sebhunter
Brennsuppnschwimma
Ebent, soweit es um waldtypische Gefahren geht ist das ja klar....mir zumindest mittlerweile.
Nur hier haben die Buben aber wohl einen Trail gebaut und da geht´s dann ja, was die "Einbauten" angeht in Richtung atypische Gefahren, oder? Hier muss dann wohl der Waldbesitzer tätig werden, wenn er davon Kenntnis bekommt?
aus dem DIMP Dokument:
"Aber auch für die Einrichtung von Downhill-, Freeride- und Flowtrailstrecken abseits bestehender Wege ist das Urteil des Bundesgerichtshofs von grundlegender Bedeutung, denn auch für solche Strecken abseits bestehender Wege ergibt sich - ebenso wie bei einem Betreten durch Fußgänger - keine Haftung oder Verkehrsicherungspflicht des Waldbesitzers in Bezug auf waldtypische Gefahren. Für die Praxis bedeutet dies, dass lediglich die Haftung und Verkehrsicherungspflicht, die von solchen Strecken selbst, insbesondere den darauf gebauten Streckenelementen, ausgehen, geklärt und geregelt werden muss. Das Urteil macht aber auch klar, dass Waldbesitzer zu ihrem eigenen Schutz illegal und ohne entsprechende Regelungen zu Klärung der Verkehrssicherungspflicht geschaffene Strecken bzw. die von diesen Strecken ausgehenden Gefahren nicht dulden können. Dies gilt es zu respektieren."