amüsanter fand ich das paar mit den beiden (freilaufenden) dackeln auf der s-line am sonntag... davon ab das ich auch dort rechtlich nix zu suchen habe herrscht leinenpflicht... bin selbst hundebesitzer aber versuche zumindest ein angenehmes miteinander mit anderen mitmenschen zu haben.
Warum hast du da nichts zusuchen?
VG Münster, Urteil vom 19.09.2005, 7 K 1509/02 (Wegedefinition)
„Ein Weg i. S. d. § 49 Abs. 1 LG liegt vor, wenn er den Erholungssuchenden von einem Ziel zu einem oder mehreren anderen in der freien Landschaft führt und von der Oberflächenbeschaffenheit das Begehen oder das Befahren mit Fahrrädern oder Krankenfahrstühlen ermöglicht." (Orientierungsatz)
VG Köln, Urteil vom 02.12.2008, 14 K 5008/07 (Fester Weg)
„"Feste" Wege i.S.d. § 2 Abs. 2 LFoG NRW sind nicht notwendigerweise künstlich befestigte, sondern auch Wege mit von Natur aus festem Untergrund, die von ihrer Beschaffenheit, insbesondere von ihrem Untergrund und ihrer Breite für den Radverkehr im Wald geeignet sind. Die Eignung der Wege für den Radverkehr beurteilt sich maßgeblich danach, ob die Nutzung der Wege durch Radfahrer zu einer Zerstörung des Waldbodens, zu einer Beunruhigung des Wildes und zur Störung anderer Erholungssuchender führen kann."
Fragt man die RAG steht der Bereich unter Bergaufsicht (Zutritt wäre für alle Bürger untersagt). Da aber auch das Amphitheater und die Pfähle darunter fallen ist das so wohl nicht richtig, denn seit der IBA und einigen Veröffentlichungen der Städte muss man wohl von einer privaten Fläche mit öffentlichem Interesse ausgehen, wo der Eigentümer die Nutzung durch die Bürger dulden muss. Nach Artikel 14 GG (Sozialbindung des Eigentums)
Die wenigen Schilder die auf das Zutrittsrecht verweisen, sind nicht an den Grenzen der Bergaufsicht aufgestellt, was das Chaos vor Ort perfekt und ob das nicht eine nicht zulässige Sperre der freien Landschaft ist wäre zuklären.
Wer auf Wegen fährt muss aber so fahren das von ihm keine Gefahr für andere Wegnutzer ausgeht.
Wenn du da also keine Weg anlegst (Schaufeln Schüppen Säge usw.) und nur vorhandene Weg nutzt, die keine erkennbare Sperrung haben und nicht durch tagelangem Regen aufgeweicht sind (dann wäre der Weg nicht mehr fest) sollte jeder der da was macht schnell im Unrecht landen.
Denn auch das gerne genannte Hausrecht mit anschließendem Hausverbot benötigt ein Haus bzw. den eingefriedeten Bereich (Zaun nicht Schild) siehe das folgende Urteil.
https://www.rf-news.de/2013/kw37/Informationen zu einem Urteil des VG Duesseldorf.pdf
Ohne Hausrecht kann kein Bürger (Eigentümer) dir was, es wäre Nötigung, Ausnahme Straftat aber fahren ohne Wege im allgemeinen Owi somit bleibt nicht mal der Jedermann§.
Das Auftreten einiger Mitmenschen.... die da glauben sie hätten das das Hausrecht warum auch immer sind wohl im Irrtum.....