Hallo Leute,
da ich technisch nicht der versierteste bin und vom Versandhandel auch nicht viel halte, habe ich für meine Kinder zwei bikes beim örtlichen Händler (ZEG-Mitglied) erworben.
Nach der im Kaufvertrag genannten Frist von einem halben Jahr brachte ich diese nun zu einer Wartung (Vorzugspreis 15 pro Rad!!!). Nach Abholung stellte ich fest, dass die Arbeiten lt. Kundendienstheft wohl nicht durchgeführt wurden. So war der Luftdruck nicht in Ordnung (unter einem Bar bei einem Rad), die Ketten wurden nicht geschmiert, die Befestigungen der hinteren Dämpfer wurden nicht gefettet. (Dreck der letzten Geländefahrt war noch drauf) Nach meiner Meinung wurde übberhaupt nichts gemacht. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass im Kundendienstheft lediglich die Überprüfung des Rades Gegenstand der Leistung sei. Bsp.: Überprüfung der Bremsen und der Schaltung, Überprüfung der Kette, Überprüfung der Bereifung und der Federung etc.
Nun würde ich gerne eure Meinung hören, da ich der Ansicht bin, dass in diesem Fall für mein Geld keine Gegenleistung erbracht wurde bzw. wird. Ich kann ja verstehen, dass grössere Reparaturen nicht im Umfang enthalten sind. (vgl. PKW-Kundendienst) Aber lediglich Überprüfungen der Bauteile - und nicht einmal ergänzen des Luftdruckes bei einem kostenpflichtigen Kundendienst - kann das sein?
Über Antworten würde ich mich freuen,
mfg.
Geku
da ich technisch nicht der versierteste bin und vom Versandhandel auch nicht viel halte, habe ich für meine Kinder zwei bikes beim örtlichen Händler (ZEG-Mitglied) erworben.
Nach der im Kaufvertrag genannten Frist von einem halben Jahr brachte ich diese nun zu einer Wartung (Vorzugspreis 15 pro Rad!!!). Nach Abholung stellte ich fest, dass die Arbeiten lt. Kundendienstheft wohl nicht durchgeführt wurden. So war der Luftdruck nicht in Ordnung (unter einem Bar bei einem Rad), die Ketten wurden nicht geschmiert, die Befestigungen der hinteren Dämpfer wurden nicht gefettet. (Dreck der letzten Geländefahrt war noch drauf) Nach meiner Meinung wurde übberhaupt nichts gemacht. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass im Kundendienstheft lediglich die Überprüfung des Rades Gegenstand der Leistung sei. Bsp.: Überprüfung der Bremsen und der Schaltung, Überprüfung der Kette, Überprüfung der Bereifung und der Federung etc.
Nun würde ich gerne eure Meinung hören, da ich der Ansicht bin, dass in diesem Fall für mein Geld keine Gegenleistung erbracht wurde bzw. wird. Ich kann ja verstehen, dass grössere Reparaturen nicht im Umfang enthalten sind. (vgl. PKW-Kundendienst) Aber lediglich Überprüfungen der Bauteile - und nicht einmal ergänzen des Luftdruckes bei einem kostenpflichtigen Kundendienst - kann das sein?
Über Antworten würde ich mich freuen,
mfg.
Geku