War die Ausnahme bei Rennrädern nicht wegen den Seitenläuferdynamos, die sich durch die Reifenflanken fressen?
Die 11kg-Grenze war AFAIK als Unterscheidungsmerkmal für die hochwertigen Räder gedacht, die nur Sportler verwenden/verwendeten.
Genau so ist es. Die
Reifen-fressenden Seitenläufer waren der Grund, weshalb der Gesetzgeber diese Ausnahmeregelung in die StVzO aufnahm. Und es ist auch richtig, dass das Gewichtsmerkmal 11Kg gewählt wurde, weil zu diesem Zeitpunkt wenig Rennräder über dieser magischen Grenze existierten. Weil es zu diesem Zeitpunkt auch sonst keine anderen Sport-Fahrräder außer Rennräder gab, war das Gewichtsmerkmal gleichzeitig eine Abgrenzung zwischen "Mutti-Rad" und Rennrad.
Ich unterstelle der STVO & STVZO die Intention, für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu sorgen.
Warum soll ein MTB mit 12,9Kg sicherer sein, als ein MTB mit 13,1Kg (beide mit Akkulicht)?
Warum ein MTB mit einem willkürlich gesetzten Gewichtslimit, aber kein Baumarktrad mit Körbchen?
Menschen sollten gleich behandelt werden, egal, was ihr Fahrrad wiegt. *hust* Artikel 3 Grundgesetz *hust*
Ja, dieser Gewichts-Quatsch ist natürlich heutzutage völlig unsinnig. Die Welt hat sich seit dieser Regelung schon x-tausend mal weitergedreht. Die Technik hat ordentliche Fortschritte gemacht. Es gibt nicht mehr nur Rennräder als Sport-Fahrräder. Nur die StVzO ist leider so dermaßen angestaubt, dass man wohl nen Staubsauger braucht, um sie zu entstauben. Leider tun sich die Volksvertreter sehr schwer damit (welcher von denen ist schon im ADFC

). Sind halt alles keine Hausmänner

und eingefleischte Biker.
Aber man braucht für eine recht vernünftige Regelung eigentlich gar nicht weit zu schauen. Unsere österreichischen Nachbarn sind da schon ein paar Schritte weiter, was die Verkehrsgesetze in Sachen Radverkehr betrifft. Nunja, das Rad, ähh Gesetz muss wahrscheinlich nochmal neu erfunden werden, damit sich ein Politiker wieder auf die Schultern klopfen kann

. Aber Hauptsache es wurde endlich der Tatbestandskatalog geschlechtsneutral verfasst (stimmt aber auch nicht an jeder Stelle)

. Dafür hat die Zeit scheinbar gereicht.
Aber meine Meinung ist: Sobald jemand sich selbst oder andere gefährdet, weil seine Akkulampen bei -10°C versagen, kann man ihn dann doch immer noch sanktionieren. Man kann es ihm aber auch überlassen, dann verantwortlich zu handeln und zu schieben.
Oder nur im Sommer zu fahren, wo seine Akkulampen aber natürlich auch zu funktionieren haben.
Das Licht hat zu funktionieren, es ist doch nebensächlich, was als Energiequelle dient.
So sieht es aus. So ähnlich ist es auch in der
österreichischen Verordnung zu finden. Hier wird (neben anderen Vorgaben) lediglich eine Mindestlichtstärke vorgegeben. Wie die zustande kommt, ist gar nicht geregelt. Kannst also auch ein Mini-Reaktor, eine Brennstoffzelle oder sonst was als Energiequelle haben

. Selbst eine
Klingel ist nicht zwingend erforderlich, wohl aber eine "...Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen...". Interessant finde ich auch die Formulierung "Bei bestimmungsgemäßer Verwendung von Fahrrädern
abseits der Fahrbahn muß die Bremsverzögerung - unbeschadet des Abs. 1 Z 1 - einen Wert erreichen, der einen sicheren Gebrauch des Fahrrades gewährleistet.". Soweit geht die StVzO nicht, da sie nur im öffentlichen Verkehrsraum greift, nicht aber z.B. im Wald. Auch nicht unwichtig: "...Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne die in Abs. 1 Z 3 und 4 genannte Ausrüstung verwendet werden." (gemeint ist die Beleuchtung sowie das Schlusslicht). Interessant ist auch die Rennrad-Formulierung sowie die Ausnahmeregelungen (komplette Befreiung von
Klingel, Beleuchtung, Reflektoren zur Tageszeit und guter Sicht; einzig
Bremsen sind gefordert).
Da ist noch etliches zu entstauben an der StVzO, bis wir etwas vergleichbares bei uns haben.