Rechtslage in Bayern - Diskussionsthread

Wie so oft hilft ein Blick in das richtige Gesetz:
Bauliche Anlagen sind in Art. 2 BayBO definiert

und für uns interessant ist dann noch der Art. 57 BayBO, wo die ganzen genehmigungsfreien baulichen Anlagen aufgeführt sind:

u. A.:
8. private Verkehrsanlagen einschließlich Brücken und Durchlässen mit einer lichten Weite bis zu 5 m und Untertunnelungen mit einem Durchmesser bis zu 3 m,

9. Aufschüttungen mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Fläche bis zu 500 m2,

10. folgende Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:
a) Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m3 einschließlich dazugehöriger temporärer luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich,
b) Sprungschanzen, Sprungtürme und Rutschbahnen mit einer Höhe bis zu 10 m,
 
Also wirds dann gegen 2030 eine Anlage geben die dann wahrscheinlich schlechter als die "illegale" ist aber Unsummen verschlingt.
Und wie die am Schluss aussieht, hat man in Augsburg gerade mit dem Rollsporthügel im Sheridan-Park bewiesen.
Alle betonierten Flächen werden von Kiesflächen gesäumt. Der relativ grobe Rundkies soll Stürze abmildern.
Jetzt beschweren sich doch glatt Nutzer, weil Kies auf die betonierten Bereiche gelangt und zu Stürzen führt 😳

Und das in einer Stadt, in der man Angst vor Haftungsansprüchen bei seit Jahrzehnten durch Kinder genutzten Fahrradstrecken hat 🤪
 
Zum Zeitungsbericht:
Lächerlich das ganze. Wenn so die Zukunft aussieht, dann gute Nacht.
Zitat:
"Stattdessen wolle man der Jugend neue Anlagen anbieten, auf denen sie im geschützten Raum fahren könnte..."
Punkt 1: schützen vor was?
Punkt 2: fällt man auf Asphalt, Beton oder Schotter weicher als auf Waldboden?
Punkt 3: eine neue Anlage kostet sehr viel Geld - bei der Errichtung und im Unterhalt.
Für das Geld könnte bestimmt einer alle paar Tage in den Wald schauen ob sich was verändert hat. Vermutlich über Jahre.
Punkt 4: durch den Neubau werden zusätzlich Flächen bebaut bzw. versiegelt. Naturschutz?
Es fährt jeder gerne bei 30 Grad im Sommer auf einem Betonplatz herum.
Punkt 5: was ändert sich an der Haftung?
Punkt 6: Psycho-Eltern können besser ihre Kinder überwachen. Hoffentlich gibt es kostenfreies WLAN dort.
 
Endlich auch mal ein Beitrag mit etwas mehr Substanz und neutraler Bewertung.
Allerdings komisch, dass sie am Anfang ein Schild von Davos hernehmen, welches anscheinend inzwischen auch wieder entfernt wurde. Das hat mich zuerst etwas irritiert.
Wenn sie noch auf den Mythos "Haftung" eingegangen wären, wäre das ein Top Beitrag gewesen :D
 
Wenn sie noch auf den Mythos "Haftung" eingegangen wären, wäre das ein Top Beitrag gewesen :D
Für das Format der Sendung fand ich den Beitrag eh schon lang und es wurde auf das wesentliche dieses Aspektes gut eingegangen.
Und die Sache mit der angeblichen Haftung sehe ich im Moment nicht als so wichtig an, wie die gegenseitige Rücksichtnahme und das Verständnis zwischen den Waldbesuchern. Weil einmal festgefahrene Meinungen in den Köpfen der breiten Bevölkerung wieder zu ändern ist imho quasi unmöglich.
Fehlinterpretationen der geltenden Gesetzeslage zur Haftung durch die Entscheidungsträger wieder auf den konformen Weg zu bringen ist da mithilfe von Gerichten vermutlich deutlich einfacher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, da magst du leider durchaus recht haben. :(

@mw.dd: Warum so negativ? Es wurde hier eben nur ein Aspekt genauer beleuchtet. Lieber so und dafür gut gemacht als alles mögliche anschneiden und falsch oder zumindest verzehrt darstellen. Oder was hast du an diesem Beitrag auszusetzen?
 
Eine wichtige Umfrage der Uni-Bayreuth zur Eignung von Wegen für das Mountainbiken

Gezeigt werden ungefähr 20 Wegbilder, die danach beurteilt werden sollen, wie attraktiv ihr den Weg findet und ob dieser grundsätzlich zum Mountainbiken geeignet ist. Die Umfrage dauert ca. 10min und wir würden euch dringend bitten diese auszufüllen.

https://ubayreuthmarketing.qualtrics.com/jfe/form/SV_5vVx0bk6kDWa71Y
 
Eine wichtige Umfrage der Uni-Bayreuth zur Eignung von Wegen für das Mountainbiken

Gezeigt werden ungefähr 20 Wegbilder, die danach beurteilt werden sollen, wie attraktiv ihr den Weg findet und ob dieser grundsätzlich zum Mountainbiken geeignet ist. Die Umfrage dauert ca. 10min und wir würden euch dringend bitten diese auszufüllen.

https://ubayreuthmarketing.qualtrics.com/jfe/form/SV_5vVx0bk6kDWa71Y
Alles unter 2m ist doch nicht zum wandern geeignet 8-)
 
Eine wichtige Umfrage der Uni-Bayreuth zur Eignung von Wegen für das Mountainbiken

Gezeigt werden ungefähr 20 Wegbilder, die danach beurteilt werden sollen, wie attraktiv ihr den Weg findet und ob dieser grundsätzlich zum Mountainbiken geeignet ist. Die Umfrage dauert ca. 10min und wir würden euch dringend bitten diese auszufüllen.

https://ubayreuthmarketing.qualtrics.com/jfe/form/SV_5vVx0bk6kDWa71Y


So bekommen das zB Gastgeber/Beherbergungsbetriebe:
Tourismus schrieb:
Liebe GastgeberInnen!

Heute kein Reisehinweis zu CORONA! – ein anderes Thema.

Wir arbeiten seit vielen Jahren sehr gut und intensiv mit einigen Universitäten unserer Region zusammen, unter anderem mit der Universität Bayreuth. Gerade unsere Gemeinde ist in vielerlei Hinsicht interessant für Seminare, Studien oder Befragungen, was touristische, naturschutzrechtliche und landschaftliche Fragestellungen anbelangt. Wir profitieren von den Ergebnissen genauso wie die Dozenten und Studierenden an den Universitäten. [...]

Unter dem Link https://ubayreuthmarketing.qualtrics.com/jfe/form/SV_5vVx0bk6kDWa71Y startet der Lehrstuhl für Sportökonomie (Spöko) der Uni Bayreuth eine Umfrage zum Thema „Mountain Biken“ im Hinblick auf die mögliche künftige Entwicklung dieser Sportart, die auch und gerade bei uns stetig zunimmt. Es wird künftig auch vernünftige Regelungen brauchen, um diesem anhaltenden Trend gerade in äußerst interessanten Mountainbike- und Klettergebieten wie der Fränkischen Schweiz Herr zu werden. Bevor wir nur reagieren, sollten wir die Gelegenheit wahrnehmen, erstmal selber zu agieren.


Daher meine Bitte: bitte nehmt bei Interesse an der Befragung (bitte Link anklicken) teil und leitet die Nachricht gerne an alle weiter, die euch zu dem Thema einfallen.


Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen, Ihr / Euer


...
Da darf und soll jetzt also jeder "Depp" seinen Senf zur Wegeignung abgeben.

Bei den einseitigen Bildern und tendenziösen Fragen und Begleittexten kann man sich ja ausmalen was da so jeweils an Antworten kommen wird.

Und in der Email oben steht ja auch schon die Erwartung => unterjochen :) :/
"künftig auch vernünftige Regelungen brauchen, um diesem anhaltenden Trend gerade in äußerst interessanten Mountainbike- und Klettergebieten wie der Fränkischen Schweiz Herr zu werden"
 
Schade, dass die Umfrage etwas undifferenziert ist. So fallen meine Antworten recht eintönig aus. Eine dritte Antwortoption hätte der Umfrage gut getan: "Mit angepasster Fahrweise* geeignet. Wanderer haben bei Begegnung Vorrang."

*Ja ich weiß, das gilt überall. Aber die Welt ist nun mal nicht schwarzweiß.
 
Natürlich. Vielleicht hatten die Umfragenden auch einfach keine gute Idee, wie man die Antwortmöglichkeiten differenzierter hätte gestalten können. Vielleicht "Für Fortgeschrittene geeignet – für Anfänger nicht". Bei Wanderwegen wird ja auch hier und da hingewiesen, dass man zur Begehung trittsicher und/oder schwindelfrei sein sollte. Schon merkwürdig, das es für Zweiräder ne pauschale Klassifizierung sein soll.
 
nene, ich hatte den Beitrag heute auch in der SZ gefunden, und dann beim Merkur nicht... wobei ich nicht bei "Auto" geschaut habe, sondern eher mal wieder im Zusammenhang mit einem Bericht zu einem Landkreis den Hinweis erwartet hätte ...

https://www.sueddeutsche.de/wirtsch....urn-newsml-dpa-com-20090101-210624-99-128266

Die Schädigung des Waldes durch eine solche Nutzung – Erosion und Verletzung von Bäumen – sei deutlich erkennbar.
Und die Erosion durch Fußgänger ist nicht erkennbar? Wie die Verletzung der Bäume aussieht, würde mich auch interessieren. Wenn dem wirklich so ist, dann müssten in Zukunft alle Menschen vom Wald ausgeschlossen werden.

Alle tatsächlich öffentlichen Wege waren durch Schilder freigegeben. Verbotsschilder aufzustellen wäre dem Eigentümer nicht zuzumuten gewesen.

Dies ist dann aber nur in Niedersachsen so, oder?
 
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