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Man kann nach Art. 17 dsgvo auch die Löschung der Daten verlangenMan könnte einfach mal eine DSGVO-Auskunft anfordern, dies geht übrigens bei allen Versendern... Schönes Muster stellt der Landesbeauftragte für Datenschutz BaWü zur Verfügung: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/muster-auskunftsanspruch-nach-art-15-ds-gvo/
Ich würde ja vermuten, dass nicht bei allen Zahlungsarten angefragt wird, aber es steht ja so auf der Seite.
https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-17-ds-gvo/

ist das normal?

Da kam gar nix, NIX, Goooarnüscht!! 11einself11!!
Da wurden Schnürsenkel noch aus ausrangiertem DDR-Grenzzaun gemacht 

