Nabe defekt? Video inside

Mit etwas Eigeniniziative hättest auf der DT Swiss Seite die Garantiebedingungen gefunden und gelesen und dann auch erfahren das du die fehlerhaften Teile entweder zur Bearbeitung an deinen Händler oder an ein DT Swiss Servicecenter senden kannst .
Nicht immer sind alle anderen Schuld . Auch mal an die eigene Nase fassen .
 
Es geht ja um Garantie. Ich verstehe nicht warum Canyon nicht einfach sagt dass ich das direkt zu dt Swiss schicken kann.

Weil Du dann die Kosten u.U. an der Backe hast.
Dein Vertragspartner, und damit Gewährleistungs- oder Garantieerbringer, ist Canyon und nicht DT Swiss.
Canyon entscheidet dann, ob sie selbst reparieren, oder, was heute im Baugruppenzusammenschraubzeitalter eher der Fall ist, zum Lieferanten der Baugruppe einsenden.
Solche Abläufe dauern dann gerne mal 4-6 Wochen.

Zum Fehler an der Nabe vermute ich, das eins der insgesamt 4 Industrielager nicht an der richtigen Stelle sitzt. Um das zu beheben braucht man allerdings die speziellen Montagehülsen und -stäbe von DT Swiss, sonst wird das nix.
Der Freilauf selbst scheint i.O zu sein, die Lager wahrscheinlich auch.
 
Und die Garantie geht Canyon nicht an .

Doch, weil Canyon die Garantie von 2 Jahren gewährt. Ist deutsches Recht.

Die Gewährleistung ist 2 Jahre.

Problem an der Sache ist aber, das nach 0,5 Jahr die Beweislastumkehr greift. In der Regel kann der Konsument den Firmen dann aber nicht nachweisen, das der Mangel bereits bei Auslieferung bestand. Das ist der Haken an der Sache.
 
Doch, weil Canyon die Garantie von 2 Jahren gewährt. Ist deutsches Recht
Gewährleistung vs Garantie . Nicht verwechseln .
Für die Naben garantiert nur DT .

Gewährleistung



Jeder europäische Konsument hat Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung. Diese gilt mindestens zwei Jahre, so auch in Österreich (Achtung: Bei Gebrauchtwaren ist sie auf ein Jahr reduziert). Manche europäischen Länder haben diese Geltungsdauer sogar verlängert oder an die jeweilige durchschnittliche "Lebensdauer" des Produkts angepasst.



Die Gewährleistungsansprüche sind an den Verkäufer zu richten. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf der Ware muss dieser beweisen, dass der Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war. Danach liegt die Beweispflicht beim Konsumenten. In Österreich gibt es keine Frist, innerhalb derer ein Mangel gemeldet werden muss. Alle Ansprüche erlöschen nach zwei Jahren.



Der Mangel kann durch einen unabhängigen Gutachter, etwa eine Reparaturwerkstatt, geprüft werden. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, dieses Gutachten anzuerkennen. Im Falle eines Gerichtsprozesses entscheidet der Richter, ob das Gutachten ausreicht oder er ein neues in Auftrag gibt.



Der Konsument kann kostenlose Reparatur oder Ersatz der Ware innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Wenn das nicht möglich ist, sollte der Verkäufer den Kaufpreis rückerstatten oder vermindern (unter gewissen Voraussetzungen). Wenn das Produkt repariert oder ersetzt wurde, beginnt danach eine neue Gewährleistungsfrist zu laufen, wiederum mit einer Dauer von zwei Jahren.



Garantie



Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von Herstellern, Verkäufern oder Drittanbietern (etwa Versicherungen oder Partnern des Herstellers). Der Konsument richtet seine Ansprüche demnach immer an denjenigen, von dem er die Garantie erworben hat.



In Österreich muss die Garantie von dem Anbieter entweder schriftlich bestätigt oder auf einem dauerhaften Datenträger verfügbar gemacht werden. Folgende Informationen müssen enthalten sein: Gegenstand der Garantie, alle wichtigen Bestimmungen etwa zu Laufzeit und (geographischer) Gültigkeit, Informationen zum Anbieter (Kontaktdaten, Anschrift, Firmenwortlaut etc.) sowie eine Erinnerung an die gesetzliche Gewährleistung.



Die Gestaltung der Garantie, also Details wie Laufzeit, welche Mängel bzw. Schäden gedeckt sind, Kosten etc., obliegt dem Anbieter. In Europa gilt die Garantie meist ein bis fünf Jahre, in den häufigsten Fällen zwei Jahre und damit ebenso lang wie die gesetzliche Gewährleistung.



Wichtig: Auch wenn ein Konsument eine Garantie in Anspruch nimmt, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Es gilt demnach genau zu überprüfen, ob die Garantie einen Mehrwert bringt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Laufzeit mehr als zwei Jahre beträgt oder man für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät bekommt
 
Der Erklärbär bin ich hier nicht.
Du kannst, Interesse vorausgesetzt, gerne mal bei Canyon anrufen und Dir das erklären lassen.
Beispielsweise anhand dieser "Geschichte".
 
(4) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, bei gebrauchten, nach
Herstellerangaben geprüften oder gewarteten und wieder instandgesetzten Waren ein Jahr, falls der Kunde Verbraucher ist.

(5) Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewähren wir unseren Kunden freiwillig ab dem Modelljahr 2008 eine Garantie von insgesamt 6 Jahren ab Lieferdatum (für frühere Modelljahre 5 Jahre) auf Canyon Rahmen, Canyon Gabeln der Renn- und Triathlonmaschinen sowie auf Mountainbikerahmen, jeweils mit Ausnahme von Lagerungen und Federbeinen sowie Schäden an der Lackierung/Anodisierung.
 
Beispielsweise anhand dieser "Geschichte"
(5) Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewähren wir unseren Kunden freiwillig ab dem Modelljahr 2008 eine Garantie von insgesamt 6 Jahren ab Lieferdatum (für frühere Modelljahre 5 Jahre) auf Canyon Rahmen, Canyon Gabeln der Renn- und Triathlonmaschinen sowie auf Mountainbikerahmen, jeweils mit Ausnahme von Lagerungen und Federbeinen sowie Schäden an der Lackierung/Anodisierung
@KettenKlaus
Und nu ? Oder kannst es nicht begreifen .
 
… So das Rad ist zurück. Hat ja lange genug gedauert. Gewechselt wurde ein Kugellager, laut Canyon, welches mit Wechsel 14€ gekostet hat, welches ich dank Garantie gratis bekommen.

Danke, Canyon. Aber warum können die nicht einfach einen Betrag X freigeben, dass ich solche Garantiefälle hier in Berlin abwickeln kann.

Ich stiefel zum Händler, der repariert das, ich reiche die Quittung ein und Canyon gibt eine Gutschrift. Das sollte doch für alle Beteiligten besser sein?

Jetzt ist das Rad von Berlin, nach Koblenz, Nach Rheda – Wiedenbrück, zurück nach Koblenz und dann wieder nach Berlin in 6 Wochen geeiert. Da kostet das Porto mehr als die Reperatur und das Rad hat nun so auch mehr Kilometer auf dem Buckel :)
 
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