Grund der Sperrung sind vermeintlich fehlende Genehmigungen bei der Wegverbreiterung.
... die wer genau veranlasst, bzw. vorgenommen hat???
Hat da wohl der Betreiber des Kiosks was damit zu tun?
Wenn ich mich recht entsinne, war das ein Sportverein, der die Hütte da platziert hat...
Der von dir erwähnte obere Wanderweg dürfte nicht wirklich eine Alternative für die Mehrzahl der Biker sein.
1. ist er weitestgehend schmal und an einigen Stellen ausgesetzt, mit Absturzgefahr.
2. wie du selber schreibst, in Richtung Passo Giul muss sehr viel geschoben werden; in Richtung Passo Rochetta muss man erstmal am Passo Giul linkerhand über die Wiese ansteigen und dann begeht man in Weiterfahrt nach Osten besser keinen Fahrfehler, sonst landet man unfreiwillig *Sarkasmus an* auf der vom Richter untersagten Wegführung *Sarkasmus aus* und man bekommt Besuch von der Bergrettung (der lombardischen oder der trentiner ist noch ungeklärt...)
3. handelt es sich um enen Wanderweg und wir wissen, was das für die Zulässigkeit der Befahrung bedeutet - egal ob Trentino oder Lombardei.
Ob da irgendwer ein Auge zudrückt, halte ich angesichts einer richterlichen Anordnung noch für fraglich, denn die Forestale wird sich sicher nicht nachsagen lassen wollen, dass sie den Anweisungen des Richters nur lax Folge geleistet hat und das Kontrollieren der Wanderwege gehört ja auch zu ihrem Aufgabengebiet....
Interessant dürfte auch sein, wer da wohl eine Anzeige gegen den Wegeverbreiterer platziert hat?
Von sich aus ist da sicher kein Richter draufgekommen, dass da was nicht mit rechten Dingen zugegangen ist...