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IBC DIMB RACING TEAM
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Ich habe jetzt vom Gerling Konzern eine Nachricht bekommen, was den Geltungsbereich der Privaten Tretradversicherung angeht.

Ich hatte angefragt:
"Sehr geehrter Herr...........,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die Zusendung des
Sportversicherungsvertrages.
Telefonisch haben Sie mir heute bereits Auskunft über den Geltungsbereich
der privaten Tredradversicherung gegeben. Danach bezieht sich der
Geltungsbereich der Versicherung auf Europa. Diesen Passus habe ich auch auf
Seite 6, unter A. Unfallversicherung, 1. Gegenstand und Umfang der
Versicherung.
In den anderen Versicherungsformen finde ich keinen entsprechenden
Abschnitt.
Daher meine Frage noch einmal präziser:

In unserer Radsportabteilung werden auch Mitglieder eintreten, die ihren
Wohnsitz in der Schweiz haben. Gelten für diese alle Versicherungsarten
(Unfall, Rechtschutz, Haftpflicht)?
Gibt es ggf.Einschränkungen bei der Kostenerstattung (z.B. Höhe von
Behandlungskosten in der Schweiz).

Für eine schnelle Beantwortung wäre ich Ihnen außerordentlich verbunden.

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr Stein,
der Geltungsbereich der Versicherungen ist jeweils in den allgemeinen
Versicherungsbedingungen geregelt (Unfall: weltweit, Haftpflicht:
Deutschland und Rechtsschutz: Europa). Vertragsgemäß umfaßt der
Geltungsbereich der Privaten-Tretrad-Versicherung Europa. Entsprechend sind
die Bestimmungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen abgeändert worden
(Unfall: Seite 6 Ziff. 1 letzter Absatz, Haftpflicht: Seite 8 Ziff. 1 Absatz
4, Rechtsschutz: Seite 11 Ziff. 5 Absatz 3).

In einer Rahmenversicherungsvereinbarung für die Mitglieder eines Verbandes
und insbesondere bei den grenznahen Landesverbänden kann die Mitgliedschaft
eines Bewohners aus dem Nachbarland nicht ausgeschlossen werden. Beim
gegenständlichen Versicherungsschutz wird auf das private Radfahren
außerhalb einer Vereinssportlichen Betätigung in Europa abgestellt. Bei
dieser Konstellation ist es unerheblich, wo das Mitglied seinen Wohnsitz
hat. Zudem ist nicht das Mitglied sondern der Landesverband
Prämienschuldner.

Die versicherten Heilkosten werden bis zur Höhe der vereinbarten
Versicherungsleistung nachrangig an die Leistungen anderer Kostenträger
erbracht. Aufgrund unterschiedlicher Gesetzeslage in der Krankenversicherung
können die Leistungen im Versicherungsfall bei einem Deutschen und einem
Schweizer unterschiedlich sein.


Zur Erläuterung:

Unfall: Seite 6 Ziff. 1 letzter Absatz:
"In Abänderung von §6 AUB umfasst der Geltungsbereich der Versicherung nur Europa"

Haftpflicht: Seite 8 Ziff. 1 Absatz 4:
"Eingeschlossen ist -abweichend von §4 Ziff. I 3 AHB- die gesetzliche Haftpflicht aus im europäischen Ausland vorkommenden Versicherungsfällen."

Rechtsschutz: Seite 11 Ziff. 5 Absatz 3:
"In Abänderung von §3 ARB wird Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle gewährt, die in Europa eintreten."

Ich hoffe das ist jetzt ein wenig klarer.
Weiterhin übernehme ich natürlich keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Der Zusatz muss nun mal sein.

Bernd
 
Auch wenn Du keine Gewähr für die Angaben übernimmst:D :D :D danke ich dir schon mal vielmals. Für die Schweizer gibt es also keinen Hinderungsgrund!!!

SUPER

:bier:

Cu
Iceman
 
Moin

während der regeneration durchstöber ich doch hin und wieder mal diese site und bin dabei auf die mit der DIMB-mitgliedschaft verbundene versicherung gestossen, welche auch bei trainingsfahrten gilt.

kann mir jmd weitere infos zu einer solchen versicherung geben ?
welche vorteile bringt sie gegenüber der normalen unfallversicherung?

vielen dank schon vorne weg! :D
 
Original geschrieben von r0x0r
Moin

während der regeneration durchstöber ich doch hin und wieder mal diese site und bin dabei auf die mit der DIMB-mitgliedschaft verbundene versicherung gestossen, welche auch bei trainingsfahrten gilt.

:D Du machst Deine Rekom-Einheiten am PC?????? :D :D


kann mir jmd weitere infos zu einer solchen versicherung geben ?
welche vorteile bringt sie gegenüber der normalen unfallversicherung?

vielen dank schon vorne weg! :D

Schau mal hier nach. Da steht bereits einiges drin. Die kompl. Versicherungsbedingungen als PDF-Datei wird es geben, wenn die Anmeldung fertig ist. In wie weit die ganzen Sachen über Deine priv. Unfallversicherung bereits abgesichert sind, müsstest Du mal mit Deiner Versicherung klären. Hier wird sicher niemand das Risiko eingehen, ne Aussage dazu zu machen. Davon würde ich jedenfalls abraten.

Bernd
 
naja die regeneration nach dem training bis zur nächstenm fahrt... kann ja nicht 24h auffem bnike sitzen... hm obwohl?!? ;)

also vielen dank, werd das mal klären wegen der versicherung.
hät ja sein können das es da sachen gibt die von unfallversicherung grundsätzlich nie gedeckt sind.... aber ich les einfach erstmal. :D
 
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