Das-Licht
Talentfrei in der Odenwaldhölle
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Gilt das eigentlich auch für Jäger? Oder fällt Abschuss nicht unter "Störung" im Sinne des Waldgesetzes?Neu geregelt wurde das Hessische Waldgesetz 2013: Um vor allem Tiere im Forst nicht zu stören, ist das Betreten des Waldes in den Abendstunden und frühmorgens untersagt, erklärt Forstdirektor Mecke.
Beachtliche Schäden hochfrequentierter Strecken durch MTBiker sind ein Problem, aber der Einsatz schwerer Maschinen ist unproblematisch?Das sieht der Geschäftsführer des Waldbesitzerverbands ähnlich. Dennoch weist Raupach auf beachtliche Schäden hochfrequentierter Strecken hin, etwa infolge der Erosion der Trails bei starkem Regen. Den eigentlichen Schaden erkennt er an anderer Stelle: So gebe es Probleme im Forstbetrieb bei der Holzernte. Zum Einsatz schwerer Maschinen und Motorsägen würden zwar Wege gesperrt, aber die Gefahr abseits davon plötzlich herannahender Mountainbiker sei enorm, ein möglicher Personenschaden nicht zu verantworten.
...die MI1, ein "slow trail"...
Speziell der Part mit dem Betreten in den Abendstunden/Frühmorgens finde ich nicht im Waldgesetz? Paragraph 15?
http://www.wald-prinz.de/hessisches-forstgesetz-forstg-hessen/1872#§ 15
Wäre aber nich als erstes Mal, dass sich ein Forstler ggü der Presse "Interpretationsfreiraum" herausnimmt...
Im Gesetz steht auch nix von nur auf befestigten Wegen, sondern "befestigt ODER naturfest"!
Grüße