Leichtbau E-Bike

Vermutlich meint er, dass Du
... irgendwas in die Tastatur gehackt ...
hast.

Der Versuch einer Interpretation legt nahe, dass der gemeine langsame Bergauftreter Hobbyforenuser unterstellt, es würde die überdurchschnittlich rege Teilnahme an Internetforen die Qualität derselbigen Beiträge verwässern. Somit gelangt der Kläger zu der Aussage, es würde, Zitat:

... irgendwas in die Tastatur gehackt
worden sein.


Mangels weiterer Beweise muss das Verfahren eingestellt werden.
Die beiden Parteien werden gebeten, sich freundschaftlich und umgänglich außerforensisch zu einigen und das neue Jahr nicht zu beginnen wie das alte beendet wurde.
 
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