kleinbiker
Magura-Feind
- Registriert
- 27. Oktober 2002
- Reaktionspunkte
- 2
Hallo,
ich habe da mal eine Frage:
Wer heute ein Teil reklamiert, bekommt nicht selten die Antwort, das Teil ist ausverkauft oder gibt's nicht mehr, deswegen gibt's eine Gutschrift, so dass man sich dann ein neues Teil kaufen kann. So weit so gut, nur was ist, wenn ich den Artikel, den ich reklamiert habe im Schlussverkauf oder sonstigen Rabattaktionen gekauft habe.
Beispiel: Ich habe mir ein Winterschuh zum reduzierten Preis gekauft (statt 179 für 119 ). Den reklamiere ich innerhalb der Garantiezeit, sagen wir mal im März, da sieht's ja mit Winterschuhen in den Geschäften schon recht eng aus. Der Hersteller hat den Schuh auch nicht mehr auf Lager. Der Händler gibt mir eine Gutschrift über 119 . Das Problem ist aber, dafür bekomme ich ja keinen neuen Winterschuh, zumindest keinen Gleichwertigen. Wenn der Schuh noch lieferbar gewesen wäre, hätte ich einen (gleichwertigen) neuen bekommen, so kann ich mir für die 119 keinen (gleichwertigen) neuen kaufen. Oder habe ich Anspruch über die 179 ?
Ich bin mal gespannt wir ihr das seht, bzw. wie da die Rechtslage ist.
Grüße
kleinbiker
ich habe da mal eine Frage:
Wer heute ein Teil reklamiert, bekommt nicht selten die Antwort, das Teil ist ausverkauft oder gibt's nicht mehr, deswegen gibt's eine Gutschrift, so dass man sich dann ein neues Teil kaufen kann. So weit so gut, nur was ist, wenn ich den Artikel, den ich reklamiert habe im Schlussverkauf oder sonstigen Rabattaktionen gekauft habe.
Beispiel: Ich habe mir ein Winterschuh zum reduzierten Preis gekauft (statt 179 für 119 ). Den reklamiere ich innerhalb der Garantiezeit, sagen wir mal im März, da sieht's ja mit Winterschuhen in den Geschäften schon recht eng aus. Der Hersteller hat den Schuh auch nicht mehr auf Lager. Der Händler gibt mir eine Gutschrift über 119 . Das Problem ist aber, dafür bekomme ich ja keinen neuen Winterschuh, zumindest keinen Gleichwertigen. Wenn der Schuh noch lieferbar gewesen wäre, hätte ich einen (gleichwertigen) neuen bekommen, so kann ich mir für die 119 keinen (gleichwertigen) neuen kaufen. Oder habe ich Anspruch über die 179 ?
Ich bin mal gespannt wir ihr das seht, bzw. wie da die Rechtslage ist.
Grüße
kleinbiker