
Hallo FREUNDE!!!
Ich fand das Thema interessant (bin durch Zufall drauf gekommen) und wollte mal reinlesen. Jetzt hab ich die ersten 50 Post´s weg und kann mich nicht mehr halten!

ICH HAB NEN HALS BIS ISRAEL!!!
Da ich beruflich mit solchen Dingen zu tun habe, aber trotzdem "illegal" Singletrails unter 3; 2,5; what ever meter breite fahre, wollte ich mal was loswerden. Lasst Euch von solchen alten Säcken/Straftätern (ja das sind sie!) nicht ärgern, Ihr seid im Recht!! Und die Polizei MUß handeln, auch wenn sie es aus irgendwelchen Gründen nicht wollen. Nein, soll nicht heißen das sie faul sind, ich arbeite mit einigen zusammen, sind echt tolle Menschen dabei, aber es gibt halt überall schwarze Schafe und MTB-Hasser!!!
Jetzt will ich mal etwas in´s Detail gehen das es nicht heißt ... Schlammhauer...
§223 StGB Körperverletzung:
Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. >DER VERSUCH IST STRAFBAR<
§224 StGB Gefährliche Körperverletzung:
Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringen von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen
gefährlichen Werkzeugs ,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer
das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. >DER VERSUCH IST STRAFBAR!<
§226 StGB Schwere Körperverletzung:
Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehöhr, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen
absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Die Körperverletzung ist ein Antragsdelikt (sollange Ihr nicht tot seid), d.h. die Polizei muß nix tun,
AAAAABER sobald IHR Strafantrag stellt (wer von uns will das dann nicht?)
müssen sie dieser Sache nachgehen!!!
All das was ich bis jetzt gelesen habe erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung aber voll und ganz! Und....lasst Euch nicht von so Wörtern wie "Privatgrundstück" abblocken. Das einzigste was Ihr riskiert ist ne Anzeige wegen Hausfriedensbruch oder Ruhestörung wenn Ihr Privatgrund betretet, ja, leider auch unwissend. Aber dann möchte ich den Richter sehen der Materialwert über Menschenleben stellt!
........... :kotz: puh, jetzt ist es raus. Ich weiss das man es als MTB´ler nicht immer leicht hat, aber lasst Euch so ein Rechtswidriges Verhalten nicht gefallen!!
Das wollte ich mal loswerden, denkt mal drüber nach wenn Ihr das nächste "Hinderniss" seht und was der denkt der evtl. 30 sec. später in den Draht rauscht.
Eure Meinung zu meinem Erguss?
