1) Nein. Die Versicherung des Geschädigten schreibt einen Brief an den Grundbesitzer, Forst, was weiß ich. Der gibt das Schreiben an seine Haftpflicht weiter, die kümmern sich um den Rest.Schon klar, aber der Aufwand mit Anwalt usw. bleibt trotzdem
2) Wie viele derartige Fälle sind Dir bekannt?