Original geschrieben von HenKa
@ Cora : Wie ist das eigendlich wenn sich irgendjemand auf so einer privaten Strecke verletzt. Kann da der Besitzer oder Erbauer irgenwie für haftbar gemacht werden? Ist doch eigenlich nicht möglich da es kein offizieller Fahrradweg ist oder. Würde mich mal interessieren, da ich auch die Möglichkeit hätte was zu bauen.
Gruß Henning
Zum einen muß man aufpassen, daß alles forstrechtlich sauber läuft, weil das Forstgesetz des jw. Bundeslandes natürlich auch im Privatwald gilt. Das nur angemerkt, damit nicht nachher Waldbesitzer und Biker einen auf die Rübe bekommen.
Das Haftungsrecht kennt keinen Unterschied zwischen Privatwald und staatlichem/kommunalem Wald. Da die übrigen Wege im Privatwald wie sonst auch ggf. für Biker befahrbar sind, also auch die Wege
zu der MTB-Strecke, kann es sein, daß es haftungsrechtlich für den Betreiber dann Ärger gibt, wenn die Strecke mehr als nur forstwegtypische Gefahren in sich birgt, aber als MTB-Strecke deklariert wird und dennoch an Einstieggstellen und vor allem am Streckenbeginn nicht entsprechend mit Schild o.ä. gewarnt wird. Da der Üebrgang zwischen MTB und Nicht-MTB fließend ist, sollte man da kein Risiko eingehen.
Die MTB DH-Strecke z.B. in Bad Wildbad ist nach meiner Kenntnis im Streckenverlauf nirgends an kreuzenden Wegen gesperrt, obwohl für Normal-Radfahrer stellenweise riskant. Dort, wie an der o.g. Strecke, wäre während des Betriebes an Kreuzungen mit Wanderwegen ggf. ein Sicherheitsdienst einzurichten.