Neues im Doping-Verdachtsfall Mathias Flückiger: Liegt ein Verfahrensfehler vor?

Die Beweise -positive Dopingprobe und daher erfolgte Sperre- ergeben derzeit nur eine einzig mögliche Aussage:
verbotene Substanz bewusst und vorsätzlich zur Verschaffung eines Vorteils eingenommen

Andere Fakten gibt es derzeit nicht.
falsch
Pos Dopingprobe: Fakt, logisch
Bewusst eingenommen: woher willst du das wissen und daher behaupten. Das ist einfach kein Fakt stand heute und absolut nicht bewiesen und wird vielleicht auch nie klar sein (es sei denn man unterstellt pos. Probe = bewusst gedopt; würde ich nie so machen, schon gar nicht bei so ner Minidosis; auch jemand mit THC würde ich nicht als bewusst gedopt darstellen)
 
Bewusst und vorsätzlich sind keine Fakten.
Positive Probe und Sperre schon, da widerspricht dir keiner.
Bewusst und vorsätzlich ist halt auch nicht relevant. @BetterCaulSaul hat sich an der Schuldfrage, die @xMARTINx ins Spiel gebracht hat, festgebissen. Vermutlich war @xMARTINx die dahinterrliegende Bedeutung im Strafecht (hier im Sportrecht völlig irrelevant) nicht bewusst. Und die Moderation hat sich in die Irre führen lassen. Äußerst unglücklich, aber zum Glück nicht irreparabel.
 
Weiter geht’s. Der nächste Zeitungsbericht hier
Fazit: nichts genaues weiß man nicht
Interessant finde ich jedoch die Aussage, dass sich angeblich in letzter Zeit die Zeranol-Funde in anti-Doping-Laboren häufen würden und niemand so genau wisse wieso. Flückiger ist aber wohl der einzige Fall, der mediales Interesse erfährt.
Wasser auf die Mühlen beider Fraktionen, die sich dadurch in ihrer Meinung gestärkt sehen :rolleyes:
 
(es sei denn man unterstellt pos. Probe = bewusst gedopt;
Und genau das macht der Verband Swiss Olympic, da er eine Sperre verhängt hat. Genauer:
per sofort provisorisch gesperrt
Der Verband vermutet nicht nur, sondern hat einen Beweis für Doping. Jede andere Auslegung der Sperre durch den Verband würde daraus hinauslaufen, dass Swiss Olympic aus reiner Willkür eine Sperre ausgesprochen hat.

Aus diesen Gründen ist die Aussage:
verbotene Substanz bewusst und vorsätzlich zur Verschaffung eines Vorteils eingenommen
zulässig.

-------------------------------------------------------------
Übrigens: Zeranol kann sich auch in Getreide befinden.
 
Und genau das macht der Verband Swiss Olympic, da er eine Sperre verhängt hat. Genauer:

Der Verband vermutet nicht nur, sondern hat einen Beweis für Doping. Jede andere Auslegung der Sperre durch den Verband würde daraus hinauslaufen, dass Swiss Olympic aus reiner Willkür eine Sperre ausgesprochen hat.
Der Verband hat eine vorläufige Sperre ausgesprochen, weil er vorsätzliche Einnahme scheinbar für wahrscheinlicher hält. Nicht mehr und nicht weniger.
Die eigentliche Verhandlung läuft ja noch.

Ach ja, wie will man vorsätzliche Einnahme beweisen? Das geht nur, wenn man während der Einnahme daneben steht... ;-)
 
Der Verband hat eine vorläufige Sperre ausgesprochen, weil er vorsätzliche Einnahme scheinbar für wahrscheinlicher hält. Nicht mehr und nicht weniger.
Die eigentliche Verhandlung läuft ja noch.

Ach ja, wie will man vorsätzliche Einnahme beweisen? Das geht nur, wenn man während der Einnahme daneben steht... ;-)
Eben, deshalb muss der Sportler ja beweisen dass es anders war.
 
Ach ja, wie will man vorsätzliche Einnahme beweisen? ;-)
Gar nicht. Swiss Olympic reicht die Beweislage der Laboruntersuchung
positiv auf die verbotene anabole Substanz Zeranol getestet
aus. Das Gegenteil muss nun der Sportler beweisen.

Aber darauf kommt es mir nicht an. Ich stelle lediglich darauf ab, dass
verbotene Substanz bewusst und vorsätzlich zur Verschaffung eines Vorteils eingenommen
durchaus schon allein aufgrund der Sperre ausgesagt werden kann. Nicht mehr, nicht weniger.
 
Doch, genau das ist es im vorliegenden Fall.
Für die Sperre? Nein. Für die Sperre ist nur relevant:
  1. Dopingmittel nachgewiesen?
  2. Nur wenn unter 5 ng/mL: Gibt es einen plausiblen Erkläransatz für den Wert?
Zu 1. gilt: Nachgewiesen.
Zu 2. gilt: Swiss Sports Integrity hat gesperrt, weil es für Swiss Sports Integrity keinen plausiblen Erkläransatz gibt.
 
Der Verband hat eine vorläufige Sperre ausgesprochen, weil er vorsätzliche Einnahme scheinbar für wahrscheinlicher hält. Nicht mehr und nicht weniger.
Die eigentliche Verhandlung läuft ja noch.
Stop, für Swiss Sports Integrity ist das wahrscheinlich Doping, eben weil Swiss Sports Integrity keinen plausible Erklärung für die Wert hat bzw. sich nicht vorstellen kann.
Ach ja, wie will man vorsätzliche Einnahme beweisen? Das geht nur, wenn man während der Einnahme daneben steht... ;-)
Darum auch kein "in dubio pro reo", eben weil es nicht geht.
 
Warum sollte es nicht möglich sein, im Diskussionsbereich eines Internetforums solche Aussagen zu tätigen? Es werden ja jeden Tag hier im Forum dutzende Vermutungen als Wahrheiten dargestellt. Auch Aussagen wie "die E-Biker sind Schuld, dass meine Trails gesperrt werden" oder "die Bikeindustrie hat Gravelbikes nur erfunden, um die Kaufkraft der Kunden abzuschöpfen" entsprechen vielleicht nicht ganz der Wahrheit.

Ich finde wichtig, dass der redaktionelle Teil gut recherchiert ist, sich an den Fakten orientiert und diese gerne kritisch kommentiert. Aber hier in der Diskussion sollte auch mal eine hanebüchene Meinungsäußerung möglich sein. Mich würde mal interessieren, ob die Redaktion Äußerungen, die verleumderisch sein könnten zensieren muss. Bei strafrechtlich relevanten Äußerungen ist das ja sicher der Fall.
glaub wir sagen exakt das gleiche; ich habe ja nur spekuliert, warum das denn evtl. rausgenommen wurde
 
Für die Sperre? Nein. Für die Sperre ist nur relevant:
  1. Dopingmittel nachgewiesen?
  2. Nur wenn unter 5 ng/mL: Gibt es einen plausiblen Erkläransatz für den Wert?
Zu 1. gilt: Nachgewiesen.
Zu 2. gilt: Swiss Sports Integrity hat gesperrt, weil es für Swiss Sports Integrity keinen plausiblen Erkläransatz gibt.
Himmel! Für Punkt zwei ist es also nicht relevant ob wissentlich oder unwissentlich zu sich genommen? Alles klar. Weiter machen.

Die vorläufige Sperre wurde wie richtig genannt, wegen fehlendem Erklärungsansatz erlassen. Ist aber wie gesagt nur vorläufig und nicht das abschließende Ergebnis.
 
Und genau das macht der Verband Swiss Olympic, da er eine Sperre verhängt hat. Genauer:

Der Verband vermutet nicht nur, sondern hat einen Beweis für Doping. Jede andere Auslegung der Sperre durch den Verband würde daraus hinauslaufen, dass Swiss Olympic aus reiner Willkür eine Sperre ausgesprochen hat.

Aus diesen Gründen ist die Aussage:

zulässig.

-------------------------------------------------------------
Übrigens: Zeranol kann sich auch in Getreide befinden.
du sagst es ist ein Fakt, es ist aber keiner.
Die Aussage mag mit der Logik oben "zulässig sein", es ist aber sicher kein Fakt
 
Weiter geht’s. Der nächste Zeitungsbericht hier
Fazit: nichts genaues weiß man nicht
Danke für den link.

Wasser auf die Mühlen beider Fraktionen, die sich dadurch in ihrer Meinung gestärkt sehen :rolleyes:
Findest du? Liest sich für mich eigentlich recht einseitig (ohne klare Beweise/Fakten), oder?
Vielleicht gehöre ich aber auch einer der Fraktionen an und erkenne es nicht mehr :lol:
 
Was du sagen kannst oder darfst, ist mir eigentlich egal.

Du hast negiert, dass vorsätzlich eine Rolle spielt. Das ist aber der Fall.
Für die Sperre gilt das nicht. Wenn das Mittel nachgewiesen ist und es keinen plausiblen Erkläransatz gibt (für Swiss Sports Integrity gibt es den anscheinend nicht), dann ist Mathias Flückiger gedopt.
Jetzt gibt es von Seiten der Anwälte von Mathias Flückiger die Aussage, dass Verfahrensfehler vorliegen. Es geht dem Rechtsteam von Mathias Flückiger -scheinbar- nur noch darum, da die Öffnung der B-Probe nicht beantragt wurde, das hat schon ein "Geschmäckle"...
 
Himmel! Für Punkt zwei ist es also nicht relevant ob wissentlich oder unwissentlich zu sich genommen? Alles klar. Weiter machen.
Ja, es ist egal - oder waren die DDR Sportler etwa nicht gedopt nur weil sie den Stoff nicht wissentlich zu sich genommen haben?
Die vorläufige Sperre wurde wie richtig genannt, wegen fehlendem Erklärungsansatz erlassen. Ist aber wie gesagt nur vorläufig und nicht das abschließende Ergebnis.
Warten wir doch mal ab...
 
Zurück
Oben Unten