Nur klingeln reicht nicht

Ja, manche Radwege könnten als Singletrails durchgehen;) Allerdings gilt hier die 2m Regel nicht:mad:
Wie recht Du doch hast

Da fährt man auch auf der Straße...
Das hab ich im Winter 2009-2010 probiert und musste feststellen das es keine gute Idee war. Vorallem Taxifahrer waren ehrlich gesagt regelrecht asozial, von abdrängen bis hin zu ausbremsen und dann versuchen einen am weiter fahren zu hindern war alles dabei. Einer hat sich sogar beschwert das uns Radfahrern der Radweg wohl nicht mehr ausreichen würde. Leider ist der Radweg den ich täglich Richtung Firma fahre im Winter wirklich nicht befahrbar.

Anzeigen wegen Nötigung. Ist zwar Aussage gegen Aussage, aber da gibt es auch positive Urteile pro Radfahrer. Außerdem ist das dann aktenkundig und wenn das nochmal passiert, ist der Weg frei.
Theoretisch haste recht, doch praktisch hat man wenn man dann zuhause ist keine Lust mehr dazu. Ich stehe da eher auf Selbstjustiz und verliere recht schnell mal die Kontrolle und komm ins schlendern wobei ich leider das Auto berühre. Da die meist so nah(teilweise 10-20 cm vom Lenker weg) sind kann mir nichtmal jemand Absicht unterstellen.
 
Abdrängen habe ich auch schon erlebt: Kräftiger Tritt in die Tür hilft eigentlich immer. Wenn der Autofahrer anhält, sofort die Polizei rufen. Der Autofahrer darf dann gerne dem Trachtenverein erklären, wie man bei vorschriftsmäßigem Abstand (1,5-2m) in die Tür treten konnte. Nicht vergessen: Unterschreitet man vorschriftsmäßige Abstände um die Hälfte, gibt es normalerweiese Punkte in Flensburg, ab einem Viertel gibt es mindestens einen Monat Fahrverbot. Sprich: Wenn er glaubhaft darlegt, daß man in die Tür getreten hat, kann er seinen Führerschein gleich mit abgeben.
 
Abdrängen habe ich auch schon erlebt: Kräftiger Tritt in die Tür hilft eigentlich immer. Wenn der Autofahrer anhält, sofort die Polizei rufen. Der Autofahrer darf dann gerne dem Trachtenverein erklären, wie man bei vorschriftsmäßigem Abstand (1,5-2m) in die Tür treten konnte. Nicht vergessen: Unterschreitet man vorschriftsmäßige Abstände um die Hälfte, gibt es normalerweiese Punkte in Flensburg, ab einem Viertel gibt es mindestens einen Monat Fahrverbot. Sprich: Wenn er glaubhaft darlegt, daß man in die Tür getreten hat, kann er seinen Führerschein gleich mit abgeben.

Der Radfahrer hat doch gar nicht in die Tür getreten, sondern hat nur versucht, das Auto auf Abstand zu halten. Die Hände braucht man am Lenker, einen Fuß kann man kurzzeitig entbehren.
 
Nicht vergessen: Unterschreitet man vorschriftsmäßige Abstände um die Hälfte, gibt es normalerweiese Punkte in Flensburg, ab einem Viertel gibt es mindestens einen Monat Fahrverbot.
Kannst du mir dazu bitte eine Quelle nennen? Finde dazu nichts (Bußgeldkatalog). Danke.
 
Ich bitte um Gegenvorschläge, was Du machst, wenn Dich jemand vorsätzlich abdrängt. Ich persönlich habe sowas schon mehrfach erlebt und bin da extrem intolerant.
Gegenvorschlag: Denk dir deinen Teil, fahr ein Stück rüber und wenn er vorbei ist, scherst du wieder aus. Ich bin auch schon von Autofahrern abgedrängt worden. Hört sich immer verdammt gemein an, aber im Grunde findet man immer irgendwo ein bisschen Platz um ausweichen zu können. Ich wurde nicht nur einmal abgedrängt - und jedesmal hatte ich die Situation unter Kontrolle. Dafür sind wir Radsportler und beherrschen unser Bike besser als es sich der dämlichste Autofahrer vorstellen kann. Natürlich hab ich im Nachhinein dran gedacht, ihm in die Tür zu treten. Hätte ich es wirklich gemacht, hätte ich mich aber wohl noch mehr geärgert. Denn der Stress, der danach folgt sind die 2min über die man sich über den Typen (oder Typin?) aufregt, echt nicht wert.
Abgedrängt zu werden ist die absolute Ausnahme. Und ich für meinen Teil werde lieber zweimal im Jahr auf der Straße abgedrängt, als dass ich Radwege fahre, auf denen ich (bauartbedingt) ständig auf Konfrontation treffe!
 
Ich bitte um Gegenvorschläge, was Du machst, wenn Dich jemand vorsätzlich abdrängt.

Du glaubst also tatsächlich, dass die Autofahrer das mit dem Vorsatz machen dich zu beeinträchtigen? Kann ich mir nur schwer vorstellen.

Gegenvorschlag: Zeig ihn an, wenn das öfter passiert wird der schon dafür bluten.
 
Du glaubst also tatsächlich, dass die Autofahrer das mit dem Vorsatz machen dich zu beeinträchtigen? Kann ich mir nur schwer vorstellen.

Gegenvorschlag: Zeig ihn an, wenn das öfter passiert wird der schon dafür bluten.

Ja, ich hatte bereits mehrere Autofahrer, die das getan haben. Ebenso wie die, die mich überholt haben, um mich dann vorsätzlich auszubremsen. Oft mit vorher anhupen und gestikulieren. Gerne die Marke Oberlehrer, die noch nie was davon gehört haben, daß es die allgemeine Radwegebenutzungspflicht seit 1997 nicht mehr gibt. Das mit der Anzeige ergibt sich dann je nach Sachlage. Meistens reicht ein kräftiger Tritt in den Kotflügel und dann abwarten. Die letzte Feindberührung endete übrigens nach dem Eintreffen der Polizei mit 2 Punkten in Flensburg und 130 Euro für meinen Gegner. Die wenigsten legen es jedoch auf eine wirkliche Diskussion mit all ihren Folgen an. Die hauen eher ab. Ist für mich dann auch ok. "Nur anzeigen" habe ich auch schon getan. Ohne Helmkamera läuft das aber meistens ins leere.
 
Nicht schlimmer als auf der Autobahn. Da habe ich auch etwa alle 300 Kilometer einen gemeingefährlichen im Kofferraum, der meint, mich bei 160 mit Lichthupe von der Überholspur drängeln zu wollen. Danke für die Erinnerung, dann passe ich natürlich gerne korrekterweise meine Geschwindigkeit ("halber Tacho") seinem Abstand (5 Meter an)...
 
Danke für die Erinnerung, dann passe ich natürlich gerne korrekterweise meine Geschwindigkeit ("halber Tacho") seinem Abstand (5 Meter an)...
Und bist damit nicht besser als die Oberlehrer, die dich überholen und ausbremsen. Ich kann nicht verstehen, dass im Straßenverkehr jeder jeden kontrollieren und zurecht weisen muss. Ich habe mir angewöhnt, so zu fahren wie es mir gerade passt. Wenn ich langsam fahre und damit andere ärgere: "Mir doch egal, sie werden's überleben." Und wenn jemand anderes mich ausbremst: "Dann ist das so. Auch ich werd's überleben." So lange ich sicher und ohne Gefährdung anderer an meinem Ziel ankomme, ist mir doch egal wer sich dabei alles aufgeregt hat.
Idioten gibt's immer und wird es immer geben. Im Straßenverkehr sind es aber überdurchschnittlich viele ;)
 
Die letzte Feindberührung endete übrigens nach dem Eintreffen der Polizei mit 2 Punkten in Flensburg und 130 Euro für meinen Gegner.
Das werde ich diesen Sommer auch mal austesten, wollte ich eh schon längst mal tun. Ich hab jedes Jahr ein paar hupende Totschlagsversuche, die von hinten kommend neben mir an mich ranzucken. Übrigens meist an den wenigen richtig heißen Sommernachmittagen, wenn es durchs Stadtgebiet geht.
Eine Freundin von mir tritt bevorzugt den Außenspiegel ab.
Hat allerdings alles nichts mehr mit dem Thread zu tun...
 
...einfach asoziale Tipps hier :(

Spiegel ab und Türen eintreten erklären den besch... Ruf der Radfahrer nur zu gut.

Ein wenig Abstand vom s/w Denken würde manchem hier guttun.

Kopfschüttelnde gruesse
 
Wenn ein wanderer dir seinen wanderstock in die speichen rammt, dann bist also auch du selbst schuld, weil du zu eng überholt hast, hmm?

Naja, beim Stock in den Speichen ist ein Unfall mit körperlichen Schäden für den Radfahrer ja quasi vorprogrammiert. Wenn ein 80kg Radfahrer gegen ein >1000kg Auto tritt, kann er höchstens selber umfallen. Wie du siehst, ist der Radfahrer in beiden Fällen der Geschädigte! Naja, zur Sicherheit mal noch nen Smiley dahinter... -> ;)

@Thema: Aber in dem Beschriebenen Fall ist es nunmal so, dass der Radfahrer ja den Fußgängerweg eigentlich auch gar nicht befahren darf, solange es keinen triftigen Grund dafür gibt. Ob jetzt Personen einen triftigen Grund darstellen ist die andere Frage. Aber gerade im Straßenverkehr sollte man sich nur so verhalten, dass man sich selbst keiner Gefahr aussetzt. Er hat das Hindernis frühzeitig erkannt und dann falsch gehandelt.

Ich hab mir irgendwann abgewöhnt, im Straßenverkehr auf mein Recht zu pochen und lebe damit vermutlich gesünder. Sowohl auf dem Rad, als auch im Auto.
Alles gefallen lassen kann man sich natürlich nicht! Aber die Verkehrserziehung ist nunmal nicht meine Aufgabe. Auch wenn viele Hilfssheriffs denken, sie müssten auf der Autobahn mal kurz vor einem links rausziehen, weil sie der Meinung sind, die Geschwindigkeit des Anderen würde sonst ihr Raum-Zeit-Kontinuum sprengen. Oder Autofahrer, die kurz vor dem Radfahrer trotz mangelnder Vorfahrt trotzdem abbiegen müssen.

Bei vielen Leuten reicht das Gehirn einfach nicht aus, über Konsequenzen des eigenen Handelns nachzudenken. Ich finde es immer Schade, wenn andere Leute offensichtlich "dumm" oder absichtlich "bösartig" sind.
Klar, mir passierts auch schonmal, dass ich schlecht gelaunt bin oder mich mal über einen "Linksschleicher" aufrege. Aber dann kommt immer die Erkenntnis "Moment mal, immer schön ruhig!" und die Situation wird mit einem entspannten Lächeln getragen ;)

Ich glaube einfach, dass es bei vielen erst funkt, wenn sie mal erwischt werden und richtig(!) ordentlich(!) eins auf den Deckel bekommen.

Aber so generell kennt doch sicher jeder von uns die Situation: Fußgänger queren eine Straße (zu zweit oder mehr), quatschen gerade in ihrer eigenen Dimension und stehen plötzlich den ganzen Weg blockierend ebenda, wo sie nicht stehen sollen/dürfen.
Aber was tun? Vorbeihuschen, Bremsen oder vorher klingeln? Da gibts leider keinen richtigen Weg. Die meisten Fußgänger sind da trotzdem angepisst. Wenn man klingelt haben sie einen eh schon gesehen, wenn man vorbeihuscht ist man plötzlich aus dem Nichts aufgetaucht und wenn man mit blockierenden Rädern die Notbremse zieht ist man der Fahrradnazi, der gerade mit Fullspeed Kinder überfahren wollte...
 
Und bist damit nicht besser als die Oberlehrer, die dich überholen und ausbremsen. Ich kann nicht verstehen, dass im Straßenverkehr jeder jeden kontrollieren und zurecht weisen muss. Ich habe mir angewöhnt, so zu fahren wie es mir gerade passt. Wenn ich langsam fahre und damit andere ärgere: "Mir doch egal, sie werden's überleben." Und wenn jemand anderes mich ausbremst: "Dann ist das so. Auch ich werd's überleben." So lange ich sicher und ohne Gefährdung anderer an meinem Ziel ankomme, ist mir doch egal wer sich dabei alles aufgeregt hat.
Idioten gibt's immer und wird es immer geben. Im Straßenverkehr sind es aber überdurchschnittlich viele ;)

Sehr christliche Haltung. Bewundernswert.
Ich komme aber möglicherweise nicht sicher an, wenn ich ausgebremst werde, abgedrängt oder die Leute bei 160 mit 5 Metern Abstand fahren und mich mit Lichtupe bedrängen. Das ist nämlich richtig gefährlich. Ich bin kein Oberlehrer. Ich habe wie gesagt kein Problem mit den größten Schnarchnasen, Volltrotteln und Ganzblinden, die sich im Straßenverkehr falsch verhalten. Mir wird von solchen Leuten jeden Tag mehrfach versehentlich die Vorfahrt genommen, kein Problem. Ich habe auch keine Probleme mit Leute, die die StVO grob überschreiten, solange sie dabei keinen behindern, belästigen, gefährden. Aber ab da, wo es um vorsätzliches Ausbremsen, Vorfahrtnehmen und so weiter geht, da hört meine Toleranz auf. Da wehre ich mich. Der Vorletzte, der meinte, mich mit seinem Mercedes abdrängen zu vollen, an dessen Beifahrertür habe ich mich mit meinem Lenkerende abgestützt. Das hat dann zu einem Kratzer bis zu seinem Kofferraumdeckel geführt. Mein Beitrag zur Verkehrssicherheit: Das macht der NIE WIEDER, garantiere ich Dir.
 
Das Problem ist das du in dem Fall bei der Polizei wohl kaum Recht bekommst, Selbstjustiz zu üben. Wäre ich der Mercedesfahrer hätte ich mir die neue Lackierung schön bezahlen lassen.
 
Alles eine Frage der Beweislage. Objektiv ist es unmöglich, daß er mich mit korrektem Abstand überholt hat, denn während des Überholens kann ich keinen Einmeterfünfzigschlenker gemacht haben. Fakt ist also, daß er mich mit viel zu wenig Abstand überholt hat und es infolgedessen zu einer Berührung beider Fahrzeuge gekommen ist. Da braucht man gar nicht erst vor Gericht zu gehen. Aber selbst wenn es einen Zeugen gegeben hätte: Wenn jemand bezeugt, daß er mich vorsätzlich abgedrängt hat und ich in Dubio pro Reo aus Schreck das Gleichgewicht verliere und ihm dabei noch näher komme als vorher, zu welchem Ergebnis würde der Richter wohl dann für den Autofahrer kommen? Ich kann es Dir prophezeihen: Nötigung, versuchte Körperverletzung und Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit. Und damit korrekte Zweifel an der Fähigkeit, ein Fahrzeug verantwortungsbewußt zu führen. Ergibt Führerscheinentzug und Idiotentest. Und dazu eine Haftstrafe auf Bewährung. Wär mir auch recht gewesen.
 
Du findest dazu im Bußgeldkatalog analog die Abstandsregelungen/Punkte/Fahrverbote für die Autobahn.
Das bezieht sich aber auf den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, nicht auf den Seitenabstand. Zum Seitenabstand finde ich nur unter Punkt 23 für 30€
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten
Bzw. Punkt 23.1
- mit Sachbeschädigung
mit 35€
Punkt 10 sagt
Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen
für 80€
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html
 
zu welchem Ergebnis würde der Richter wohl dann für den Autofahrer kommen? Ich kann es Dir prophezeihen: Nötigung, versuchte Körperverletzung und Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit. Und damit korrekte Zweifel an der Fähigkeit, ein Fahrzeug verantwortungsbewußt zu führen. Ergibt Führerscheinentzug und Idiotentest. Und dazu eine Haftstrafe auf Bewährung. Wär mir auch recht gewesen.

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Das ist korrekt. Schon für die Unterschreitung des vorgeschriebenen Abstands von 1,50 Metern bei langsamen Geschwindigkeiten bzw. 2,00 Metern bei höheren Geschwindigkeiten oder bergauf ist der Autofahrer mit 30.- Euro dabei. Und in der Beweislastumkehr: Wenn ein Unfall passiert, muß er nachweisen, daß der Unfall auch dann geschehen wäre, wenn er den korrekten Abstand eingehalten hätte. Bei Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer sind wir dann schon mit 80.- Euro dabei, das ist dann auch schon ein Punkt in Flensburg. Ab wann das der Fall ist, oder ab wann die Gefärdung besonders stark ist, ist so im Punkekatalog (der nur ein Anhaltspunkt ist, der Richter kann im Einzelfall andere Entscheidungen treffen) nicht geregelt, dafür wird sowas wohl zu selten bestraft. Da kommt die Analogie ins Spiel. Da gleiches gleich beurteilt werden muß, müssen sich Juristen entweder an ähnlichen Gerichtsentscheidungen oder ähnlichen Vorschriften orientieren. Hierfür würden dann z.B. die Abstandsregelungen auf der Autobahn in Frage kommen, da sie sehr detailliert zwischen leichter und schwerer Gefährdung differenzieren. Aber auch viele andere Punkte, z.B. 19.1.1, könnte man analog heranziehen, wenn sie in ihrer "Gefährlichkeit" ähnlich zu bewerten sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
So fing alles an!!!!
Einige hier haben den Faden verloren und das Thema vergessen:confused:

"Berlin
- Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit verringern, wenn Fußgänger auf dem Radweg stehen. Nur zu klingeln reicht nicht aus, entschied das Berliner Kammergericht - und verurteilte den Radfahrer zu Schadenersatz (Az.:12 U 179/09).

Im verhandelten Fall hatten zwei Fußgäger mit dem Rücken zu dem Fahrradfahrer auf dem Radweg gestanden. Ohne zu bremsen fuhr er auf die beiden zu und klingelte im Abstand von etwa sechs Metern . Zugleich wollte er rechts neben den beiden vorbeifahren. Doch beiden Fußgänger bewegten sich nach dem Klingelton jedoch ebenfalls nach rechts. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden machte der Radfahrer eine Vollbremsung. Hierbei stürzte er. Das Gericht sah ein überwiegendes Mitverschulden des Radfahrers. Daher hafte er zu 80 Prozent."


Quelle: dpa (FT-Forchheim)

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Auf Grund des Aktenzeichens (/09) und dass das Urteil vom Kammergericht gesprochen wurde ist ersichtlich dass das Urteil in 3. Instanz gefallen ist. Will heißen dass es vorher schon von einem Gericht gefällt wurde, und in der Berufung erneut bestätigt wurde.

Was er jetzt noch machen kann ist, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
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