Polizei- sie nervt langsam...

Bei dem München-Video von Cyro-Cube sahen die auch recht entspannt aus.

Hier meckert eigentlich auch nie die Polizei, obwohl wir schon immer oft 100m von der Polizei Station rumgurken. :daumen:

Der Polizist hat sogar mit uns locker geredet und immer wenn einer nicht hochgekommen ist hat er gesagt " is das alles? Da geht doch noch mehr, beim nächsten mal muss das klappen!" :lol:
Es gibt aber solche und solche. Einigen ist es egal oder schauen zu, andere sagen wir sollen "demnächst" mal gehen und wieder andere sagen sofort weg oder es gibt Platzverweis und Geldstrafe. Zu 70% ist es denen aber egal
 
ich hatte hier erst einmal konflikt mit der bullerei. aber war auch berechtigt (auf einem eingezäunten gelände getrial). ansonst nur an einer stelle mit security.

Frohes Fest
 
@misanthrioia : Ich hab ne Lizenz zur Freistellung von der STVZO...so kann man mich wenigstens nicht dafür belangen dass mein fahrrad nicht verkehrssicher ist und ich darfg auf dem bürgersteig fahren.


Wo kann man so ne Lizenz herbekommen?
Währe mal eine gute sache so was dann müste ich nicht immer im dunkeln nachhause Laufen oder immer gucken wo die Laubfrösche sind und dann Absteigen!
 
soweot ich weiß ist mir jeder Lizenz für de Radsport damit automatisch die STVZO ausgeschaltet. Die selbe, die dich auchz.B in Wettkkämpfenklassiert oder berechtigt...
Achtung: STVZO, passend wäre Zusatzordnung für die STVO, das bedeutet nicht, dass ihr jetzt bei rot über die Kreuung fahren dürft oder immer Vorfahrt habt. Für dunkelheit gilt das nicht, die Physik oder Menschenrechte setzt du mit der Lizenznicht außer Kraft :-) wenn du bei dunkelheit ohne lich fährst gefährdest du dich und andere weil du nicht sichtbar bist, diese Einschränkung ist auch logisch und wie cih finde berechtigt. besorg dir halt für 5€ ne stirnlampe und n blinkendes Rotlicht für den Rucksack, das zeigt deinen guten willen und wenn du sagst, dass du eigentlcih ne Lizenz hast und darum das fahrrad nicht verkehrssicher ist (ich mag das Wort nicht) und keine Tour fährst sondern schnell von a nach B kann man mit Toleranz rechnen.

Meine Abneigung zum Begriff "verkehrrsicher" habe ich erlernt, als mir eine Oma frontal aufgefahren ist. ich habe sie gesehen, bin stehengeblieben aber sie war so panisch dass sie schlangenlinie gefahren ist und vergessen hat zu bremsen. Hauptsache Licht :rolleyes: . Das wir unsere fahrräder weit überdurchschnittlich gut unter kontrolle haben brauche ich nicht zu erwähnen, auch wenn wir keni licht haben, dennoch würde man uns aus dem Verkehr ziehen und die oma mit Licht weiterfahren lassen... vor die nächste bahn denn sie kann ja nicht bremsen oder schnell genug absteigen.

und zu den ACAB- Kommentaren... ich möchte keinen persönlich angreifen, aber diese gangster sprüche sind assig. Wer ist nicht froh dass es ordnungshüter gibt? Ich bin froh, dasses nicht erlaubt ist mein Eigentum zu zerstören oder dass es, da die Zivilcourage vieler Mitbürger eher zu wünschen übrig lässt, Personen gibt die einem helfen. Ich war bei meinem Autounfall (mein erster) auch einerseits froh dass ein Fachkundiger vor Ort war. Polizisten machen ihren Job, manchmal kommt der Job unserem Hobby in die Quere, manchmal aber auch berechtigt. Ich möchte auch nicht, dass jeder Wild Fremde meinen privatgelände befährt oder auf meinem Balkon grillt, und andere wiederumwollen nicht, dass ich es bei denen mache. Es gibt in gewisser weise auch ne willkür bei Polizisten ob sie Dulden was du tust oder nicht, Fakt ist, dass man bei weitem mehr Chancen hat dass alles beim alten bleibt wenn man sich denen Gegenüber ehrlich verhält. Ich hatte auch schon den Fall, dass ich für doof gehalten wurde und die Polizisten sich über mich lustig gemacht haben, das muss man auch nicht auf sich sitzen lassen aber aufpassen, denn zwishen "große Fresse" und Ernsthaftigkeit ist Der Spalt nicht grade groß und kann insbesondere bei *********- Menschen fehlinterpretiert werden.
 
soweot ich weiß ist mir jeder Lizenz für de Radsport damit automatisch die STVZO ausgeschaltet.

Jetzt hast Du dir so viel Mühe mit dem Text gemacht, aber direkt dein erster Satz ist absoluter Unsinn!!!!

Du meinst sicher die STVO und nicht die STVZO, denn die STVZO regelt nur die Zulassung von motorisierten Fahrzeugen in Deutschland.

Für keinen Verkehrsteilnehmer der Welt ist die deutsche STVO jemals "ausgeschaltet" und das ist auch gut so, denn sonst würde derjenige für den diese Verordnung gelten würde, dich vielleicht auf deinem Fahrrad mit seinem Fahrzeug erfassen und schwer verletzten (wenn nicht noch schlimmeres passiert).

Um mal etwas halbwegs "Sinnvolles" in diesen Thread zu schreiben. Kommt mal von diesem "Trip" runter das die Polizei immer für euch ein "Feindbild" darstellt. An bestimmten Orten und Plätzen wird eben gar nicht mit dem Bike "gefahren" und an anderen Orten vielleicht nicht gerade zu den Zeiten wo dort viele Fußgänger unterwegs sind.

Legt euch nicht unnötig mit der Polizei an, denn eines ist klar, dabei werdet ihr IMMER nur zweiter Sieger am Ende sein.

Gruß

SR
 
ne ich meinte schon die STVZO berufe michabei aber auf die Aussage eines Polizisten in meinem Trial Club der das Verwaltet. Wiegenau der Wortlaut ist weiß ich nicht, aber verkürzt kann man sagen , dass ich dadurch bei jeder fahrt sogesagt auf einer trainingsfahr tbin und mein fahrrad dafür nicht Fehrkerssicher zu sein braucht, solange ich tagsüber fahre und ich darf prinzipiell (gilt aber auch für jeden andern) überall da fahren wo es nicht verboten wird/ ist. Aber wie gesagt, bin ich rechtsfragen ncht so gut, in Mathe kann ich dir weiterhelfen ;) es wurde mir halt nur gesagt, vertraue auch meinem Polizisten. Vielleicht gibt es in der STVZO auchRegelungen über Fahrräder im unter-unter-unterparagraphen, beiläufig erwähnt und kleingedruckt aber davon wäre man befreit. besser als wie ohne alles... ne:daumen:
 
ne ich meinte schon die STVZO berufe michabei aber auf die Aussage eines Polizisten in meinem Trial Club der das Verwaltet. Wiegenau der Wortlaut ist weiß ich nicht, aber verkürzt kann man sagen , dass ich dadurch bei jeder fahrt sogesagt auf einer trainingsfahr tbin und mein fahrrad dafür nicht Fehrkerssicher zu sein braucht, solange ich tagsüber fahre und ich darf prinzipiell (gilt aber auch für jeden andern) überall da fahren wo es nicht verboten wird/ ist. Aber wie gesagt, bin ich rechtsfragen ncht so gut, in Mathe kann ich dir weiterhelfen ;) es wurde mir halt nur gesagt, vertraue auch meinem Polizisten. Vielleicht gibt es in der STVZO auchRegelungen über Fahrräder im unter-unter-unterparagraphen, beiläufig erwähnt und kleingedruckt aber davon wäre man befreit. besser als wie ohne alles... ne:daumen:

Bin beeindruckt von deinen Posts und deiner Sachlichkeit!
Kenne viele die den oberen Text als angriff hätten gelten lassen....
Aber du bleibst sachlich! :daumen:
 
ne ich meinte schon die STVZO berufe michabei aber auf die Aussage eines Polizisten in meinem Trial Club der das Verwaltet. Wiegenau der Wortlaut ist weiß ich nicht, aber verkürzt kann man sagen , dass ich dadurch bei jeder fahrt sogesagt auf einer trainingsfahr tbin und mein fahrrad dafür nicht Fehrkerssicher zu sein braucht

Da solltest Du deinen "Kollegen" noch mal genau fragen. Wenn er bei der Polizei ist, wird er das ganz sicher nicht so gesagt haben.

Gruß

SR

P.S. Zur Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges (auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug) gehören z.B. auch die Bremsen. Meinst Du ein Lizenz Fahrer ist nach der STVO berechtigt mit einem Fahrrad ohne Bremsen zu fahren???

Das sollte dir doch schon zu denken geben.
 
Wo siehst Du einen Angriff? In der Wahrheit?

Gruß

SR

in der leichten provokation! "hast dir soviel mühe gegeben aber direkt im ersten satz nur unsinn!!! (drei !!! zeugen bei mir von provokant) ;) der rest war ja sachlich! Aber da er ja tatsächlich stvzo meinte hätte er zurück giften können das meine ich...hat er aber nicht! ist aber auch egal! :)
 
Hm der Thread drängt mich ein Paradoxum anzusprechen was mir schon lange im Magen liegt.

Ist ein Trialbike ein Fahrrad oder ein Sportgerät?

Die Polizei(in Deutschland) sagt es sei ein Sportgerät und ich sei damit nicht berechtigt auf einer öffentlichen Straße zu fahren.

Das Check-In Personal am Flughafen hingegen berechnet mir ab und an 20€ weil ich ein Fahrrad dabei habe.

Ich komm mir verascht vor. Komischerweise ist das auch nur in Deutschland so. In Spanien wird mir nie was für mein Trialbike berechnet.
 
das problem kenne ich all zu gut.
habe hier in Hattersheim offiziell stricktes trialverbot.
jedoch hat der ordnungsamtboss gemeint ich könne hier schon fahren nur nicht.....(daraufhin folgte eine aufzählung, die 90% der spots beinhaltete). naja fahre jetzt nur noch da wo ich darf.

problem ist oft nicht die polizei, sondern Herr Otto Normalverbraucher aka aufmerksamer Mitbürger. Langsam kann ichs auch nciht mehr hören. "du machst hier alles kaputt" "die jugend macht nix mehr gescheites" "als ich in deinem alter war, war ich bei der hitlerjugend, sowas macht ihr ja nicht mehr" blablabla.
;)
I love good old germany.
Max

P.S. in Spanien halten die bullen an, steigen aus und aplaudieren. auch wenn man gerade mitten in einem blühenden blumenbet steht.
 
guden,
kennt ihr das problem wenn amn da so chillig auf so nen brunnen oder auf ner mauer drauf springt und dann von hinten geschubst wird und das dann die polizei ist? mich habn sie jetzt "angehalten" wo ich am trialen war und dann hab ich halt ne anzeige bekommen!! :mad:
naja aber abhalten lass ich mcih davon trotzdem nicht!
wer hatte das problem schon mal? und welche stafe habt ihr bekommen, man muss ja auf alles vorbereitet sein:) .

frohes fest...

kann durchaus gut laufen,der richter wird wahrscheinlich son schmarrn fallen lassen.
die polizei is doch dann selber schuld wenn se kein verwahrngeld verlangen.
wer is überhaupt der kläger?wo war das?öffentlich oder privat??nicht jeder bulle kann dich einfachso anzeigen.

ich wett mit dir,die lassen das fallen
 
C
Bin zwar kein trialer aber beim streeten isses des selbe.... zb. wenn man ein treppenset springt heißt es schon mal "du machst die treppe kaputt!" aber dann kann man ja mal ganz locker fragen: "wie soll nachgebender gummi stein zerstören?" und weg... sobald sie 50m weg sind (zu fuß) das set gleich nochmal springen! ;)
 
in der leichten provokation! "hast dir soviel mühe gegeben aber direkt im ersten satz nur unsinn!!! (drei !!! zeugen bei mir von provokant) ;) der rest war ja sachlich! Aber da er ja tatsächlich stvzo meinte hätte er zurück giften können das meine ich...hat er aber nicht! ist aber auch egal! :)

Er meinte vielleicht die STVZO, aber diese hat ja nun wirklich nichts mit einem Fahrrad zu tun. Der Name STVZO bedeutet ja eben nur:Straßenverkehrszulassungsordnung. Siehe auch http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm und http://de.wikipedia.org/wiki/STVZO

Hat denn schon mal jemand sein Fahrrad irgendwo zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen? Ich denke nicht.

Noch einmal zurück zum Thema: Ich kann mir nicht vorstellen das sich ein Polizei Beamter um die STVO (nicht STVZO) Tauglichkeit eines Trial "Fahrrades" kümmert, wenn man ihn nicht vorher stark provoziert hat. Selbst bei einem "Dorfpolizisten" kann ich mir dieses ohne Grund kaum vorstellen.

Also einfach mal mehr auf ein "miteinander" setzen und nicht immer auf "gegeneinander".

Gruß

SR
 
man darf sich von den bullen einfach nich zusabbeln lassen, wenn man bissel schlagfertig und trotzdem freundlich is dann kann man den kollegen eigentlich immer ganz gut seinen standpunkt verdeutlichen und in der regel auch weiterfahren! natürlich nur wenn man nich grad ne denkmalgeschützte parkbank gespaltet hat :lol:
 
@KAMIkazerider

Dein Problem kenne ich. Ich fahre nämlich Trial un Dirt.
Wenn ich z.B. im bus mit fahrrad unterwegs bin muss ich (NUR) für mein dirt bezahlen für mein trial nicht
(NUR)=Frechheit


Letztens hat mich einer vom Trachtenklub Grün-Weiss angehalten und fragte:"Wieso ich doch mit einem kinderfahrrad hier rumgurken würde. Ich solle mir doch ein 26" trial bike holen "*ggg*

Iss selber Trialer und hüpft auf "Staatseigentum" herum und sein chef hat sich so darüber aufgeregt, dass er sich selber 20 strafe abnehmen musste

P.S. Guten rutsch aber nich hinfallen
 
Also misanthropia hatte schon recht damit, dass mit Zulassung ist nicht die Nummer mit dem Kennzeichen gemeint sondern die TECHNISCHE ZULASSUNG.
Nur glaube ich kaum dass Du die für ein Trial Bike bekommen hast.
http://www.stvzo.de/stvzo/B6.htm#67 hier würdest Du schon scheitern.
Wenn es als Sportgerät zugelassen ist darf es nur auf einem Gelände benutzt werden das nicht der STVO unterliegt.
Ergo Du darfst nicht mal auf dem Supermarktparklatz fahren weil auch dort die STVO ihre Gültigkeit hat. Und zu der Sache mit dem Blumenkübelbrunnen ;) die Anzeige wegen Sachbeschädigung (denn die wird es ja wohl gewesen sein) ich nicht wegen der Blumen sondern dem Mauerwerk das ja nicht ganz schadfrei bleibt bei den Versuchen.
Bin zwar jetzt kein Trialer (NOCH NICHT :) ) und als Freerider haben wir die selben Probleme. Die Ordnungshüter sagen auch nix wenn man auf der BMX Bahn oder andern dafür gedachten Plätzen seinem Hobby nachgeht.
Aber wenn man Öffentliches Eigentum beschädigt müssen sie eingreifen UND BESCHÄDIGUNG IST HALT LEIDER SCHON DER REIFENABRIEB AUF EINER MAUER.

Und wer jetzt mault und meint die sollen sich nicht sooooo anstellen!
Sollte sich mal fragen wie er es fände wenn auf seiner Dirt Bahn, Jungs mit Motocross Maschinen einmal alles umgreben würden.

Ich will hier keinem den Spaß verderben ABER RÜCKSICHT IST KEINE EINBAHNSTRASSE.
 
(12) Rennräder(Wunsch TRIALRÄDER) sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen(Wunsch VERANSTALTUNGEN UND TRAINING) von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.

Gruß
Moritz :)
 
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