Es wurde auf der Fröttmaninger Heide der ca 30 jahre alte Kieswall am südlichen Ende abgebaggert.
Ne Steile abfahrt und das letzte Stück horizontal abgeschnitten.
Das waren auch Haftungsfragen.
Aber:
Du kannst seitlich wie immer drauf. Wenn du das nicht weißt, hauts dich ganz böse auf die Fresse, weil du bergab nichts mehr machen kannst .und es von oben auch nicht siehst.
Mich würden hier mal die Rechtslage interessieren, wenn was passiert. Das ist ja vorsätzlich so gemacht worden. Ist hier der Erbauer, oder die Stadt verantwortlich?
Genausogut kannste ein Drahtseil spannen, wenns jemand nicht sieht, Pech gehabt, oder wie?