Möchte Alltagsrad auf Nabendynamo umrüsten /Umbau geht weiter...

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Re: Möchte Alltagsrad auf Nabendynamo umrüsten /Umbau geht weiter...
Der Cyo mit 80 Lux reicht eigentlich sogar locker ausserhalb..

Kann man mMn nicht gernerell sagen. In den meisten Situationen schon, aber manchmal fände ich noch mehr Licht durchaus angenehem. Wobei mir im Grund mehr ein Fernlicht fehlt, was den Weg nach oben ausleuchtet, wenn man tiefhängende Äste über dem Radstreifen hat oder einfach nur diese kleinen Fernwegschilder sucht, die grundsätzlich weit über der Hell-Dunkel-Grenze vom Scheinwerfer hängen.

Warum kein Reflektor?

War tatsächlich auch mein Gedanke. Das Toplight View kostet doch nicht die Welt, sieht mMn ziemlich cool aus und ist echt gut zu sehen.

1ptzms.jpg


Aber muß natürlich jeder selber entscheiden. "Richtig" oder "Falsch" gibt es beim Radaufbau nicht. (Höchsten StVZO konform oder nicht, aber das ist wieder ein Thema für sich.)
 
Ich finde das Mini Rücklicht echt super. Aber ihr habt schon recht, der Rückstrahler fehlt. Standlich hat das Teil ja schon mal.
Ich überlege ob ich mir statt des Rückstrahlers Folie kaufe. Die muss doch auf einer bestimmten Höhe angebracht werden, oder?

Für die Größe leuchtet das Teil ganz schön. Und STVZO konform ist es ja auch. Siehe hier:

https://www.bumm.de/de/produkte/dynamo-rucklichter/parent/53234/produkt/53234ask.html?

Gruß Thomas
 
Ich überlege ob ich mir statt des Rückstrahlers Folie kaufe. Die muss doch auf einer bestimmten Höhe angebracht werden, oder?
Will man StVZO-konform sein, muss der Reflektor (mit Prüfzeichen etc.) in einer Höhe zwischen 30 und 60 cm über dem Boden angebracht werden. Genaue Angaben bitte in der StVZO nachlesen.
Ist StVZO-konformität egal, kann man sich auch irgendwelche Reflexfolien ans Rad kleben. Anbringung frei Schnauze.
Für die Größe leuchtet das Teil ganz schön. Und STVZO konform ist es ja auch.
Das Lichtbild ist eher punktförmig - eine große Fläche ist besser erkennbar, wie bei dem View Plus vom @Tinkerer (gleiches Rücklicht hängt hier an einem Rad im Familienfuhrpark) und blendet nicht. Und der Reflektor ist auch schon dran, man muss sich keine hässliche Bastelllösung mit Folie o.ä. ausdenken. :)
 
In der Distanz bleibt von keinem Fahrrad-Rücklicht mehr als ein Punkt, dafür fehlt es den Leuchtmitteln schlicht an Power. Ich hab das ganze dann lieber kanalisiert/punktuell als diffus.
Nur weil das jetzt in fast jedem aktuellem Thread so propagiert wird, muss es noch nach lange nicht zutreffen
 
Pro-Tipp:

Immer wenigstens ein zweites Rücklicht anbringen.
Sowohl seitlich als auch in der Höhe versetzt zueinander.

DSCN1307.JPG

Das ermöglicht sich annähernden KFZ-Führrrrern einen selber quasi "räumlich" zu erfassen.
Zumindest wenn man außerorts unterwegs ist.

Pro-Tipp II

Diese Anordnung macht Unterwegs richtig Spaß.
Licht ist zwar besseres möglich, nur entgegenkommende scheinen regelmäßig zu glauben da kommt ein Mopped ;)

DSCN1308.JPG


Und schon wird auf Wegen wo der entgegenkommende einem eiiigentlich gar nicht entgegenkommen könnte, im Sinne von "dürfen" Platz gemacht, man mag sich das gar nicht vorstellen ...
 

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Zuletzt bearbeitet:
In der Distanz bleibt von keinem Fahrrad-Rücklicht mehr als ein Punkt,
Bei hinreichend großer Distanz mag das sein. Dennoch präferiere ich eine Lichtaustrittsfläche von 0,5x10 cm² gegenüber einem hellen "Punkt" mit 5mm Durchmesser. Wenn ich die beiden Toplight flat, davon eines mit "Linetec", die an Rädern hier im Haushalt montiert sind miteinander vergleiche, ärgere ich mich jedes Mal über die Basisversion. Die ist übrigens auch bei Tag schlechter erkennbar.
 
Will man StVZO-konform sein, muss der Reflektor (mit Prüfzeichen etc.) in einer Höhe zwischen 30 und 60 cm über dem Boden angebracht werden.
Finde ich jetzt witzig, der Gepaecktraeger hinten oben duerfte doch deutlich ueber 60cm hoch gelegen sein: Ueber oder zumindest am oberen Ende des Hinterrads, welches wiederum mehr als 60cm Durchmesser hat.
Genaue Angaben bitte in der StVZO nachlesen. (...)
Oh nein :spinner: :aetsch: :D :D
 
Finde ich jetzt witzig, der Gepaecktraeger hinten oben duerfte doch deutlich ueber 60cm hoch gelegen sein: Ueber oder zumindest am oberen Ende des Hinterrads, welches wiederum mehr als 60cm Durchmesser hat.
Eben nachgemessen, Unterkante Gepäckträgerrücklicht ist in 65cm Höhe.
Altmetal schrieb:
Genaue Angaben bitte in der StVZO nachlesen. (...)
Oh nein :spinner: :aetsch: :D :D
Nicht zum Lachen, da ist jetzt - wie ich sehen durfte - eine schicke, übersichtliche Tabelle, in der das drinsteht.
Andererseits kann es natürlich sein, dass das für Dich alles irrelevant ist, weil Du Dich mit Deinem Rad außerhalb des Geltungsbereiches der StV(Z)O aufhältst. Dann gelten natürlich ggf. andere Regelungen.
 
Eben nachgemessen, Unterkante Gepäckträgerrücklicht ist in 65cm Höhe.
Nicht zum Lachen, da ist jetzt - wie ich sehen durfte - eine schicke, übersichtliche Tabelle, in der das drinsteht.
Andererseits kann es natürlich sein, dass das für Dich alles irrelevant ist, weil Du Dich mit Deinem Rad außerhalb des Geltungsbereiches der StV(Z)O aufhältst. Dann gelten natürlich ggf. andere Regelungen.

Soweit klar, aber wo genau ist der Geltungsbereich denn definiert ?
Habe eben nochmal https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/inhalts_bersicht.html durchsucht, aber nix gefunden.

MfG
DF
 
Soweit klar, aber wo genau ist der Geltungsbereiche den definiert ? (...)
Naja im Strassenverkehr gilt die STV(Z)O natuerlich immer und ueberall ... zumindest theoretisch.
In Praxi bekommt man da, zumindest wenn man in meiner Heimatstadt Fussgaenger und (bes. auswaertige) Autofahrer anschaut, einen ganz anderen Eindruck - Deshalb der Kommentar zu diesem Bild ...

Man lese mal §25 ('Fussgaenger') der STVO ... Da fallen einem die Augen aus dem Kopf.
Absolut garnix davon beachtet der gemeine Fussgaengertrottel, fuehlt sich aber dennoch ausnahmslos immer im Recht wenn es zu einer Konfliktsituation mit einem Radfahrer kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
... zumindest theoretisch
und oder solange man daran glaubt . . . oder so.
Wer StVO und Geltungsbereich in die Suchmaschine meißelt, wird festellen, daß hier eigentlich alles im Argen liegt. Der WP Eintrag deutet da einiges an (https://de.wikipedia.org/wiki/Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hatte mal einen Geltungsbereich definiert (Artikel 23) da waren die Bundesländer genannt, der wurde aber auch "ersetzt".
Es deutet alles daraufhin, daß diese "Verordung"keine Gültigkeit besitzt, so wie viele andere Verordungen und Gesetze.
Von daher macht es eigentlich auch keinen Sinn die Diskussion in diese Richtung zu lenken und auf nichtigen Vorgaben herumzureiten.
Sinn macht es aber dafür zu sorgen, daß man selbst gut sieht und auch gesehen wird, daß die Bremsanlage bestens eingestellt ist und man sich so Problemfrei von A nach B und C bewegen kann ohne sich unnötig irgendwelchen Unanehmlichkeiten auszusetzen.

Das erspart einem auch willkürliche Entscheidungen bei mögl. Rechtsstreitigkeiten, die ohnehin niemand mehr versteht.

MfG
DF

PS: Das B&M Mini hat übrigens auch Line Tec
 
Die "Argumentation" der sogenannten Reichsbürger...
Soll das die Antwort auf meine Frage sein ?
Der WP Eintrag von "Reichsbürgern" erstellt ?
Richter am EUGH größtenteils "Reichsbürger" ?
Richter am Bunderverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland allesamt "Reichsbürger" ?

Nochmal: Wo ist der von Dir genannte Geltungbereich den definiert u.o. geregelt ?

MfG
DF
 
Soll das die Antwort auf meine Frage sein ?
Der WP Eintrag von "Reichsbürgern" erstellt ?
Richter am EUGH größtenteils "Reichsbürger" ?
Richter am Bunderverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland allesamt "Reichsbürger" ?

Nochmal: Wo ist der von Dir genannte Geltungbereich den definiert u.o. geregelt ?

MfG
DF
Lass ihn. Er ist halt noch auf dem alten Stand.
 

Das mit dem zweiten Rücklicht ist eigentlich echt ne gute Idee. Ich kenn auch einige, die das mit Akkuleuchten so machen. Und ein zweiter Scheinwerfer ist seit diesem Jahr ja auch StVZO konform.

Frage: Reicht die Ausgangsleistung vom Dynamo für 4 Lichter aus? Die Fotos deuten ja darauf hin.

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Zum Thema StVZO-Diskussion: Die Neufassung ist mMn schonmal ein Schritt in die richtige Richtung, aber man könnte das natürlich noch besser fassen. Persönlich habe ich inzwischen (sprich nach ein paar Jahrzehnten :D) meine Tourenräder und das Alltagsrad mit allem geforderten ausgerüstet. - Das Sport/Spaßgerät ist ein anderes Thema. ;)
 
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Frage: Reicht die Ausgangsleistung vom Dynamo für 4 Lichter aus? Die Fotos deuten ja darauf hin.
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Nun, rechne doch mal was LED "verzehren".
Selbst da leistet "das allermeißte" vom Dymarnarmoh 8-) über die Z-Diode der Lampe einen nicht unerheblichen Beitrag zur Klimaveränderung :lol:

Gut, bei IQ-X wird viel mehr Leistung in Licht gewandelt, nur an einem Fahrrad habe ich am IQ-X zusätzlich noch einen AXA Blueline 50 dran hängen. Plus 2 RL.

Zur dem "Doppelscheinwerfer":
Da habe ich eh bei einem die Platine komplett umgangen und nur die LED direkt mit der LED von "NumberOne" verdrahtet.
Das mit dem zweiten Rücklicht ist eigentlich echt ne gute Idee. ...
Das ist nun wieder hoffnungslos untertrieben :D
 
Nun, rechne doch mal was LED "verzehren".

Ich kenn nur die Leistungsdaten vom Cyo Premium E. Der zieht laut Testbericht etwa 450mA und das Toplight View soll ca. 50mA aufnehmen. Macht bei 12V also um die 6W. Der Nabendynamo liefert nur 6 Volt, womit man auf 3W kommt, was Shimano so auch angibt. - Aber da diese Doppelkonstruktion bei dir ja problemlos funktioniert, ist das eh alles reine Theorie. Von daher merke ich mir das Setup mal zum möglichen Nachahmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mit einer geschickten Schaltung kann ein Nabendynamo wesentlich mehr Leistung als die 3 Watt erzeugen. Ein Beispiel ist z.B. der Forumslader. Diese 6V 0,5A und 3W stammen doch aus der Vergangenheit und irgendwelchen Vorgaben aus der Stvzo.? Damals gab es doch auch noch eine dem Scheinwerfer vorgeschaltete Elektronik. Hab vergessen wie das heißt.

Wenn ich mich nicht irre haben die meisten LED-Scheinwerfer einen Schaltwandler, der die Spannung z.B. 2:1 wandelt und dabei den Strom erhöht. Seit es den IQ-X gibt, habe ich aufgehört mich mit dem Eigenbau von Fahrradscheinwerfern zu beschäftigen. Früher haben "wir hier" bis zu 4 Cree/Luxeon LED's an MOSFET-Gleichrichtern (teilweise auch mit Standlicht-Schaltungen) betrieben. Zwei Cyo's o.Ä. kann man problemlos zusammen an einem NaDy betreiben. Beim IQ-X bin ich mir aber nicht mehr so sicher ob der nicht auch weiter über 0,5A hochwandelt. Die Haupt-LED selbst ist ja auch schon eine Zwei-Chip-LED von OSRAM. Bei zwei IQ-X könnten sie jeweils dunkler leuchten als Einzeln. Wegen der höheren Effizienz von LED's bei geringeren Strömen könnte insgesamt die Lichtausbeute trotzdem größer sein. Da spielt aber noch die Elektronik vom IQ-X mit rein.
 
Schaltwandler ? Hä?

Also ND gibt Wechselspannung ab. Ist klar.
LED funktioniert mit Gleichstrom. Ist auch klar.
Also brauchen LED-Scheinwerfer erstmal eine interne Gleichrichtung.
Trotzdem, dadurch sind entstehen Nulldurchgänge, blitzen LED-Lampen bei sehr langsamer Fahrt. Oder eine solches Fahrrad würde halt von @MrMapei geschoben :lol:
Das Blitzen ist von ND zu ND unterschiedlich Bei SON ist die Frequenz bei sehr niedrigen Drehzahlen doch schon so hoch, daß das menschliche Auge das Blitzen schon frühzeitig nicht mehr wahrnimmt.
Auch liefert der dabei schon recht hohe Spannungsspitzen. Die abnehmbare Stromstärke steigt bei allen relativ schnell. SP hinkt da irgendwie hinterher. Auch bei der Frequenz ...

Die Spannung hingegen kann Werte erreichen, da mag man normalerweise gar nicht darüber nachdenken wollen ...
War das nicht der Andreas Oehler der auf einem Prüfstand irgendwas über 100V gemessen hatte?
War aber auch bei (im 28" LR) 70 km/h entsprechend.
Die abnehmbare Stromstärke bleibt dabei fast komplett "erhalten". Da stehen also rein rechnerisch etwa 50W zur Verfügung.
Man fährt natürlich selten 70 km/h ...
Wichtig wäre aber eine saubere Aufbereitung. Da hakt es immer dann wann in einer Beschreibung etwas steht von Ausgangsstromstärke max. 0,5W.
Dann wird nämlich nicht gewandelt( sondern per Linearregler Spannung "vernichtet".

Eine wirklich gute Ladeschaltung würde erstmal alle Leistung komplett "einsammeln". Eventuell bei einer Spannung X einfach mal den ND ungenutzt drehen lassen.)
Diese "eingesammelte" Leistung müßte jetzt per DC/DC Wandler für die Lichtanlage bereitgestellt werden.
Da bleiben nämlich nur die ominösen 0,5A bei 6V (also 3W) übrig.

Nein, von vom ND abgegriffenen 15W bleiben diese 15W Wirkungsgrad beachten, also ca. 12W nutzbar.
Entweder für "Sofortlicht" oder zum Laden von Pufferspeichern. Damit für Standlicht oder sonstige Elektronik am Fahrrad ...

Problematisch sind aber IQ-X. die seinerzeit als erstes auf den Markt kamen. Die vertragen nur "Rohspannung" vom ND :wut:
Wie das auf der Platine geschaltet ist, da habe ich keinen blassen Schimmer von.
Merkwürdigerweise aber nur die.
Die IQ-X für Batteriefahrzeuge "vertragen" wohl mittlerweile Gleichstrom :daumen:
 
Hallo, erstmal vielen Dank für die vielen Antworten. Muss euch rechtgeben, das Rücklicht war mir doch zu klein. Ist inzwischen durch ein Busch & Müller Top Light mit Bremslicht ersetzt worden. Deutlich heller.

Jetzt brauche ich wieder euren Rat. Normalerweise fahre ich ja immer mit meinem Alltagsrad zur Arbeit. Letztens musste das Crossrad herhalten. Eigentlich fahre ich mit dem Marin lieber, aber das Crossrad war Meiner Meinung nach "schneller". Die Übersetzung liegt mir einfach. Vorne drei Kettenblätter. Das grosse hat 48 Zähne. Mein Marin hat 44 Zähne (grosses wurde durch ein 44er Stronglight getauscht).
Also habe ich beschlossen im Frühjahr (April/Mai) wenn das ganze sch... Wetter vorbei ist vorne die Kurbel zu ersetzen.

Folgende Teile sind schon gekauft:

Deore Kurbel (FC-M610) 175er Länge mit 48er Kettenblatt, Deore XT Hollowtech Lager, Deore HG 54 10-fach Kette
1.jpg 2.jpg 3.jpeg

Jetzt zu meiner Frage, kann ich das verhandene XT Schaltwerk (737er) weiter benutzen? Packt es das 48er Kettenblatt? Der 9-fach XT Umwerfer schaltet jetzt schon die 10-fach Kette. Dies sollte doch mit der neuen
Kurbel doch kein Problem werden, oder?

Gruß Thomas
 

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