HILFE! Gibt es eine Streckenlizenz oder ähnliches?

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Murrhardt
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Wir bekommen eine legale Dh-Strecke von der Stadt gestellt. Gelände ist schon sicher, es gibt nur noch ein Problem mit der Versicherung. Die leute von der Stadt wollten eine Lizenz für Strecken die es bereits gibt wie z.B. In Bad Wildbad oder Winterberg. Meine Frage gibt es soetwas überhaupt? Sie wollen somit nur sicher gehen dass wir die Strecke nach unseren Vorstellungen bauen können ( Sprünge und Steinpassagen) und falls es ein Unfall geben wird, die Versicherung haftet. Was sie jedoch nur tut wenn wir uns nach Auflagen einer solchen Streckenlizenz halten.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :daumen:
Danke im Vorraus
Gruß Lukas
 
Meinen die eine Lizenz für die Fahrer oder möchten die, daß ihr für eure Anlage die gleichen Lizenzauflagen erfüllt, die in den genannten Bikeparks gelten? Im zweiten Fall würde ich einfach mal die beiden Parks anmilen und im Info diesbezüglich bitten.
 
Hey,
nein die meinen nicht die Lizenz der Fahrer, sie wollten wie du es gesagt hasch die Lizenz für die Strecke.
Sodass im Falle eines Unfalls man der versicherung vorweisen kann, dass man sich nach Auflagen gehalten hat.
Ich werde Doe Parks eine E-mail shcreiben und hoffen dass es was bringt.

Danke:daumen:

Gruß Lukas
 
Mit Deiner Frage nach einer "Lizenz" wirst Du möglicherweise nur bedingt vorankommen bzw. auf Ratlosigkeit stoßen, da zumindest in Deutschland von Behörden keine "Lizenzen", sondern Genehmigungen erteilt oder - zum Leidwesen der Antragsteller - auch verweigert werden. Könnte es sein, dass hier möglicherweise gar nicht eine "Lizenz", sondern z. B. eine Baugenehmigung gemeint sein könnte?

Im Rahmen einer Baugenehmigung können unter anderem auch Auflagen zur baulichen Ausführung (z. B. Materialien, Konstruktion und Statik) von künstlich errichteten Streckenteilen (Rampen, Northshores, Sprunghügel, usw.) oder zur Absicherung der Strecke (z. B. Auslauf- und Sturzzonen, Streckensicherung, etc.) gemacht werden. Darüber hinaus können auch Auflagen aus dem weiten Bereich Natur- und Umweltschutz in einer Baugenehmigung enthalten sein. Da es für DH-Strecken - anders als z. B. bei alpinen Skipisten - nach meiner Kenntnis noch keine allgemeingültigen Normen gibt, könnte die Stadt hier versuchen, sich an der Praxis anderer Gemeinden zu orientieren.

Es könnte sich also lohnen, mit der Stadt noch einmal zu klären, was sie tatsächlich will. Das spart Dir und der Stadt evtl. Enttäuschungen und überflüssige Arbeit. Und wenn der Hinweis gestattet ist - die eine oder andere nützliche Zusatzinformation steht auch im DIMB Leitfaden Legalize Downhill und Freeride.
 
Ich denke eher, das damit eine sicherheitstechische Abnahme der Strecke und Baulichkeiten nach Bauende gemeint ist. (="Lizens" zum versicherten Betrieb dieser Einrichtung)

Die Versicherung benötigt schliesslich eine Gefährdungsbeurteilung, um den Versicherungszins festlegen zu können. Bedingung der Versicherung wird ohnehin sein, daß die generelle Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Und jenes kann nur durch Abnahme von TÜV und Versicherungssachvertändigem bestätigt werden.

Sollte das dann alles durch sein ist natürlich auch zu bedenken, das die Strecke oder der Platz in ordentlichem Zustand gehalten, also gepflegt werden muss. Jede bauliche Veränderung ist dann nicht mehr drin oder muss dem Versicherungsträger gemeldet werden. Danach erfolgt eine neue Beurteilung. Alles andere führt natürlich zum Versicherungsverlust und Haftungsausschluss.
 
Siehe Legalize Freeride!

Zunächst muß eindeutig erkennbar sein, daß die Strecke nur benutzbar ist, wenn es der "Hausherr" erlaubt (wer auch immer das dann ist, der Betriebszeiten o.ä. festlegt, Aufsicht führt etc.)

Es muß hinreichend gesichert sein, daß jemand, der legal auf der Strecke fährt, über mögliche - vor allem schwer erkennbare - Gefahren instruiert wurde (schriftlich bestätigen lassen) und die Strecke dem Grunde nach beherrscht (im Zweifel Testdurchlauf machen, unsichere Leute entweder nicht zulassen oder ihnen eine leichtere Strecke anbieten).

Unter diesen Voraussetzungen dürfte ein Haftungsausschluß im übrigen nicht den guten Sitten oder anderen Grundprinzipien widersprechen.
 
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