Gesetzeslage in Bundesländern

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Suche dringend Hilfe !

Habe mir ein paar Gesetzestexte aus dem Internet zum Thema Betretungsrecht/Wegenutzungsregeln aus dem Internet gezogen.
Woher weiß`ich denn, ob das die aktuellsten sind, bzw. wie ich an diese heran komme?
Z.B. habe ich das von Baden-Würrtemberg, in dem aber im Gegensatz zu einer ADFC-Site nichts von 2-Meter-Regelung steht. Ich habe somit keine Ahnung, was Sache ist. Außerdem benötige ich das letzte Änderungsdatum unbedingt.

Hoffe es kann mir jmd. weiter helfen.
 
Danke für den Tipp.

Aber da steht groß Stand März 2001.

Das kann doch nicht das neueste sein.

Nach wie vor steht meine Frage: Was ist das neueste ? Und wie komme ich ran?

Wenn sich Dimb, ADFC und BDR schon wiedersprechen, ... .

Leider ist mir das ganze erst heute bei Telefonaten mit Stellvertretern der letzteren beiden aufgefallen. Manfred Huchler (DIMB Präsi) konnte ich nicht mehr erreichen, muss es dann morgen nochmal probieren.
 
Hallo Leichti !

Der Stand auf unserer DIMB-Home ist noch aktuell. Das Landeswaldgesetz Ba-Wü stammt aus dem Jahr 1995 und enthält in § 37 die Regelung, dass das Radfahren auf Wegen von unter 2m Breite untersagt ist.

Diese Regelung ist jedoch bald überholt, wenn die jetzt beabsichtigte Novellierung durchgeht (siehe brandaktuell und ausführlich auf www.dimb.de). Dann dürfen wir nur noch Wege ab 3,5 metern (Waldautobahnen !!!) benutzen.

Aber die DIMB ist mit Hochdruck an der Sache dran, deswegen erreichtst Du unseren Ober-DIMBo derzeit auch manchmal schlecht. Aber in Kürze erfahrt Ihr hier mehr zu dem was geht und welche Aktionen wir planen, bei denen wir auf die Hilfe aller Biker angewiesen sein werden !
 
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