UCI und die "verbotenen Rennen" – auch 2014 geduldet

Ein Thema, das die letzten Jahre die Bike-Szene bewegte und die Gemüter erhitzte, waren die “verbotenen Rennen”.Verbotene Rennen? Was nach Untergrund und Hardcore-Szene klingt, war letzten Endes das Ergebnis einer UCI-Regelauslegung, nach der Profis nicht an Nicht-UCI-Rennen teilnehmen dürfen. Nachdem wir uns im Januar noch fragten, wie es 2014 weitergeht, gibt es nun neue Informationen.


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Für die Profis bedeutet das, ohne eventuelle Sanktionen an jedem Rennen teilnehmen zu können.

ist das so?

wenn ein rennen nicht beim bdr gemeldet ist, und ein profi (oder lizenzfahrer) nimmt daran teil, kann er doch trotzdem vom bdr gesperrt werden.

es ist doch nach wie vor eine verbandsentscheidung, ob die regel nicht doch durchgesetzt wird.
würde die uci die regelung komplett aus dem reglement streichen, dann wäre es etwas anderes.
 
Zuletzt bearbeitet:
...nun aber fürs erste mit der erneuten Aussetzung zufrieden sind...

Also im Bericht oben steht das der BDR das nicht mehr entscheiden kann, da die Regel ja ausgestzt wurde. Das wäre dann bindent für alle.
Oder hat nur jemand falsch übersetzt und über die stille Post kommen solche Ausdrücke zustande???
Weil das Wort "erneuten" eben deswegen schon Fragen aufwirft.

G.:)
 
das ist halt die frage.
ist die regel außer kraft gesetzt, oder nur die durchsetzung der regel seitens der uci.
ist zweiteres der fall, dann kann der bdr sie trotzdem noch anwenden.
 
ist das so?

wenn ein rennen nicht beim bdr gemeldet ist, und ein profi (oder lizenzfahrer) nimmt daran teil, kann er doch trotzdem vom bdr gesperrt werden.

es ist doch nach wie vor eine verbandsentscheidung, ob die regel nicht doch durchgesetzt wird.
würde die uci die regelung komplett aus dem reglement streichen, dann wäre es etwas anderes.
genau so ist es. ich finde es wirklich anstrengend immer wieder denselben mist in den medien lesen zu müssen.
ich schreib es nochmal in kurz. die uci wollte die schon lang bestehende regel ab letztes jahr ohne Toleranz durchziehen. da hat man zurückgerudert d.h. im ermessen der nationalen verbände liegt die Sache weiterhin.
 
Gut also nichts ausgesetzt...die gleiche mögliche Willkür wieder. Laienverein ohne Gleichen :rolleyes:

Du solltest vielleicht wenigstens ein klares Statement in Betracht ziehen.Wenn du schon an der Quelle der Entscheidungen mitarbeitest.
Also ich meine damit nicht sowas wie das du wohlollend zu dem Thema stehst, sondern ganz klar ein in Deutschland, bzw. beim BdR darf man oder man darf nicht. (punkt)

Wie weit geht denn deine Entscheidungsmacht in so einem Fall???

G.:)
 
Gut also nichts ausgesetzt...die gleiche mögliche Willkür wieder. Laienverein ohne Gleichen :rolleyes:

Du solltest vielleicht wenigstens ein klares Statement in Betracht ziehen.Wenn du schon an der Quelle der Entscheidungen mitarbeitest.
Also ich meine damit nicht sowas wie das du wohlollend zu dem Thema stehst, sondern ganz klar ein in Deutschland, bzw. beim BdR darf man oder man darf nicht. (punkt)

Wie weit geht denn deine Entscheidungsmacht in so einem Fall???

G.:)
ausgesetzt hat die uci die auforderung an die nationalen verbände alles rigoros zu sanktionieren.


im MTB Bereich hier nahezu umfassend. Das Problem ist das man es einfach pauschal nicht sagen kann. Wenn ein Rennen nicht angemeldet ist und dieses steht an diesem Tag/Wochenende zu keiner Konkurrenz zu einem anderen Rennen sehe ich da keine Probleme. Der Fall ist anders wenn es eine gemeldete Veranstaltung am selben Termin gibt die protegiert werden muss etc. Es gibt viele Konstellationen. Hier ein klares ja oder klares nein dazu zu sagen funktioniert nicht. Ich vermute deswegen fällt es der UCI hier auch so schwer.
 
ausgesetzt hat die uci die auforderung an die nationalen verbände alles rigoros zu sanktionieren.


im MTB Bereich hier nahezu umfassend. Das Problem ist das man es einfach pauschal nicht sagen kann. Wenn ein Rennen nicht angemeldet ist und dieses steht an diesem Tag/Wochenende zu keiner Konkurrenz zu einem anderen Rennen sehe ich da keine Probleme. Der Fall ist anders wenn es eine gemeldete Veranstaltung am selben Termin gibt die protegiert werden muss etc. Es gibt viele Konstellationen. Hier ein klares ja oder klares nein dazu zu sagen funktioniert nicht. Ich vermute deswegen fällt es der UCI hier auch so schwer.

Ja, genau das sehe ich auch als das große Problem der UCI was das Ganze angeht.
Aber da ist meine Meinung dazu recht hart. Weil, wenn sich als Rennfahrer entscheidet ein anderes Rennen zu fahren, als das gemeldete, dann liegts net am Rennfahrer sondern am Rennen ;)
Dann scheint das andere Rennen halt mal besser zu sein und diese Regelung ist einfach ein Freibrief für die UCI dem Rennfahrer vorzuschreiben eine schlechtere Veranstaltung besuchen zu müssen.
Ich bin da ganz klar der Meinung das sich die UCI dem Wettbewerb stellen muß.

Und deswegen wäre ich auf jedenfall immer der Meinung, entweder ja oder nein....ich wäre fürs Experimentieren des BDRs da ein klares verbindliches Wort auszusprechen. Sonst ändert sich nie was und so wird man wenigstens ernst genommen.

Wenn das ganze bei irgedneiner Veranstalltung zu einem finaziellen Fiasko wird, dann wird man auch sicher daraus lernen wo der Fehler lag ;)

G.:)
 
Wenn ein Rennen nicht angemeldet ist und dieses steht an diesem Tag/Wochenende zu keiner Konkurrenz zu einem anderen Rennen sehe ich da keine Probleme. Der Fall ist anders wenn es eine gemeldete Veranstaltung am selben Termin gibt die protegiert werden muss etc.

und wie will man da einen strich ziehen?

beispiel:
ich bin lizenzler und wohne 100 km vom solling entfernt. dort findet ein nicht beim bdr angemeldetes rennen statt.
am selben tag findet im sauerland ein anderes, beim verband gemeldetes rennen statt. die anreise wäre 200 km lang.
beide rennen sind auf ähnlichem niveau mit ähnlicher teilnehmerzahl.

frage:
dürfte ich im solling starten, oder ist das nicht gemeldete rennen eine konkurrenz für das rennen im sauerland?
 
und wie will man da einen strich ziehen?

beispiel:
ich bin lizenzler und wohne 100 km vom solling entfernt. dort findet ein nicht beim bdr angemeldetes rennen statt.
am selben tag findet im sauerland ein anderes, beim verband gemeldetes rennen statt. die anreise wäre 200 km lang.
beide rennen sind auf ähnlichem niveau mit ähnlicher teilnehmerzahl.

frage:
dürfte ich im solling starten, oder ist das nicht gemeldete rennen eine konkurrenz für das rennen im sauerland?
würd ich ich als nicht problematisch betrachten...
 
fabin waldenmeier seitens des bdr hatte ja schon verkündet, dass der bdr keinen sinn in sanktionen sieht.

der bdr würde sich damit auch keinen gefallen tun.


Das Statement von Fabian Waldenmaier/BDR:
''Ich persönlich werde 2014 die Sache sehr, sehr wohlwollend betrachten, da ich nicht glaube, dass das Agieren vom BDR und von mir beim KGB Downhill Race letztes Jahr irgendjemand geholfen hat.”
 
Es gibt sie...
Ist wie bei den Wanderern, die waren zuerst da und haben ihre Pfade irgendwo in der Wildnis angelegt und jetzt machen sie Wind gegen uns Biker.
 
Gibt es zu dem Sachverhalt eigentlich ein höchst richterliches Urteil?
Für Berufssportler kommen die Einschränkungen der UCI und des BDR faktisch einer Art Berufsverbot gleich.
Das entspricht doch vermutlich nicht den gültige Gesetzen.
 
Das entspricht doch vermutlich nicht den gültige Gesetzen.
die Sportler unterschreiben bei ihrem Lizenzantrag die regeln etc. des verbandes einzuhalten. Wo ist hier diene vermutliche Ungesetzlichkeit ? Der Sportler ist der einzige der 'vertragsbrüchig' wird. Hier kannst natürlich richtelriche Urtiele finden. Auch sicher höchstrichterlich .
 
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