Frage zu Warenrückgabe!

Nose

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moin!
ich hab bei nem Onlineshop ne sattelstütze gekauft, die war 0,2mm zu dünn. um das rauszufinden hab ich sie aber erstmal ins sattelrohr stecken müssen, dabei sind minimale kratzer (bin eh vorsichtig dabei vorgegangen) natürlich nicht ausgeblieben.
hab dann eben festgestellt dass sie nicht passt und sie zurückgeschickt.

heute kam ne mail vom onlineshop dass sie meine retoure erhalten haben und sich "etwas verschaukelt" vorkommen weil man "sieht dass die schonmal in einem sattelrohr" gesteckt ist.

fotos hab ich leider keine da, aber die kratzer sind echt nicht wild.

wie sieht da die rechtslage aus, hab ich anspruch auf das zurückgeben der getesteten ware oder nicht?

danke schonmal!
 
es gibt sowas wie ne schieblehre um im vorfeld mal zu messen *kopfschüttel* die stütze ist ja nun gebraucht, also nicht neue sondern hat kratzer, also kann der händler die nur noch als gebraucht unter wert verkaufen.

coffee
 
Coffee schrieb:
es gibt sowas wie ne schieblehre um im vorfeld mal zu messen *kopfschüttel* die stütze ist ja nun gebraucht, also nicht neue sondern hat kratzer, also kann der händler die nur noch als gebraucht unter wert verkaufen.

coffee
nur wenn man die schieblehre benutzt und trotz 4maligen messens(!) jedesmal exakt den gleichen wert rausbekommt dann ist man halt nicht davor gefeit dass es trotzdem nicht passt.
oder glaubst du ich hab mich per augenmaß um 0,2mm verschätzt? :confused:

aber es gibt da ja so ne klausel dass mängel die auf eine prüfung der ware zurückgehen eine rücknahme nicht ausschließen dürfen?
 
Nose schrieb:
nur wenn man die schieblehre benutzt und trotz 4maligen messens(!) jedesmal exakt den gleichen wert rausbekommt dann ist man halt nicht davor gefeit dass es trotzdem nicht passt.
oder glaubst du ich hab mich per augenmaß um 0,2mm verschätzt? :confused:

aber es gibt da ja so ne klausel dass mängel die auf eine prüfung der ware zurückgehen eine rücknahme nicht ausschließen dürfen?

zur sicherheit des sattelstützenmaßes konsultiere ich immernoch den rahmenhersteller, denn der muss es wissen. soviel zum messen usw.

fakt ist das du die stütze nun beschädigt hast, der grund und die stärke ist unwichtig. fakt ist das du die stütze nicht wegen einer mangel oder minderwertigkeit oder falschlieferung zurückgeben willst, sondern weil DU die falsche bestellt hast und nun diese noch GEBRAUCHT wieder zurückgeben willst.

coffee
 
Nose schrieb:
aber es gibt da ja so ne klausel dass mängel die auf eine prüfung der ware zurückgehen eine rücknahme nicht ausschließen dürfen?

die "Klausel" bezieht sich auf die gelieferte Ware und deren Mängelbehaftung. Welchen Sachmangel soll die gelieferte Sattelstütze Deiner Meinung nach denn haben?

Gruß
Peter
 
hm, dann kann man wohl nix machen, danke für die freundliche (naja, oder auch nicht) auskunft.

und rahmenhersteller zu konsultieren war nicht möglich da der rahmen ein geschenk von n paar chinesen war die von nem freund von mir formel1 bremsscheiben besorgt bekommen haben, und der rahmen kam sozusagen als "dankeschön" zurück, und da dann den hersteller zu konsultieren wäre definitiv zu aufwendig gewesen, meinste nicht, coffee?

dass die leute hier einen immer für komplett bescheuert halten, ist schon echt nervig.
grüße
 
Hi,

ich denke Du kannst die Stütze halt nicht einfach zurückgeben, sondern musst diese reklamieren, weil sie falsch geliefert wurde. Und, daß man davon ausgeht die richtige Größe zu bekommen und die Stütze gleich in den Rahmen steckt finde ich normal. So würde ich es auch machen und dann als Reklamation an den Laden zurückschicken und die richtige Grösse verlangen!!!

Alles andere ist Problem des Verkäufers, wenn er die falsche Größe liefert.

Gruß,

Michal
 
Nose schrieb:
hm, dann kann man wohl nix machen, danke für die freundliche (naja, oder auch nicht) auskunft.

und rahmenhersteller zu konsultieren war nicht möglich da der rahmen ein geschenk von n paar chinesen war die von nem freund von mir formel1 bremsscheiben besorgt bekommen haben, und der rahmen kam sozusagen als "dankeschön" zurück, und da dann den hersteller zu konsultieren wäre definitiv zu aufwendig gewesen, meinste nicht, coffee?

dass die leute hier einen immer für komplett bescheuert halten, ist schon echt nervig.
grüße

hallo nose,

aus deinem ersten post konnte man leider die ganze geschichte (die du jetzt nachgereicht hast) nicht so in dieser art einschätzen.wenn das allerdings "bekanntes" produkt ist, hätte sicher auch eine internetrecherge geholfen. das problem ist folgendes. wenn der versand dir die richtige und bestellte stütze geliefert hat, ist da ja kein mangel. dh DU warst in diesem falle selbst schuld (messfehler usw).

versetze dich doch einfach mal in die lage des versenders. stell dir vor genau DEINE geschcihte passiert jetzt 10 x am tag. der könnte nach einer woche dicht machen. denn die "gebrauchte" stütze in dem fall eben mit grazern ist nicht mehr NEU und kann deshalb auch nicht mehr zum NEUPREIS verkauft werden. die spannen sind in der branche so niederig das da kaum spielraum bleibt. besonderst im versand!!

du hättest aber auch mit dem rahmen zum örtlichen händler gehen können, sagen können bitte messen sie mal aus ich brauche hierfür eine stütze :D wäre dann die falsche gekommen, läge die verantwortung beim händler ;-)

ist also immer eine sache wie mans anpackt.

grüße coffee

p.s. ich hatte nur sachlich meine meinung geschrieben, auch oben schon, wenn du kritik nicht verträgst und mir daraus dann einen vorwurf machst schade.
 
hi,

mal ne ganz andere frage. machens die 0,2 mm überhaupt? ist bei dem rohr nicht eine aussparung vorhanden, die für genau solche kleinen abweichungen als ausgleich fungieren soll?
bei einem meiner räder ist es jedenfalls so. hab dann leider so doll festgezogen, dass der lack etwas abgeplatzt ist...hab aber auch seehr fest angezogen.

gruß

flo
 
1) Zur Rechtslage:

Du hast aus § 312d BGB iVm 355 BGB ein Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag.
a) Dieses besteht unabhängig davon, ob der Händler irgendetwas falsch geliefert hat oder sonstige Fehler gemacht hat.
b) Falls Du davon Gebrauch machst, so regeln § 346 und § 357 BGB die Rechtsfolgen: Die empfangenen Leistungen sind zurückzugeben. Heißt: Du gibst die Stütze zurück und bekommst dafür den Kaufpreis.
c) Aber zu beachten ist § 357 III: Danach hat der Verbraucher Wertersatz zu leisten für die Verschlechterung der Sache, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist.
-> Du hast die Stütze eingebaut, sie hat Kratzer bekommen. Dadurch ist sie verschlechtert, den Minderwert mußt Du dem Händler ersetzen.
d) Etwas anderes gilt nach § 357 III 2 BGB nur dann, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückgeht. Also so wie es im Ladengeschäft auch möglich gewesen wäre.
Für Deinen Fall heißt das wohl: Der Händler hätte Dir kaum erlaubt, die neue Stütze einfach mal zum Testen zu montieren.
-> § 357 III 2 BGB liegt nicht vor.

Du kannst die Stütze zurückgeben, mußt aber Wertersatz für die Kratzer leisten.

2) Ob sich das ganze dann noch lohnt, mußt Du wissen. Keine Ahnung, wieviel die Stütze wert ist. Im Zweifel würde ich sie wahrscheinlich einfach behalten.

Den ganzen Rechtskrams würde ich nur notfalls zu Rate ziehen. Er macht den Umgang mit den Mitmenschen nicht gerade schöner.
Nächstes Mal richtig messen, dann gibt's die Probleme nicht.
Daß die Verbraucherschutzregeln ziemlich weit geraten sind und nicht gerade Händler-freundlich, stimmt wohl.
Man sollte sie nicht bis zum Geht-nicht-mehr ausreizen. Andererseits muß der Händler auch, wenn er einen Online-Shop betreibt, diese Probleme in seine Kalkulation mit einbeziehen.

Gruß, Geisterfahrer
 
@dubbel:

"ja, die 0,2 mm machen's.
aber hast du deine frage nicht grad selbst beantwortet?"

ne, hab isch net. habs die klemme - wie gesagt - seeehr fest angezogen; der sattel saß vorher schon recht fest und hatte kein spiel. bin sportler, nicht nur rad, und wenn du die entpsrechenden arme bzw kreuz hast, dann kriegste damit jeden lack zum platzen. das dumme dabei ist, dass du deine kraft schlecht einschätzen kannst; hab so auch schon des öfteren schrauben zum brechen gebracht. ohne drehmomentschlüssel kann das schon mal vorkommen.
 
Coffee schrieb:
hallo nose,

aus deinem ersten post konnte man leider die ganze geschichte (die du jetzt nachgereicht hast) nicht so in dieser art einschätzen.wenn das allerdings "bekanntes" produkt ist, hätte sicher auch eine internetrecherge geholfen. das problem ist folgendes. wenn der versand dir die richtige und bestellte stütze geliefert hat, ist da ja kein mangel. dh DU warst in diesem falle selbst schuld (messfehler usw).

versetze dich doch einfach mal in die lage des versenders. stell dir vor genau DEINE geschcihte passiert jetzt 10 x am tag. der könnte nach einer woche dicht machen. denn die "gebrauchte" stütze in dem fall eben mit grazern ist nicht mehr NEU und kann deshalb auch nicht mehr zum NEUPREIS verkauft werden. die spannen sind in der branche so niederig das da kaum spielraum bleibt. besonderst im versand!!

du hättest aber auch mit dem rahmen zum örtlichen händler gehen können, sagen können bitte messen sie mal aus ich brauche hierfür eine stütze :D wäre dann die falsche gekommen, läge die verantwortung beim händler ;-)

ist also immer eine sache wie mans anpackt.

grüße coffee

p.s. ich hatte nur sachlich meine meinung geschrieben, auch oben schon, wenn du kritik nicht verträgst und mir daraus dann einen vorwurf machst schade.


also erstmal, tut mir leid wenn bei dir das als vorwurf angekommen ist, hätte so nicht kommen sollen, war nicht grade in bester laune als ich das geschrieben habe, hatte gehofft dass ich trotzdem neutral bleib, ging wohl nicht.
wieauchimmer.

danke für die antworten, das wollte ich wissen (insbesondere dank an geisterfahrer für den paragraphenschrott), damit ist die sache für mich soweit auch gegessen, ich bin ja der letzte der da jetzt sich mit dem onlineshop rumärgern will, nochdazu sind die eh immer recht ok(ne, namen gibts nicht)!

braucht jemand von euch zufällig ne (fast) neue 29,4mm sattelstütze?
ich hätte da günstig eine abzugeben...:D
 
Geisterfahrer schrieb:
1) Zur Rechtslage:...
c) Aber zu beachten ist § 357 III: Danach hat der Verbraucher Wertersatz zu leisten für die Verschlechterung der Sache, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist.
-> Du hast die Stütze eingebaut, sie hat Kratzer bekommen. Dadurch ist sie verschlechtert, den Minderwert mußt Du dem Händler ersetzen.

soweit zur Theorie. Nun kann niemand den Händler zwingen gebrauchte Artikel zu veräußern, also argumentiert der die Sattelstütze hat für Ihn gebraucht KEINEN Wert mehr und schon kannst es knicken.

Gruß
Peter
 
Im übrigen hat die Prüfung der Ware so zu erfolgen, wie sie beispielsweise im Laden erfolgt wäre (also: einfaches Anprobieren von Radklamotten/Helm, manuelle Funktionsprüfung der Gabel/"Einfedern" etc.). Keine Benutzung, keine Montage.
Du wärst ja sicher auch nicht mit Deinem Rahmen in nen Laden reinspaziert und hättest dann nacheinander alle verfügbaren Sattelstützen aus dem Regal ins Sitzrohr geschoben... ;)

Wenn der Verkäufer das macht (s. coffee), ist es klar was anderes.


Cheerio
Holger
 
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