Schnäppchenjäger-Laberthread

Auf Garantie, also zur Nachbesserung? Dann ist das doch dein Rad und die können das nicht einfach enteignen?
Oder hast du es zurückgegeben und wartest quasi auf deine Kaufpreiserstattung? Dann ist es wohl blöd gelaufen.
Es ist in beiden Fällen sein Rad und die Handlung des Shops ist strafbar, denn am Ende hat er Geld bezahlt und kein Rad und der Shop hat beides.
 
Jop selten so ein Schwachsinn gelesen :D

Mit der Lieferung an ihn ursprünglich ist er besitzer, kaufvertrag erfüllt - insolvenzmasse geht da nimmer
Du hast aber schon gelesen was er geschrieben hat. Er hat bezahlt, wurde beliefert und hat wegen Garantiefall zurückgeschickt und ihm wurde mitgeteilt, dass das Rad jetzt zur Insolvenzmasse gehört. Jetzt ist also sein Geld und sein Rad weg.

Wer von uns hat also Schwachsinn geschrieben?! ;)
 
Meh... in die Insolvenzmasse geht erst mal alles, was im Besitz (!) ist. InsO § 35 Abs. 1 ff.
Ich bin ja kein Jurist, aber du vielleicht. Daher mal zum Verständnis:
In dem angegebenen Paragraph steht nix von Besitz, sondern von Vermögen, das ihm gehört. Und das Rad gehört dem Laden ja nicht, sofern der Kunde den Kaufvertrag nicht rückgewandelt hat.
Ansonsten könnte ich ja einem Händler kein Bike zum Service geben, denn wenn der in der Zwischenzeit Insolvenz anmeldet, ist mein Rad weg, nur weil es beim Ihm in der Werkstatt steht???
 
Ich bin ja kein Jurist, aber du vielleicht. Daher mal zum Verständnis:
Kleine Anekdote: Spritzgießer steuert auf Insolvenz zu. Wir machen zwei Dinge: Wir fahren hin und markieren (zur Sicherheit) die (sich in unserem Eigentum (aber nicht im Besitz) befindlichen) Werkzeuge mit Aufklebern. Als absehbar war, dass es soweit ist, lassen wir alle Werkzeuge abholen. Warum? Damit der Insolvenzverwalter nicht die Finger drauf hält und wir weiterproduzieren können.
 
Das ist korrekt, mein Fehler. Aber defacto kann ein Unternehmen nicht das Eigentum eines Kunden einbehalten bzw. in ihre Insolvenzmasse überführen.
Doch. Das ist die Aufgabe des Insolvenzverwalters. Du kannst natürlich mit ihm reden. Aber das eine ist Recht haben, das andere ist Recht bekommen. Stichwort Aussonderungsrecht.

https://www.service-seiten.com/Fina...142015/Fremdes-Eigentum-in-der-Insolvenz.html
Was glaubst du, was mit nicht bezahlter Ware passiert? Solange eine Rechnung nicht bezahlt ist, gehört es rechtlich dem Lieferanten. Der Insolvenzverwalter wird es trotzdem nicht wieder zurücksenden.
 
Aussonderungsrecht ist hier das Stichwort, zwar im Besitz aber nicht im Eigentum des Schuldners sind.

Das Fahrrad was da steht gehört auf jeden Fall nicht zum Vermögen. Und tendenziell kann man nach der Insolvenz und Bestellung eines Verwalters entspannt wieder bestellen weil es um das davor geht nicht danach.
 
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