Radweg endet an Fußgängerampel, wie weiter?

Nur weil (sagen wir einfach mal fast alle) Autos zu schnell fahren, berechtigt das die Radler nicht ihren Vorteil der größeren Wendigkeit rechtswidrig auszunutzen. Kampf ewig weiter geh

Wer redet hier von rechtswidrig ausnutzen.
Regelkonform die Vorteile des Fahrrades nutzen, denn dazu ist es da.
Dazu gehört eben auch, dass man nicht, wie in einem Auto, gezwungen ist stundenlang auf einer Strasse im Stau zu stehen.
Dazu gehört eben auch den Radweg zu verlassen weil wenn mir die Rechtslage das erlaubt oder irgendwelche Umstände mich dazu zwingen.

Mein Fahrrad werde ich auf einer Autobahn wohl nie über eine Leitplanke heben weil ich mit meinem Fahrrad nicht auf Autobahnen fahre.
 
boa, wisst ihr wie lange meine Sätze werden müssten das ihr mich nicht mehr missverstehen wollen könnt....

aber nochmal das mit dem Stau und dem Zumuten:

Die Zumutung ist die, das die ganze Autobahn gesperrt wird um einen Verletzten sicher zu bergen( hierbei ist es unerheblich, daß es auch ein Autofahrer ist. Es könnte ja auch ein Flugzeug abgestürzt sein). Dies ist mit einer sehr langen Wartezeit für den restlichen Verkehr verbunden.
DIESE lange Wartezeit ist jedem Autofahrer zuzumuten.
Das wollte ich zum Vergleich setzten mit der Zumutung des Radfahrers, in einer Situation "Thema: Radweg endet an Fußgängerampel, wie weiter?"wenige Sekunden zu opfern (durch absteigen und schieben) um....:D :D:Dum zu verhindern das es einen langen Stau gibt weil der verletzte Radler sicher geborgen werden muss.

anmerkung: mit :D:D:D meine ich, daß ich den Satz nicht so beendete wie anfangs gemeint. (richtig wäre: ... sich und andere nicht zugefährden)

und wehe hieraus zitiert jetzt einer einen einzelnen, aus dem Kontext gerissenen Satz. ;)

hoffentlich hab ich nun keinen Satzbaumüll vollbracht.
 
Die Zumutung ist die, das die ganze Autobahn gesperrt wird um einen Verletzten sicher zu bergen( hierbei ist es unerheblich, daß es auch ein Autofahrer ist. Es könnte ja auch ein Flugzeug abgestürzt sein). Dies ist mit einer sehr langen Wartezeit für den restlichen Verkehr verbunden.
DIESE lange Wartezeit ist jedem Autofahrer zuzumuten.

Da geht es um mehrere Aspekte - Beweissicherung, Sicherheit des Bergungs- und Rettungsdienstes, Sicherheit für die Bergung und Rettung, Sicherheit für die übrigen Verkehrsteilnehmer vor Gefahren auf der Fahrbahn (Gegenstände, verlorene Ladung, KFZ-Teile die durch den Zusammenstoss verstreut sind, umherlaufende Personen...). Da muss zwangsläufig ein Teil oder die komplette Autobahn gesperrt werden. Das ist nicht vergleichbar, als wenn ein Radler auf dem Radweg stürzt. Gleichwohl kann auch hier ein Teil der Fahrbahn gesperrt werden (z.B. Unfall beim Rechtsabbiegen). Es obliegt im wesentlichen der vor Ort eingesetzten Kräfte der Polizei und des Rettungsdienstes ob und wie umfänglich diese Sperrungen ausfallen. Und wenn ein Teil der Fahrbahn und des Radweges (ggfs. auch Fußweges) gesperrt werden, muss auch der Radfahrer als nachfolgender Verkehr (bzw. Fußgänger) diese Sperrungen berücksichtigen. Allerdings braucht der Radler und der Fußgänger wesentlich weniger Platz und kann sich entsprechend schneller und besser verteilen, so dass es zu keinen Staus kommen wird. Hängt auch davon ab, wie viele Radler die Stelle passieren. Es gibt hier in Berlin tatsächlich auch Stauerscheinungen von Radlern, weil die Radwege und Verkehrsführungen mit dem hohen Radverkehr überfordert sind. Die vorhandenen Anlagen sind oft nicht auf den zunehmenden Radverkehr ausgelegt.
 
@mightyEx

alles was du schreibst ist richtig, nur wollt ich darauf nicht hinaus.

Es ging mir nur darum dazustellen, das dem Autofahrer viele nötige und auch unnötige Wartezeiten zugemutet werden.
(jetzt nicht wieder anfangen, das er ja selber schuld daran ist)

Dem gegenüber würd man in der Luft zerrissen, wenn man nur die Möglichkeit in erwägung zieht, daß der Radler einmal schiebt um eine Situation zu meistern.

Eigentlich ja komisch da gerade tragen und schieben zu dem Flexibilitäsvorteil des Rades gehören.
 
@mightyEx

alles was du schreibst ist richtig, nur wollt ich darauf nicht hinaus.

Es ging mir nur darum dazustellen, das dem Autofahrer viele nötige und auch unnötige Wartezeiten zugemutet werden.
(jetzt nicht wieder anfangen, das er ja selber schuld daran ist)

Dem gegenüber würd man in der Luft zerrissen, wenn man nur die Möglichkeit in erwägung zieht, daß der Radler einmal schiebt um eine Situation zu meistern.

Eigentlich ja komisch da gerade tragen und schieben zu dem Flexibilitäsvorteil des Rades gehören.

Nunja, eine Situation kann man aktiv beeinflussen, die andere nicht. Ich kann den Stau nicht aktiv auflösen, sondern muss schlicht warten, bis es weiter geht. Wenn mir aber z.B. die Radwegführung mit dieser sinnfreien Beschilderung bekannt ist, kann ich rechtzeitig reagieren und auf die Fahrbahn wechseln (unter gebührender Berücksichtigung des fließenden Verkehrs). Und wenn ich die Stelle nicht kenne, werde ich sicherlich keinen neuen Radweg erfinden. Dann muss man halt auch mal die Straße per Pedes überqueren. Da sehe ich auch nichts verwerfliches dran. Der klügere gibt nach ;) .
Nichts desto trotz gehört die betroffene Kreuzung einer Prüfung unterzogen, ob hier überhaupt ein Radweg vorliegt, der benutzungspflichtig ist.
 
Der Vergleich des Absteigens vom Fahrrad mit einem Stau durch eine Bergungsaktion hinkt, weil der Unfall und die Bergung einem externen Einfluss unterliegt, dem nicht aktiv gegengewirkt werden kann (es passiert einfach).
Dass der Radfahrer vom Rad absteigen muss, ist aber keine externe Gegebenheit, sondern das Resultat undurchdachter (oder bewusst benachteiligt ausgeführter) Radwegführung.
Ob es einem Radfahrer in diesem Fall zuzumuten ist, abzusteigen ist in der Tat eine philosophische Frage.
 
@dickerbert

ok, ich hätte da wohl eher ein Beispiel nehmen sollen, wo das Auto absichtlich behindert wird. ;) Da hätte man aber jedes allgemein genommene Beispiel genauso durchdiskutieren können. Und das wollte ich doch ganicht :heul:
 
@iroskan:
Was glaubst du, würde eine wie im folgenden Bild gezeigte Straßenführung lange so beschildert bleiben?
Ich meine, es wäre dem Autofahrer doch durchaus zuzumuten sein Fahrzeug mal eben über die Einmündung zu schieben und dann anschließend weiter zu fahren, oder nicht?
Wieviele Autofahrer würden das wohl machen?

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bin da gestern nochmal gewesen und habe die Skizze noch was detailliert. der Radweg endet eigentlich genau genommen im Nichts bzw. am Gehsteig, da der Überweg entgegen der ertsen Skizze weiter rechts ist.


unlogisch ist halt:

- Radweg endet ohne Radwegende-Schild
- Radweg endet hinter der Straßenverkehrsampel an einem querenden Gehsteig
- einordnen vor der Verkehrsampel auf die Straße ist schwierig, da sehr hoher Bordstein (Gefahrenquelle Sturz)

Diese Situation ist wiederum anders, denn der Radweg endet ja nicht an der Ampel, der Radweg wird rechts (natürlich unlogischerweise zu spät) weitergeführt!

Damit ist der Radweg eigentlich eine Rechtsabbiegerspur (für Radfahrer) und die muß man nicht benutzen, man kann! Aber nur, wenn man rechts abbiegen will. Somit entfällt die Benutzungspflicht hier eigentlich.

Eigentlich...
 
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