Sehr geehrte Herren,
vielen Dank für Ihre jeweiligen Emails zum Thema Mountainbiking im Siebengebirge. Auslöser für Ihre Reaktionen war die Aussage von Landrat Kühn in dem General-Anzeige â Interview vom 15.09.07, für Mountainbiker sehe er derzeit kein Angebot. Gerne ergreife ich die Gelegenheit, im Rahmen der von Ihnen erbetenen Stellungnahme den derzeitigen Stand der Diskussion darzulegen.
Nach der zur Zeit geltenden Ordnungsbehördlichen Verordnung der Bezirksregierung Köln über das Naturschutzgebiet (NSG-VO) âSiebengebirgeâ Städte Königswinter und Bad Honnef, Rhein-Sieg-Kreis vom 12.05.05 ist es nach § 5 Nr. 2.12 verboten, âauf unbefestigten Wegen und auf befestigten Wegen, deren vegetationsfreie Fläche weniger als 2,5 m breit ist, Rad zu fahren. Im § 8 dieser NSG-VO wird ein Wege- und Nutzungskonzept angesprochen, das nach Genehmigung durch die Höhere Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung Köln Grundlage für eine Ãberprüfung und ggf. erforderliche Anpassung der Betretungsverbote dieser NSG-VO sein soll.
Längst vor Beginn der Diskussion um einen Nationalpark Siebengebirge wurde die Arbeit an dem Wege- und Nutzungskonzept für das Naturschutzgebiet Siebengebirge aufgenommen. In die Erarbeitung des Konzepts ist u.a. die DIMB Deutsche Initiative Mountainbiker aktiv eingebunden. Im vergangenen Mai wurde das Projekt in der 1. Siebengebirgswerkstatt vorgestellt. Am Ende weiterer Beratungsrunden soll ein von allen Beteiligten gemeinsam getragenes Memorandum für das Siebengebirge zur Erholungslenkung und Wegenutzung stehen. Die Brücke zu der laufenden Diskussion um den Nationalpark wird dadurch geschlagen, dass Einvernehmen darüber besteht, dieses Erholungslenkungs- und Wegenutzungskonzept zur Grundlage für die Regelungen bezüglich eines Nationalparks zu machen und in einer künftigen Nationalparkverordnung darüber hinaus keine weitergehenden Einschränkungen festzusetzen.
Insofern ist davon auszugehen, dass auch künftig für das Radfahren im Siebengebirge Wege im Sinne der aus der derzeitigen NSG-VO zitierten Regelung zur Verfügung stehen werden. Ihre in den Emails zum Ausdruck gebrachte Befürchtung, das Radfahren sei künftig im Siebengebirge generell verboten, ist demnach unbegründet.
Nun wird aber landläufig die Sportart Mountainbiking nicht als Radfahren auf gut befestigten Wegen verstanden (und leider entgegen den derzeit bestehenden Verboten nicht selten (!) im Siebengebirge so praktiziert). Mountainbiking wird im Allgemeinen als âExtremsportâ eher mit Cross-Country, Downhill oder Freeride in Verbindung gebracht, also Betätigungen, die per Definition weitab von befestigten Wegen in möglichst schwerem Gelände stattfinden. Hierfür gibt es derzeit kein Angebot und es wird auch künftig im Siebengebirge hierzu kein neues Angebot geschaffen werden können. Vor diesem Hintergrund dürfte die ÃuÃerung von Landrat Kühn unstrittig sein.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen deutlich machen zu können, dass wir unter Einbindung möglichst aller Interessengruppen, einschlieÃlich der Mountainbiker, zu einem Konzept zu kommen wollen, dass sowohl die Belange der Natur als auch die der Erholung suchenden Menschen im Siebengebirge ausgewogen berücksichtigt.
Diesbezügliche konstruktive Beiträge nehmen wir sehr gerne entgegen.
Mit freundlichen GrüÃen
Im Auftrag:
Bernd Zimmermann
Kreisverwaltungsdirektor
Amt für Natur- und Landschaftsschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Fon: 0 22 41 - 13 26 77
Mobil: 0170 4 33 94 67
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