Gewährleistung
Jeder europäische Konsument hat Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung. Diese gilt mindestens zwei Jahre, so auch in Österreich (Achtung: Bei Gebrauchtwaren ist sie auf ein Jahr reduziert). Manche europäischen Länder haben diese Geltungsdauer sogar verlängert oder an die jeweilige durchschnittliche "Lebensdauer" des Produkts angepasst.
Die Gewährleistungsansprüche sind an den Verkäufer zu richten. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf der Ware muss dieser beweisen, dass der Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war. Danach liegt die Beweispflicht beim Konsumenten. In Österreich gibt es keine Frist, innerhalb derer ein Mangel gemeldet werden muss. Alle Ansprüche erlöschen nach zwei Jahren.
Der Mangel kann durch einen unabhängigen Gutachter, etwa eine Reparaturwerkstatt, geprüft werden. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, dieses Gutachten anzuerkennen. Im Falle eines Gerichtsprozesses entscheidet der Richter, ob das Gutachten ausreicht oder er ein neues in Auftrag gibt.
Der Konsument kann kostenlose Reparatur oder Ersatz der Ware innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Wenn das nicht möglich ist, sollte der Verkäufer den Kaufpreis rückerstatten oder vermindern (unter gewissen Voraussetzungen). Wenn das Produkt repariert oder ersetzt wurde, beginnt danach eine neue Gewährleistungsfrist zu laufen, wiederum mit einer Dauer von zwei Jahren.
Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von Herstellern, Verkäufern oder Drittanbietern (etwa Versicherungen oder Partnern des Herstellers). Der Konsument richtet seine Ansprüche demnach immer an denjenigen, von dem er die Garantie erworben hat.
In Österreich muss die Garantie von dem Anbieter entweder schriftlich bestätigt oder auf einem dauerhaften Datenträger verfügbar gemacht werden. Folgende Informationen müssen enthalten sein: Gegenstand der Garantie, alle wichtigen Bestimmungen etwa zu Laufzeit und (geographischer) Gültigkeit, Informationen zum Anbieter (Kontaktdaten, Anschrift, Firmenwortlaut etc.) sowie eine Erinnerung an die gesetzliche Gewährleistung.
Die Gestaltung der Garantie, also Details wie Laufzeit, welche Mängel bzw. Schäden gedeckt sind, Kosten etc., obliegt dem Anbieter. In Europa gilt die Garantie meist ein bis fünf Jahre, in den häufigsten Fällen zwei Jahre und damit ebenso lang wie die gesetzliche Gewährleistung.
Wichtig: Auch wenn ein Konsument eine Garantie in Anspruch nimmt, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Es gilt demnach genau zu überprüfen, ob die Garantie einen Mehrwert bringt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Laufzeit mehr als zwei Jahre beträgt oder man für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät bekommt