Es ist in beiden Fällen sein Rad und die Handlung des Shops ist strafbar, denn am Ende hat er Geld bezahlt und kein Rad und der Shop hat beides.Auf Garantie, also zur Nachbesserung? Dann ist das doch dein Rad und die können das nicht einfach enteignen?
Oder hast du es zurückgegeben und wartest quasi auf deine Kaufpreiserstattung? Dann ist es wohl blöd gelaufen.