Rechtslage Forstweg

wiesi991

Würfel-Fahrer
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Bayern
Hallo werte Experten,

bei unserer letzten tour sind wir auf ein interessantes problem gestoßen: an unserem hausberg gibt es einen trail der zwar nicht als wanderweg, aber auch nicht als privatweg gekennzeichnet ist. es hängt auch nirgendwo ein verbotsschild am anfang des trails (anfang = oben). unten soll angeblich eins sein, dass wir aber bis jetzt nicht entdeckt haben - vermute mal falsch abgebogen.
das problem war, dass uns der angebliche wegbesitzer aufgehalten hat und uns belehren wollte. aufgrund der verschiedenen rechtslagenkenntnisse is aber nix dabei rausgekommen... dasser verärgert war hängt warscheinlich damit zusammen dass ein biker seine bank gerammt hat (kp wie das geht - lustig wars schon sich vorzustellen dass man genau ne bank auf ne wiesenfläche von ca. 300m² trifft...) und er schon n paar mal angefahren worden ist... wanderern ist es aber laut ihm gestattet das ganze zu benutzen...
das ganze ist oben ein stein/wurzeltrail und unten eine forststraße - ich hab jetzt auch mal gehört dass die mitte der forstraße oder die fahrrinnen - kp was von den beiden immer staatseigentum sind und nicht privat sind - kann aber auch falsch sein....
der bürgermeister des ortes hat übrigens auch gesagt, dass der weg für uns radfahrer tabu ist - jedoch stelle ich dessen kompetenz aufgrund der vorgetragenen zitate des guten mannes etwas sehr in frage....

ich hoffe ihr könnt mir helfen

mfg
wiesi991
 
ich hoffe ihr könnt mir helfen

Um Dir zu helfen, musst Du leider erst einmal uns helfen;) Bitte prüfe, ob der "trail" als Weg in einer amtlichen topograhischen Karte 1:25000 eingezeichnet ist und, falls ja, mit welcher Bezeichnung (laut Legende). Falls Du keine analoge (Papier) Karte hast, dann geht das evtl. über

http://gisportal-umwelt2.bayern.de/...mplate&preframe=1&wndw=800&wndh=600&askbio=on


Dann prüfe bitte, ob es sich um ein Naturschutzgebiet handelt; das kannst Du hier

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Naturschutzgebiete_in_Bayern

oder auch hier

http://gisportal-umwelt2.bayern.de/...mplate&preframe=1&wndw=800&wndh=600&askbio=on

feststellen.

Danach kann man dann weitersehen, was auf dem "trail" erlaubt oder verboten ist.
 
naturschutzgebiet kann ich verneinen steht nicht auf der liste... zumindest nicht unter den namen wo er stehen sollte

der weg ist auch nicht auf der mountainbikekarte meines vaters und auf der onlinekarte genauso wenig verzeichnet....

googlemaps is der weg auch nicht gekennzeichnet - obwohl die wege in der umgebung mit ähnlicher breite vermerkt sind
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann wird sich die Rechtslage vom PC aus nicht so ohne weiteres klären lassen. Wenn Du Dir die Regelungen zum Betretungsrecht in Bayern http://www.dimb.de//images/stories/pdf/rechtslage-deutschland041007.pdf genauer anschaust, wirst Du feststellen, dass Fußgänger sich im Wald überall, also auch außerhalb von Straßen und Wegen und somit querfeldein, bewegen dürfen. Radfahrer dürfen das dagegen nur auf Straßen und "geeigneten" Wegen.

In der Praxis ergibt sich daraus das Problem, dass durch Fußgänger, die sich - abgesehen von besonders geschützten Bereichen - überall bewegen dürfen, Trampelpfade entstehen, die sich nicht ohne weiteres von "Wegen" unterscheiden lassen (lies mal die Definition des Begriffs "Weg" im Wiktionary oder anderen Wörterbüchern). Ist ein Trail in einer amtlichen Karte als "Weg" eingezeichnet (in vielen Bundesländern findet sich in der Legende die Bezeichnung "Fußweg/Radfahrweg"), dann ist man jedenfalls auf der sicheren Seite und hat eine Basis für Diskussionen. Ist ein Trail nicht eingezeichnet, dann läßt sich die Rechtslage nur nach umfassenden lokalen Recherchen zur Entstehung des Weges beurteilen, sofern sich dazu überhaupt Ergebnisse finden lassen. Ist der nicht eingezeichnete Trail z. B. befestigt und ausgebaut, also nicht nur durch bloße Benutzung, entstanden und/oder wird er regelmäßig geplegt, dann spricht einiges dafür, dass er nicht nur von Fußgängern betreten, sondern auch von Radfahrern befahren werden darf. Wenn sich bei der Recherche z. B. zeigt, dass der Trail ein Privatweg ist und von Fußgängern betreten werden darf, dann spricht dies ebenfalls für ein Recht zum Befahren, denn dann darf der Eigentümer Sperrungen nur in ganz bestimmten Fällen (Art. 29 BayNatSchG) vornehmen und muß dabei das vorgeschriebene Verfahren einhalten (Art. 30 BayNatSchG), so dass das in den Verwaltungsakten nachprüfbare Spuren hinterläßt. Kommt man auch so nicht weiter und die Einstufung des "Trails" bleibt unklar, dann muss man u. U. ältere historische Karten einsehen, die teilweise nur noch in Archiven einsehbar sind, oder ältere Anwohner interviewen, um mehr herauszufinden.

Das macht alles Arbeit, die man kann sich auch sparen kann, wenn man sich nicht mit solchen Fragen beschäftigen will oder das als überflüssig ansieht. Es kann aber auch durchaus befriedigend sein, wenn man einen schönen Singletrack fährt und dem skeptischen Waldbesitzer oder Forstbeamten z. B. die amtliche topographische Karte vorlegen kann, in der dieser Weg als "Radfahrweg" gekennzeichnet ist ;) Und wenn dann am nächsten Tag plötzlich der Weg mit Schildern gesperrt ist, kann man bei der zuständigen Behörde durchaus nachfragen, wie es denn zu dieser Sperrung gekommen ist, wie diese begründet wird und ob dabei auch das für Sperrungen vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde; bei unrechtmäßigen Sperrungen gibt es einen einklagbaren Anspruch auf Beseitigung ;)
 
gut das hilft mir auf jeden fall schon mal weiter

der weg ist teilweise mit schotter (autobahn :P ) befestigt und im oberen teil sieht es zumindest heftig danach aus als ob die steine dort absichtlich hingelegt worden wären - zumindest glaube ich kaum dass diese aus dem boden herausgewaschen oder getrampelt worden sind, auch wenn der berg sonst recht steinig ist

herzlichen dank auf jeden fall schon mal für die tollen links und das ausführliche erklären!

mfg
wiesi991
 
schild-buchberg.jpg



ich bin heut den weg nochmal abgefahren (mit nem schönen platten -.-) und da is auch so ein schild gestanden dass den weg definitiv als wanderweg kennzeichnet (es kann auch nur der weg sein - da ich die verwendeten eigennamen der stand und zielorte kenne und somit einen anderen verlauf ausschließen kann). außerdem hängen überall die rot/weißen schildchen mit der wanderwegnummer drauf.

ich hoffe das hilft weiter ;)
 
schild-buchberg.jpg


ich hoffe das hilft weiter ;)

Möglich ist alles und das Schild könnte ein Ansatzpunkt sein;) Aber lies Dir doch mal hier http://by.juris.de/by/gesamt/NatSchG_BY_2005.htm#NatSchG_BY_2005_rahmen den Art. 23 Absatz 3 Satz 1 BayNatSchG durch und danach könntest Du bei der unteren Naturschutzbehörde fragen, ob es sich um genehmigte Markierungen oder Wegetafeln handelt. Wenn die Antwort "ja" lautet, wäre die Folgefrage, warum die Genehmigung erteilt worden ist. Ich bin gespannt, was dabei heraus kommt.
 
Servus in den Wald!

Ich kenn die Leite auch. Elternhaus ist ca. ne halbe Stunde entfernt. War auch schon zweimal drin. Allerdings ohne Rad.

Hab das hier mal gefunden:

Markierung: Weiße 3 bzw. 3 a auf rotem Kreis
Wanderzeit: ...
Strecke: ...
Ausgangsort: ...
Einkehrmöglichkeiten: ...
Steigungen: ...

Wegbeschreibung ... (die ich vorsichtshalber entfernt habe!)
......
Vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen wurde die ******** in die Liste der „100 schönsten Geotope Bayerns“ aufgenommen.

Ein Geotop kann auch einhergehen mit der Einstufung als Landschafts-, oder Naturschutzgebiet. Oder gar als Naturdenkmal.

In obigem Falle deuten die Hinweise auf ein Naturdenkmal hin. Frage: Hängt irgendwo dort so ein Schild?

250px-Naturdenkmal.jpg


Wenn ja, schauts wohl düster aus mit Radeln... Da darfst sogar als Wanderer nicht scharf nach rechts oder links schauen...

Ich bin aber jetzt nicht der Rechtsreferent und gebe auf meine Antwort hier keine Gewähr!

Informier Dich einfach mal beim LRA in Freyung in der unteren Naturschutzbehörde. Die müsstens eigtl. wissen.

Gruß,
Gerhard
 
Nachdem ich jetzt so langsam kapiere, dass wir über den Bayerischen Wald reden, solltest Du berücksichtigen, dass Du in einem - übrigens sehr schönen - Naturpark lebst

http://www.naturpark-bayer-wald.de/content/saved_html/123.htm

Ich habe zwar in der Naturparkverordnung nichts über das Radfahren gefunden, aber der betreffende Weg könnte in einem Gebiet liegen (z. b. Schutzzone, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet, etc.), für das in Bezug auf das Radfahren besondere Regeln (in der Regel leider Verbote) gelten. Das kann man ohne konkrete Ortskenntnisse aus dem Ruhrgebiet heraus nicht recherchieren.
 
super danke für den tipp ;) - ich fürcht aber dass die da auch keinen peil haben um welchen weg dasses geht - von daher werd ich nochmal rauf müssen und nummer usw aufschreiben ;) außerdem wirds interessant welcher landkreis überhaupt zuständig ist
 
super danke für den tipp ;) - ich fürcht aber dass die da auch keinen peil haben um welchen weg dasses geht - von daher werd ich nochmal rauf müssen und nummer usw aufschreiben ;) außerdem wirds interessant welcher landkreis überhaupt zuständig ist

Ich habe das jetzt alles gelesen und kann nur sagen: Also noch mal von vorne bitte!

Im Grunde brauchen wir alle Angaben so wie in Legalize-Freeride angeführt, das geht z.B. damit los, wo der Landkreis heißt, wie die Gemeinde etc.....

Und HelmutK hatte nach einer amtlichen topograhischen Karte 1:25000 gefragt, da haben wir auch noch keine Info.

Liegt die Sache etwa z.B. im Nationalpark Bayerischer Wald?

etc. etc.
 
also der landkreis müsste Freyung-Grafenau sein, der ort heißt Langfurth.
die einzelorte sind der aussichtsturm brotjackelriegel und der heiningerlift/das heiningerhotel
das ganze ist im Nationalpark Bayerischer Wald
und die karte bringt nix weil der weg dort nicht eingezeichnet ist - egal in welcher ich gesucht habe
der weg an sich ist als wanderweg (beispielschild wurde oben gepostet - genau so eins kennzeichnet den weg oben und unten, außerdem sind während des ganzen streckenverlaufs die weißroten schildchen
ich werd dann demnächst (sobald die gesundheit und die arbeit es zulässt) die strecke nochmal abfahren und bilder der besagten stellen online stellen
dann kann ich auch gezielt beim lra nachfragen (wanderwegsnummer usw)
 
das ganze ist im Nationalpark Bayerischer Wald
und die karte bringt nix weil der weg dort nicht eingezeichnet ist

Wenn der Weg tatsächlich im Nationalpark ist und in keiner Karte eingezeichnet ist, könnte sich Deine Eingangsfrage u. U. schnell beantworten lassen. Lese Dir mal die Nationalparkverordnung (insbes. § 9 Abs. 4 Nr. 2, § 7 Abs. 1)

http://by.juris.de/by/gesamt/NPBayWaldV_BY_1997.htm#NPBayWaldV_BY_1997_rahmen

durch und suche dann im Radwegeplan

http://www.nationalpark-bayerischer...fahren_uvm/radfahren/doc/karte_radwege_ba.pdf

Findest Du den Weg darin nicht, dann ist offiziell das Radfahren dort verboten und der in Deinem Eingangspost angeführte Waldbesitzer hätte Recht.
 
der ort ist nicht auf der karte drauf - müsste links unter klingenbrunn auf der höhe von großarmschlag sein....
laut der karte müsste das ganze dann auch außerhalb des nationalparks sein....

nja ich besorg mir jetzt erstmal die schildnummern, wanderwegnummer usw und frage dann noch im lra nach ob der wanderweg offiziell ist und dann auch wie das rechtlich geregelt ist
hab mal gehört dass alle offiziellen wanderwege auch als *radwege* benutzt werden dürfen
 
also der landkreis müsste Freyung-Grafenau sein, der ort heißt Langfurth.
die einzelorte sind der aussichtsturm brotjackelriegel und der heiningerlift/das heiningerhotel

Mit Verlaub, Deine geographischen Angaben sind ziemlich chaotisch. Der Brotjackenriegel und Langfurth liegen weit weg von Klingenbrunn und Großarmschlag das liegt wiederum weit weg "rechts" unten von Klingenbrunn.

Anbei zwei Landkarten (natürlich gibt es Karten, wo Deine Orte alle drauf sind) mit der Bitte, 'mal Klarheit zu schaffen.
 

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So, ich nochmal! Ich bin dort in der Nähe aufgewachsen! Langfurth liegt evtl. im "Naturpark" Bayerwald - Region Sonnenwald, aber sicherlich nicht im Nationalpark! Da würden sich die Einwohner herzlichst bedanken! Nicht gerade alle Bayerwäldler sind um den Park froh...

Der Ort (und der Berg mit dem geilsten Namen der Welt!) liegt in der Gemeinde Schöfweg/FRG. Gerade nach so... ;)

Zum Weg:
Is aber nicht der Pfad vom Sendemast hinunter nach D..stein? Da kommt man am Ende an einem Hof vorbei...

Bevor sich die Fronten verhärten - einfach nochmal das Gespräch suchen! Du schreibst, es ist euer Hausberg. Also wohnst auch ned weit weg davon? Hey - ihr seid's dann ja quasi Nachbarn - und da sollte man sich doch auch mal verständigen können?! Bei den Waldlern (und auch allen anderen Einwohnern in ländlichem Gebiet!) ist es nunmal so: Die Regeln auf deren eigenem Grund machen erstmal sie selbst! Wenns sein Privatwald ist, dann wird er wohl erstmal selbst festlegen, wer auf seinem Grund was machen darf - und was nicht. Egal, was ein Gesetz sagt...! Vielleicht weiß er aber auch, dass er als Besitzer auch haftbar gemacht werden könnte...

Wenn man mit ihm reden - und erklärt werden kann, dass das, was ihr macht, nichts Zerstörerisches oder Rowdyhaftes an sich hat, dann lässt er euch evtl. in Ruhe dort fahren. Bietet ihm doch an, sich mit um den Erhalt des Weges zu kümmern. Falls er nicht bereit ist, könnte man ihm zwar noch mit diversen Gesetzen kommen, um das Betretungsrecht des Waldes durchzudrücken... aber dann gehts mit den schlafenden Hunden weiter! Und was dann kommt, kannst Dir ja denken... leider...

G.

PS:
Hab ich grad gefunden: Region Sonnenwald - insbesondere die Seite 7!
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bin aus Schö....ach - also isses zwar n stück weit weg aber trotzdem der hausberg ;)
zur karte: wenn ich mich nicht total irre isses der weg auf der die nummer 2 liegt - also rechts am aussichtsturm vorbei und dann runter über den heiningerlift zum hotel... dort oben is dann eine art ferienwohnung - und der besitzer dieses hauses ist auch der waldbesitzer - zumindest laut seinen aussagen (kann ich mir aber nicht ganz vorstellen dasses ihm allein gehört, weil weiter oben nochmal ein haus ist und denen vermutlich auch ein teil des weges/ waldes gehören muss...)
das mit dem gespräch werd ich auf jeden fall nochmal versuchen - solang schiebe ich den teil des weges, der ihm sicher privat gehören kann und hoffe, dass ich ihn nochmal antreffe und dann genauer fragen kann

danke für die anregungen und tipps ;)
 
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