Kennt jemand dieses RR

Klage ist vor Gericht eingereicht und an die gegnersiche Partei gegangen. Diese hat nun 2 Wochen Zeit sich zu überlegen, wie es weitergehen soll, danach nochmal 2 Wochen, um sich auf die Verhandlung vorzubereiten (falls sie nicht doch noch einlenken).

Anfang Januar wirds spannend :)
 
Auf jeden Fall lerne ich was dazu ;)

Soweit ich das einschätzen kann, stehen die Chancen ganz gut, es wird wohl eher um die Schadenshöhe gehen...
 
Das Rad habe ich für 1634,- ersteigert. Nach dem Gutachten von Herrn Smolik über ca. 3900,- ist mir also durchaus ein Schaden entstanden...

Gerichtstermin ist am 28.02. um 10:20, zunächst sollen sich die Parteien gutlich einigen... schau mer mal ;)
 
Man mußt Du eine langeweile haben, wenn Du wegen Nichtigkeiten einen Anwalt einschaltest und auf einen Gerichtsprozess bochst, als hätten die Gerichte nichts zu tun. Eigentlich sollte der Streitwert für deutsche Gerichte zu gering sein.

Wenn Du schon überwiesen hättest wäre es was anderes.
 
So richtig langweilig ist mir eigentlich nicht...

Der Streitwert liegt oberhalb von 2500,- das ist für mich eine Menge Geld.

Es war ja auch nicht so geplant, aber es kam halt eins zu anderen. Am Anfang hat mich gestört, dass mir die Geschichte "matter of fact" aufgetischt wurde und keinerlei Entgegenkommen gezeigt wurde. Es zog sich ja schon lange hin, bevor überhaupt ein Anwalt eingschaltet wurde und das passierte auch erst nachdem meine emails ignoriert wurden...
Naja, mir wärs auch lieber, es wäre anders gelaufen, aber so kommt es manchmal im Leben :)
 
deister_biker schrieb:
Man mußt Du eine langeweile haben, wenn Du wegen Nichtigkeiten einen Anwalt einschaltest und auf einen Gerichtsprozess bochst, als hätten die Gerichte nichts zu tun. Eigentlich sollte der Streitwert für deutsche Gerichte zu gering sein.

Wenn Du schon überwiesen hättest wäre es was anderes.

Du bist mir vielleicht ein Suppenkasper :wut:
2500 Euro sind für dich eine Nichtigkeit ? :spinner:
Bist du Bill Gates oder Bernie Ecclestone ?

@ Rolf
drücke dir mal die Daumen. Aber nach dem grundlegenden VW Passat Urteil des OLG Hamm http://www.jurpc.de/rechtspr/20000255.htm, welches vom BGH bestätigt wurde http://juris.bundesgerichtshof.de/c...lient=['12',+'12']&nr=13388&linked=pm&Blank=1 , dürfte der Streit eigentlich nur noch um die Schadenshöhe gehen.

Gruss
Tvaellen
 
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