennrädern nicht wegen den Seitenläuferdynamos, die sich durch die Reifenflanken fressen?
Die 11kg-Grenze war AFAIK als Unterscheidungsmerkmal für die hochwertigen Räder gedacht, die nur Sportler verwenden/verwendeten.

Da aber bei 11 kg ein Großteil der MTBs ausgeschlossen wäre, kam hier der Vorschlag, die Grenze bei 13 kg zu ziehen. Was ist daran so bescheuert?

Ich unterstelle der STVO & STVZO die Intention, für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu sorgen.
Warum soll ein MTB mit 12,9Kg sicherer sein, als ein MTB mit 13,1Kg (beide mit Akkulicht)?
Warum ein MTB mit einem willkürlich gesetzten Gewichtslimit, aber kein Baumarktrad mit Körbchen?
Menschen sollten gleich behandelt werden, egal, was ihr Fahrrad wiegt. *hust* Artikel 3 Grundgesetz *hust*

Ob man Batterielichter generell für alle Fahrräder zulassen sollte, darüber kann man streiten. Es gibt durchaus Gründe, die dagegen sprechen.

Dem stimme ich zu.
Aber meine Meinung ist: Sobald jemand sich selbst oder andere gefährdet, weil seine Akkulampen bei -10°C versagen, kann man ihn dann doch immer noch sanktionieren. Man kann es ihm aber auch überlassen, dann verantwortlich zu handeln und zu schieben.
Oder nur im Sommer zu fahren, wo seine Akkulampen aber natürlich auch zu funktionieren haben.
Das Licht hat zu funktionieren, es ist doch nebensächlich, was als Energiequelle dient. Sonst könnte auch jemand behaupten, dass eine Nukularbatterie (wie in den Voyager-Sonden verwendet) sicherer, als ein Dynamo wäre.;)
Die derzeitige gesetzliche Regelung stellt ja auch Seitenläuferdynamos über Akkulichter, was meiner Erfahrung nach absolut nicht der Fall ist.
 
War die Ausnahme bei Rennrädern nicht wegen den Seitenläuferdynamos, die sich durch die Reifenflanken fressen?
Die 11kg-Grenze war AFAIK als Unterscheidungsmerkmal für die hochwertigen Räder gedacht, die nur Sportler verwenden/verwendeten.

Genau so ist es. Die Reifen-fressenden Seitenläufer waren der Grund, weshalb der Gesetzgeber diese Ausnahmeregelung in die StVzO aufnahm. Und es ist auch richtig, dass das Gewichtsmerkmal 11Kg gewählt wurde, weil zu diesem Zeitpunkt wenig Rennräder über dieser magischen Grenze existierten. Weil es zu diesem Zeitpunkt auch sonst keine anderen Sport-Fahrräder außer Rennräder gab, war das Gewichtsmerkmal gleichzeitig eine Abgrenzung zwischen "Mutti-Rad" und Rennrad.

Ich unterstelle der STVO & STVZO die Intention, für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu sorgen.
Warum soll ein MTB mit 12,9Kg sicherer sein, als ein MTB mit 13,1Kg (beide mit Akkulicht)?
Warum ein MTB mit einem willkürlich gesetzten Gewichtslimit, aber kein Baumarktrad mit Körbchen?
Menschen sollten gleich behandelt werden, egal, was ihr Fahrrad wiegt. *hust* Artikel 3 Grundgesetz *hust*

Ja, dieser Gewichts-Quatsch ist natürlich heutzutage völlig unsinnig. Die Welt hat sich seit dieser Regelung schon x-tausend mal weitergedreht. Die Technik hat ordentliche Fortschritte gemacht. Es gibt nicht mehr nur Rennräder als Sport-Fahrräder. Nur die StVzO ist leider so dermaßen angestaubt, dass man wohl nen Staubsauger braucht, um sie zu entstauben. Leider tun sich die Volksvertreter sehr schwer damit (welcher von denen ist schon im ADFC :rolleyes:). Sind halt alles keine Hausmänner :lol: und eingefleischte Biker.
Aber man braucht für eine recht vernünftige Regelung eigentlich gar nicht weit zu schauen. Unsere österreichischen Nachbarn sind da schon ein paar Schritte weiter, was die Verkehrsgesetze in Sachen Radverkehr betrifft. Nunja, das Rad, ähh Gesetz muss wahrscheinlich nochmal neu erfunden werden, damit sich ein Politiker wieder auf die Schultern klopfen kann :rolleyes:. Aber Hauptsache es wurde endlich der Tatbestandskatalog geschlechtsneutral verfasst (stimmt aber auch nicht an jeder Stelle) :wut:. Dafür hat die Zeit scheinbar gereicht.

Aber meine Meinung ist: Sobald jemand sich selbst oder andere gefährdet, weil seine Akkulampen bei -10°C versagen, kann man ihn dann doch immer noch sanktionieren. Man kann es ihm aber auch überlassen, dann verantwortlich zu handeln und zu schieben.
Oder nur im Sommer zu fahren, wo seine Akkulampen aber natürlich auch zu funktionieren haben.
Das Licht hat zu funktionieren, es ist doch nebensächlich, was als Energiequelle dient.

So sieht es aus. So ähnlich ist es auch in der österreichischen Verordnung zu finden. Hier wird (neben anderen Vorgaben) lediglich eine Mindestlichtstärke vorgegeben. Wie die zustande kommt, ist gar nicht geregelt. Kannst also auch ein Mini-Reaktor, eine Brennstoffzelle oder sonst was als Energiequelle haben :lol:. Selbst eine Klingel ist nicht zwingend erforderlich, wohl aber eine "...Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen...". Interessant finde ich auch die Formulierung "Bei bestimmungsgemäßer Verwendung von Fahrrädern abseits der Fahrbahn muß die Bremsverzögerung - unbeschadet des Abs. 1 Z 1 - einen Wert erreichen, der einen sicheren Gebrauch des Fahrrades gewährleistet.". Soweit geht die StVzO nicht, da sie nur im öffentlichen Verkehrsraum greift, nicht aber z.B. im Wald. Auch nicht unwichtig: "...Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne die in Abs. 1 Z 3 und 4 genannte Ausrüstung verwendet werden." (gemeint ist die Beleuchtung sowie das Schlusslicht). Interessant ist auch die Rennrad-Formulierung sowie die Ausnahmeregelungen (komplette Befreiung von Klingel, Beleuchtung, Reflektoren zur Tageszeit und guter Sicht; einzig Bremsen sind gefordert).

Da ist noch etliches zu entstauben an der StVzO, bis wir etwas vergleichbares bei uns haben.
 

Der größte Nachteil von Batterieleuchten ist, dass sie nicht da sind. Es sei denn, man hat sie vorher eingesteckt.
Der zweite Nachteil von Batterieleuchten ist, dass sie nicht funktionieren. Es sei denn, man hat frische Batterien oder geladene Ersatzakkus.
Der dritte Nachteil von Batterieleuchten ist, dass sie nur eine begrenzte Zeit funktionieren. Es sei denn man hat Ersatzbatterien...

[Österreich:]...Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne die in Abs. 1 Z 3 und 4 genannte Ausrüstung verwendet werden."

Ich vermute, der Gesetzgeber in Deutschland wie auch der ADFC schätzen die Nachlässigkeit des Normalradfahrers höher ein als dessen Eigenverantwortung und meinen deshalb, Licht muss immer funktionsbereit sein. Auch am Tage.

Und ich möchte den Radfahrer sehen, der vor einem schlecht beleuchteten Tunnel absteigt und sein Rad auf dem Gehweg schiebt.

Allerdings: Österreich ist so klein, da schafft man es von jedem Punkt aus, eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang noch nach Hause. :cool::D
 
Der größte Nachteil von Batterieleuchten ist, dass sie nicht da sind. Es sei denn, man hat sie vorher eingesteckt.
Der zweite Nachteil von Batterieleuchten ist, dass sie nicht funktionieren. Es sei denn, man hat frische Batterien oder geladene Ersatzakkus.
Der dritte Nachteil von Batterieleuchten ist, dass sie nur eine begrenzte Zeit funktionieren. Es sei denn man hat Ersatzbatterien...
Der größte Nachteil von Autos ist, dass sie nicht da sind. Es sei denn, man hat sich vorher rein gesetzt.
Der zweite Nachteil von Autos ist, dass sie nicht funktionieren. Es sei denn, man hat einen vollen Tank.
Der dritte Nachteil von Autos ist, dass sie nur eine begrenzte Zeit funktionieren. Es sei denn man hat Ersatzkanister...

entschuldige, aber das sind doch keine argumente. versteht sich doch von selbst, dass man für energiezufuhr zu sorgen hat. du kannst statt autos und batterieleuchten auch bikes, pferde, heizungen, und so gut wie alles mögliche da rein setzen.
 
Der zweite Nachteil von Batterieleuchten ist, dass sie nicht funktionieren. Es sei denn, man hat frische Batterien oder geladene Ersatzakkus.

Kann man streichen, wäre genau wie ein Nachteil des Dynamos, dass er mäglicher Weise wegen Drahtbruchs nicht funktioniert.

Das eigentliche Problem des Dynamos liegt bei mir woanders.
Ich z.B. habe bis jetz 3 unterschiedliche Dynamos (Fabrikat/Preis) getestet sowie geeignete Reifen benutzt.
Resultat: jenseits von 50 km/h fliegt mir jeder um die Ohren, teilweise fahr ich 70+ im Wald. Ok, dort is keine Polizei, aber ich benutz dann sicherlich nicht Dynamo + Akku, um für jeweiliges Gebiet bestmöglich vorbereitet zu sein lol.

Der größte Nachteil von Batterieleuchten ist, dass sie nicht da sind. Es sei denn, man hat sie vorher eingesteckt.
ist ungefähr der gleiche Nachteil wie: Dynamo vergessen einzuschalten.

Ich hoffe einfach, dass man Nachsicht hat, wenn ich 2 batteriebetriebene Rückstrahler (Helm + Sattelstütze) sowie einen Frontstrahler habe, die jeweils ALLE auch zur Seite strahlen. Also selbst wenn ich mein Bike, mich und die Umgebung, in der ich fahre, MATTSCHWARZ lackiere, sieht man mich.

MfG Sir Axeliciouz
 
Leider tun sich die Volksvertreter sehr schwer damit (welcher von denen ist schon im ADFC :rolleyes:).

Vielleicht sind sie im ADFC und es kommt gerade deswegen nix in Gang? :(

Nur die StVzO ist leider so dermaßen angestaubt[...]

Größtenteils schon, wobei ich die Regelungen bezüglich Speichenreflektoren (Streifen auf den Reifen sind z.B. auch zulässig) überraschend modern finde.
Man hat also (einige, wenige) ausreichend moderne Regelungen zusammen mit teilweise veraltetem Rest. *hust* Stümperhaftes Flickwerk *hust*

Aber Hauptsache es wurde endlich der Tatbestandskatalog geschlechtsneutral verfasst (stimmt aber auch nicht an jeder Stelle) :wut:. Dafür hat die Zeit scheinbar gereicht.

Volle Zustimmung!
wut.gif


Die östereichische Verordnung ist wirklich sehr vernünftig und das schon seit 2001:eek:.

Der größte Nachteil von Batterieleuchten ist, dass sie nicht da sind. Es sei denn, man hat sie vorher eingesteckt.
Der zweite Nachteil von Batterieleuchten ist, dass sie nicht funktionieren. Es sei denn, man hat frische Batterien oder geladene Ersatzakkus.
Der dritte Nachteil von Batterieleuchten ist, dass sie nur eine begrenzte Zeit funktionieren. Es sei denn man hat Ersatzbatterien...

Bitch please!:D
"Der größte Nachteil von Nabendynamos ist, dass sie nicht da sind, außer man hat einen verbaut."
"Der größte Nachteil von Nabendynamo-betriebenen Leuchten ist, dass sie nicht leuchten, außer man schaltet sie ein."
frown.gif


Ich liefere dir mal ein richtiges Argument gegen Akkuleuchten: Ab etwa -8°C wird der Innenwiderstand von NiMH-Akkus (mit geringer Selbstentladung) so hoch, dass sie unbenutzbar werden. Batterien funktionieren dann zwar noch, ich weiß aber nur, dass es bis runter auf -15°C geht. Bei der Grenze ist es aber die Moral, die bricht. ;)

Anhand von § 67 StvZO (10) "In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden." wären nabendynamobetriebene LED ebenfalls unzulässig, oder?

Bringt ein Nabendynamo noch genügend Leistung, wenn wir für über 5 Minuten oder 1km mal Schrittgeschwindigkeit fahren müssen (etwa auf "gemeinsamen Geh- und Radwegen" - Zeichen 240 oder verschneiten, nicht geräumten, total vereisten Radwegen)?
 
Oh, was ist denn hier los? :eek:

Letzter Versuch, denn eigentlich interessiert mich das Thema gar nicht so sehr.

Bitch please!:D
"Der größte Nachteil von Nabendynamos ist, dass sie nicht da sind, außer man hat einen verbaut."

Die Frage war, welche Nachteile Batterieleuchten haben. Ich habe die, aus meiner Sicht, wichtigsten genannt. Nämlich, dass sie im Gegensatz zum fest angebauten Dynamo oftmals nicht anwesend sind. Sind meine persönlichen Erfahrungen. Der zweite wesentliche Nachteil ist die bauartbedingt begrenzte Einsatzdauer. Ebenfalls im Gegensatz zum Dynamolicht.

Dass es auch Vorteile gibt, wurde gar nicht bestritten. Schließlich benutze ich ausschließlich Batterielicht, hab es immer dabei und bin sehr zufrieden damit. Aber ich bin auch nicht die Zielgruppe von Herrn Ramsauer oder irgendwelchen StVZO-Formulierern.

:winken:
 
Hmm...es gibt, für Mieter, sicher kein Gesetz zum verrichten der Notdurft innerhalb von Gebäuden und trotzdem schaffen es wohl 99,999% der Leute ins Klo zu pinkeln.
Ähnlich sehe ich das mit dem Licht am Rad. Ist es dunkel, darf gern pro Meter festgeschrieben werden, muss man Licht haben sonst -> Strafe.
Fertig ist der Salat...
Es muss doch nicht zwingend jeder Beamter eine Daseinsberechtigung liefern und so einfache Sachen unnötig zu verkomplizieren.
 
So die Rennleitung hat Bilanz gezogen:
Bilanz der zweiwöchigen Schwerpunktaktion Überwachung des Radfahrverkehrs

Man manche sich selber ein Bild, um Beleuchtung schien es zumindest nicht zu gehen.

Hört sich gut und bestätigt meine Eindrücke im täglichen Überlebenskampf auf dem Gehweg an der Frankfurter Allee zwischen Möllendorffstrasse und Pettenkoferstrasse. Ich muss sogar sagen, trifft zu 100% zu.

Rote Ampel gibt's nicht, Handy und Riesenhipsterkopfhörer sind normal und der Radweg ist eh Schei55egal. Vergessen wurde der Kaffeebecher aus Alu vom Biofrischemarkt.

Nur noch 2 Monate, dann haben wir die Kitazeit geschafft und der Schulweg ist zum Glück sicherer. :D

checkb :winken:
 
heute früh Köpenick, Salvador Allende / Fürstenwalder Damm, zwei nette Herren in Schwarz ... fiese Ecke, da dort Baustelle ist und man schon irgendwie auf der falschen (einzigen verfügbaren) Seite den Fußgängerweg bzw Radweg benutzt ... Also wenn man nicht schieben möchte ...
 
da sollten sie mal lieber autofahrer hochnehnen die von der sallvador allende in den fürstenwalder damm abbiegen.

fährst dort 5mal gerade aus richtung seelenbinder lang kannst dir die karten legen mindestens 2mal von rechts in den fürstenwalder damm abbiegenden fahrzeugen übersehen zu werden.

vielleicht die werten herren in schwarz einfach mals aufs fahrrad und die brücke runter mit schwung geradeausfahren.
dann können sie 'ne menge vorfahrtsverstöße incl gefährdung ahnden.
falls sie nicht bremsen sondern draufhalten würde sie keine 5 versuche heile überstehen.

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was mir gerade einfällt:
besteht eigentlich 'ne radewegenutzpflicht in der bahnhofstraße in köpenick? also das viel belaufende stück zwischen seelenbinderstraße und bahnhof?
der radweg viel zu schmal. viele einkaufstaumelnde fußgänger. wartebereiche von straßenbahnhaltestellen.
auch dies wäre wieder ein beispiel dafür dass die radwegenutzungspflicht völlig unsinnig ist. fährst in solchen fußgängergefährdeten bereichen dann auf der straße wirste nämlich bewußt von autofahrern die einen erziehen wollen bedrängt.
 
was mir gerade einfällt:
besteht eigentlich 'ne radewegenutzpflicht in der bahnhofstraße in köpenick? also das viel belaufende stück zwischen seelenbinderstraße und bahnhof?
der radweg viel zu schmal. viele einkaufstaumelnde fußgänger. wartebereiche von straßenbahnhaltestellen.
auch dies wäre wieder ein beispiel dafür dass die radwegenutzungspflicht völlig unsinnig ist. fährst in solchen fußgängergefährdeten bereichen dann auf der straße wirste nämlich bewußt von autofahrern die einen erziehen wollen bedrängt.

Is eigentlich mein Arbeitsweg, bin jetzt aber nicht 100%ig sicher, ob der Weg komplett benutzungspflichtig ist. Kurioserweise ist aber die komische Brückenunterführung am S-Bhf. benutzungspflichtig. Muss ich demnächst mal drauf achten. Aber zum Thema Fußgänger - am schlimmsten ist es kurz vor dem Elckner Platz, wo die neuen Geschäfte gegenüber des Forums entstanden sind. Da kommen zum einen die Einkaufstaumler und die Leute aus den haltenden Öffis zusammen.
 
Is eigentlich mein Arbeitsweg, bin jetzt aber nicht 100%ig sicher, ob der Weg komplett benutzungspflichtig ist. Kurioserweise ist aber die komische Brückenunterführung am S-Bhf. benutzungspflichtig. Muss ich demnächst mal drauf achten. Aber zum Thema Fußgänger - am schlimmsten ist es kurz vor dem Elckner Platz, wo die neuen Geschäfte gegenüber des Forums entstanden sind. Da kommen zum einen die Einkaufstaumler und die Leute aus den haltenden Öffis zusammen.

da machts mir am meisten spass die leute zu erschrecken, die ohne zu gucken den radweg blockieren:teufel:(klingt fieser als es ist)

und die baustelle fürstenwalderdamm ist wirklich eine zumutung! frechheit da jemanden in der hinsicht hochzunehmen.
 
So sieht es aus. So ähnlich ist es auch in der österreichischen Verordnung zu finden. Hier wird (neben anderen Vorgaben) lediglich eine Mindestlichtstärke vorgegeben.

100cd Mindestlichtstärke sind aber auch nicht gerade wenig, bzw. kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass die ganzen 0815-Dynamo-Funzeln auf den Baumarkträdern (oder auch höherpreisigen Trekkingrädern) das erreichen. Legal wären die also auch nicht... :rolleyes:
Bei uns am "Land" sind sie aber (noch?) nicht so extrem, da wird eher in der Heurigensaison verstärkt kontrolliert, da ist ein eventuell fehlendes Licht aber auch eher Nebensache und solange irgendwas leuchtet oder blinkt, passt das schon...
 
@dclan: Schöne Stelle, hätte mich auch treffen können! Was musstest Du zahlen? War Dein Rad beleuchtungstechnisch i.O.?
Viele Grüße,
Marcellino0
 
@dclan: Schöne Stelle, hätte mich auch treffen können! Was musstest Du zahlen? War Dein Rad beleuchtungstechnisch i.O.?
Viele Grüße,
Marcellino0

Bezahlen muss ich wohl noch, bekomme ich nach Hause ... Ich hatte noch gefragt ob dies ihr Ernst sei, wollte auch gleich bezahlen ... Sie meinten, dass es mind. 10€ sein werden. War mit meinem Nicolai unterwegs, Freerider ... Soviel zum Thema Licht und StVO ... Mal schauen was da noch kommt.
BTW; war das erste Mal mit dem Rad dieses Jahr zur Arbeit unterwegs, weil mir der Stau hin und zurück zu nervig ist ...
 
Hast Du's geschaut @Kasebi?
Ich find die Prognose erschreckend, geradezu beängstigend.
Ich hätte erwartet, dass die Steigerung deutlicher ausfällt! Da ist ja nichtmal +1 %-Pkt p.a. Nach den DD-TUlern bleiben die Radwege also verwaist.

"Durch steigende Spritpreise und ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein fahren in Deutschland immer mehr Menschen Rad. Verkehrsforscher an der TU Dresden gehen davon aus, dass der Anteil des Radverkehrs von derzeit 10 Prozent auf 15 Prozent im Jahr 2020 wachsen wird. Die Zukunft gehört also den Radlern, deshalb verdienen sie auch einen angemessenen Platz in der Stadt."

Auch wenn es nicht Berlin ist. Ich ahne schlimmes was da Heute Abend auf dem MDR gesendet wird.

http://www.mdr.de/tv/programm/sendung254348.html


Also bis dann
Kasebi


Fand den Bericht eigentlich sogar ziemlich gut. Die Reporter haben die Aussagen der Fahrrad fahrenden Interviewten nicht wirklich verdreht, wie so oft. Am Ende stehen dann Aussagen wie: "Wer sich (als Radfahrer) an alle Regeln hält lebt gefährlicher." und dass die Verkehrswege absolut nicht mehr den Erfordernissen genügen.
 
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