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Mit-Glied
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Es gibt keine ungeeigneten Wege
Da(nn) bist du auch willkommen bzw einer von den (verfassungsmäßig und zähneknirschend) geduldeten...Dem muss ich widersprechen. Ich bin Heut auf einen ungeeigneten Weg getroffen, bergan war leider fahren nicht möglich, zumindest nicht mit meiner Kraft und 22/36. Aber kein Problem, wurde der Weg halt erwandert mit dem Bike auf der Schulter.
mit dem Begriff „geeigneter Weg“ nichts anfangen. Selbst die Gerichte hatten damit mehr als nur Schwierigkeiten. Es wird auch nicht besser, wenn man nun, wie mit der Verwaltungsvorschrift versucht eine „objektive Eignung" heranzuziehen, um alles Mögliche, das einem so an Verbotspotential einfällt, damit in Verbindung zu bringen.Dem muss ich widersprechen. Ich bin Heut auf einen ungeeigneten Weg getroffen, bergan war leider fahren nicht möglich, zumindest nicht mit meiner Kraft und 22/36.
Genau so ist doch zu verstehen. Kann mann nicht fahren, darf mann nicht.Dem muss ich widersprechen. Ich bin Heut auf einen ungeeigneten Weg getroffen, bergan war leider fahren nicht möglich, zumindest nicht mit meiner Kraft und 22/36. Aber kein Problem, wurde der Weg halt erwandert mit dem Bike auf der Schulter.
Das ist Merkur-Style at its best ..."„Die einzig rechtlich wasserdichte Handhabe, die wir haben, ist, den Wald immer wieder mal zu sperren, weil die Radler eine wirtschaftliche Nutzung verhindern.“ Genau das wollen die Pullacher künftig auch tun"
Hä ?
https://www.merkur.de/lokales/muenc...nde-im-ringen-um-die-isarhaenge-90257171.html
Scherzkeks.Dein Style ?
Vorbelasteter Forumsname
Das Bild von dem Weg ist halt auch ein Witz. Der war vor 50 Jahren noch viel breiter....
Nun, der Bezug ist hier Art. 33,1 BayNatSchG. Allerdings müsste dazu aufgezeigt werden, dass "das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch in seinem Ertrag erheblich gemindert oder in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird". Und in diesem Fall wäre nur eine generelle Sperre (auch für Fußgänger) zulässig, nicht aber eine selektive Sperre gegen einzelne Nutzergruppen (Biker)."„Die einzig rechtlich wasserdichte Handhabe, die wir haben, ist, den Wald immer wieder mal zu sperren, weil die Radler eine wirtschaftliche Nutzung verhindern.“ Genau das wollen die Pullacher künftig auch tun"
Hä ?
https://www.merkur.de/lokales/muenc...nde-im-ringen-um-die-isarhaenge-90257171.html
Was ist das denn bitte?Ich hab hier mal was kurioses entdeckt.
Da ist wohl ein besonderer Menschenfreund unterwegs.
Sollte das hier nicht passen gerne auch in eine kuriose Schilder/Wald fotos verschieben
Anhang anzeigen 1229857
§ 132 StGBWas ist das denn bitte?
Alle nicht mehr ganz dicht......
Auch §33, Abs. 2 StVO.
Nein.Sorry Fritz, der gilt für Fantasieschilder, die Verkehrszeichen ähneln oder damit verwechselt werden können.
Davon gibt es ja auch genug.
Das wäre dann nur eine Ordnungswidrigkeit.
mir würde ja gar kein Schild am besten gefallen, wenn es denn doch eins sein muss, dann würde ich im Sinne von "gemeinsam" dieses bevorzugen, sofern es sich um ein Verbotsschild handeln mussDas war doch nur ein Irrtum.
Die haben sich nur ein bischen in der Farbe geirrt:
Anhang anzeigen 1241060
Das dürften jetzt so ziemlich die einzigen Original-Fundstellen sein, die eine "objektive Eignung" oder "objektive Grundlage" als Voraussetzung für das grundsätzliche Bestehen eines Betretungsrechts in Bayern annehmen. Dass es hierfür weder in der Literatur noch in der Rechtssprechung Beispiele gibt, stört dabei anscheinend nicht.