privater Dirtpark(Verantwortung)

konarider

Fahrradfahrer
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nähe Heidelberg
HI
ich hab auf unserem Grundstück einen Dirtpark gebaut!
Nun sollen auch Freunde von mir fahren aber mein Vater meint, es gäbe Probleme wenn sich dort jemand verletzt. Wie sieht es rechtlich mit der Haftung aus? Muss ich nur ein Schild anbringen oder muss ich von den Eltern Unterschriften sammeln! oder etwas anderes?
Bitte um Hilfe!

MFG THX Hans :daumen: :daumen:
 
ich bin da kein profi, aber ich denke es wäre von vorteil, wenn alle die das teil benutzen volljährig wären und du sie vorher darüber informierst, dass sie alles auf eigene gefahr tun...

ob das aber als rechtliche absicherung reicht kann ich dir nicht sagen?!?
 
bad1080 schrieb:
ich bin da kein profi, aber ich denke es wäre von vorteil, wenn alle die das teil benutzen volljährig wären und du sie vorher darüber informierst, dass sie alles auf eigene gefahr tun

Die Leute (oder, wenn nicht volljährig, die Eltern) einen Haftungsverzicht unterschreiben lassen, daß also auf eigene Gefahr und den Streckenverhältnissen angemessen gefahren wird. Hierfür muß die Strecke in einem Zustand sein, daß Gefahren einschätzbar sind, denn wie soll man sonst den Streckenverhältnissen angemessen fahren.....

Zusätzlich einen maßstabsgerechten Streckenplan zusammen mit dem Haftungsverzicht unterschreiben lassen. Auf dem Plan müssen die Daten der Strecke (Steigwinkel, Tablehöhen etc.) eingetragen sein. Dann kann keiner behaupten, er hätte von nix gewußt. So ein Plan macht einmal Arbeit, aber dann hat man etwas brauchbares zur eigenen Absicherung in der Hand.

Wichtig: Erste-Hilfe-Material muß vorliegen und die Notrufnummern sollte man lieber einmal zu oft als zu wenig verfügbar haben.

Ob Deine Strecke ansonsten brurechtlich abgesegnet sein müßte, weiß ich nicht, weil ich die Strecke nicht kenne. Müßte sie abgesegnet sein, kann das ggf. zu Nachteilen Deinerseits führen. Interviewe da mal Deinen Vater.
 
Hi
erstma danke für die antworten!! :daumen:
Also fast alle Biker sind nicht volljährig...das heisst die eltern müssen da dann unterschreiben...
Muss ich dann genau jeden Winkel vom Absprung aufzeichnen?
Die Strecke befindet sich noch im Bau, es steht erst ein Teil, soll ich dann die neugebauten Kicker erst nicht freigeben und dann nach einiger Zeit ein Update machen, dass dann widerrum unetrschrieben werden muss?

"Ob Deine Strecke ansonsten brurechtlich abgesegnet sein müßte, weiß ich nicht, weil ich die Strecke nicht kenne. Müßte sie abgesegnet sein, kann das ggf. zu Nachteilen Deinerseits führen. Interviewe da mal Deinen Vater."

Das kapier ich nicht so ganz!

THX MFG Hans :daumen:
 
Bexder schrieb:
es sollte wohl baurechtlich heißen

Firma dankt, nicht, dass das einer noch mit "braurechtlich" o.ä. verwechselt.....

Mit "baurechtlich" kann man dann wohl mehr anfangen, oder? Die Bauordnung für BW findet man u.a. unter http://www.bauordnung.at/baden-wuerttemberg.pdf.

Was den Plan angeht, so gilt "je genauer umso sicherer". Wo drauf gefahren wird, das muß auch auf dem Plan sein. Wie gesagt, es geht weniger um die Form als um den Zweck, daß hinterher keiner sagen kann, er hätte mit irgendeiner Gefahr nicht rechnen können/müssen.
 
Also ich denke dass ein großes schild mit der aufschrift: Benutzung auf eigene Gefahr! Bei Verletzungen oder sonstiges wird keine Haftung übernommen :bier:

reichen müsste
 
Sascha-89 schrieb:
Also ich denke dass ein großes schild mit der aufschrift: Benutzung auf eigene Gefahr! Bei Verletzungen oder sonstiges wird keine Haftung übernommen :bier:reichen müsste

Und offizielle Betriebszeiten angeben.

Selbst dann aber bleibt es dabei, daß die Haftungsverzichtserklärungen erforderlich sind, um auf der sicheren Seite zu sein.
 
Rootboy schrieb:
und wie ist es mit einem Zaun um den Grundstück?
.....auch dann bleibt es bei dem, was ich geschrieben habe! Der Zaun macht vor allem dann Sinn, wenn der Trail gefährliche Elemente enthält, die deshalb nur unter Aufsicht zu benutzen sind (könnte bei Northshore-Elementen der Fall sein). Soweit das Grundstück kein Wohngrundstück ist (Hausgarten etc.) könnte es mit dem Zaun im sog. Außenbereich Probleme geben.

Was die Haftungsausschluss angeht.......schreiben werden die Leute oder ihre Eltern ja wohl noch können.

:confused:
 
Grundsätzlich trifft den Betreiber einer Sportanlage lediglich die Verkehrssicherungspflicht, die Benutzer vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorehersehbar und nicht erkennbar sind. Dies ist jedoch weit auszulegen.

Es kommt also maßgeblich auf die Verkehrssicherungspflicht an. Verletzt Du diese schuldhaft kann meines Erachtens auch ein Haftungsausschluss nichts bewirken.

Du musst lediglich im Rahmen der Verkehrssicherungspflich unter anderem auf sämtliche Gefahren hinweise und darlegen wie die Anlage konkret zu benutzen ist.

Des weiteren würde ich überprüfen ob seitens deiner Eltern irgend eine Versicherung besteht, die für Schäden einzustehen hat. Ist dies nicht der Fall würde ich mir die Sache nochmal überlegen, da auch der schönste Haftungsausschluß unter Angabe jedes konkreten Neigzungswinkel nichts bringt wenn eine Richter der ansicht ist, dass dieser nichtig ist und Du haftest.

Sag mal bescheid wenn der trail mal stehen sollte.
 
Speedbullit schrieb:
Grundsätzlich trifft den Betreiber einer Sportanlage lediglich die Verkehrssicherungspflicht, die Benutzer vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorehersehbar und nicht erkennbar sind. Dies ist jedoch weit auszulegen.

So ist es, aber man muß sich nicht vor Richtern fürchten. Dann hätte Freiburg (Link siehe weiter oben) längst, zumal da sogar im früheren Park ein Todesfall zu verzeichnen war, dichtgemacht. Bei Minderjährigen ist es wichtig, daß die Eltern nach Kenntnisnahme des Parcours mit unterschreiben, daß ihr Nachwuchs grundsätzlich bei sachgemäßer Anweisung in der Lage ist, auf der Strecke zu fahren.
 
Tilman schrieb:
Ich hab´ die schon angeschrieben.

geht wieder... sorry.....

is mir und anderen bisher gar nicht aufgefallen, da wir es immer von fr-bikers.de/verzsg.pdf genommen hatten...

wenn ihr übrigens noch mehr wissen wollt steh ich euch gerne zur verfügung, bin allerdings jetzt erst mal ne woche offline...

Tilman schrieb:
So ist es, aber man muß sich nicht vor Richtern fürchten. Dann hätte Freiburg (Link siehe weiter oben) längst, zumal da sogar im früheren Park ein Todesfall zu verzeichnen war, dichtgemacht. Bei Minderjährigen ist es wichtig, daß die Eltern nach Kenntnisnahme des Parcours mit unterschreiben, daß ihr Nachwuchs grundsätzlich bei sachgemäßer Anweisung in der Lage ist, auf der Strecke zu fahren.

der frühere park war ja auch dicht, bzw. wurde dezent von der stadt entfernt. nur durch den eigenfinanzierten zaun und die vereinsangehörigkeit war der jetzige park möglich... so ist es auch versicherungstechnisch kein problem..
 
bei uns gibts auch so nen dirt park - bmx track - skate park - ding von der stadt, da steht einfach nen schild "Benutzung auf eigene Gefahr, eltern haften für ihre kinder" am Eingang, vielleicht reicht das schon.
 
fas81 schrieb:
bei uns gibts auch so nen dirt park - bmx track - skate park - ding von der stadt, da steht einfach nen schild "Benutzung auf eigene Gefahr, eltern haften für ihre kinder" am Eingang, vielleicht reicht das schon.

Wenn Du Dir den ganzen Thread mal durchgesesen hättest......NEIN, das Schild reicht nicht. Es mag dafür reichen, daß die Eltern haften, wenn die Kinder Schäden anrichten, das war´s dann aber auch.
 
In der MBR stand mal dass es keine Probleme geben sollte wenn man auf ein Schild schreibt: Radfahren (strengstens) verboten. Dann würde jeder Radfahrer dem Grundstückseigentümer zuwider handeln und müsste auch die Konsequenzen selber tragen.
 
die Ausführung zur Verkehrssicherungspflicht sind richtig. Tilmans Äußerungen sowieso. Fazit:

Gefährliche Abschnitte, die sich dem unkundigen Laien nicht auf Anhieb als gefährlich zeigen, müssen mindestens entsprechend gekennzeichnet werden.
Das Gelände sollte generell nur unter fachkundiger Anleitung benutzt werden, So sollten auch die Schilder aussehen.

"MTB-Trainingsgelände ! Benutzung nur unter Anleitung des (Vereins...) gestattet. Trainingszeiten oder Tel...."

Bei Northshores über 1 Meter Höhe oder ähnlich gefährlichem ggfs. Gelände sogar gegen unbefugtes Betreten mit Zaun zu sichern.
 
Meine Meinung: Gehaftet wird, wie richtig angemerkt, nur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (außer es gibt einen "Vertrag" zwischen dem Betreiber und den Benützern) und somit nur für grobes Verschulden. Haftungsausschluß gibt´s somit ohnehin keinen.
Das Anbringen schon Verbotsschildern kann(!) meiner Meinung nach sehr wohl vor einer Haftung schützen. Aber nur dann, wenn für jeden, auch Kinder eindeutig ist, dass man auf dem Park nicht fahren darf (z.B. durch Anbringen einer Schranke vor einer Hühnerleiter u.ä.).
 
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