Gewährleistungs Fall???

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HI,
Ich hab ein noch nicht ganz kaputtes HR, bei dem anscheinend die metallspange, die die Klinken im Freilauf nach oben drückt, zu schwach war.
Dadurch sind die Klinken nicht immer obengewesen und haben die verzahnung im alu nabenkörper stark angefressen. Im Moment hab ich"Nur" kleine aussetzer und hab ne 2. Metallspange reingesetzt, damit das nicht sooo schlimm wird.
Natürlich dachte ich, ich könnte das auf Garantie bzw. Gewährleistung (normalerweise vom Gesetz her 2 Jahre) reparieren bzw. ersetzen lassen, da das Rad ca. 1,5 Jahre alt ist.
Die Leute von einem Gewissen Internet Shop meinten aber, dass für Naben nur 6monate gelten und ich die reparatur also selbst zahlen müsste...

Hat einer von euch ahnung und kann mir evtl helfen und sagen, ob ich doch noch irgendwelche Rechte hab???
mfG Daniel
 
Hi!
Vielleicht hättest Du nicht bis zum totalen Exitus weiterfahren sollen, bzw. Du fährst ja trotz Schaden und "kleinen Aussetzern" immer noch mit dem HR rum.
Ich denke Du quälst das HR schon 'ne ganze Weile und deshalb ist jetzt alles im Ar...! ;) Vielleicht mal eher reagieren und nicht rumnörgeln wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Es ist aber so, das auf Verschleißteile wie Ketten, Ritzel, Lager usw. nur 6 Monate Gewährleistung besteht. Freiläufe gehören leider auch dazu.
Gruss
Z.
 
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