...schon mal Danke, schraeg, dass du dich drum gekümmert hast.
Vielleicht sollten wir den Trail wirklich temporär verschließen, das wird sonst echt übel.
Das eigentliche Problem ist ja durchaus im NRW-Waldgesetz festzumachen:
http://www.wald-prinz.de/landesforstgesetz-nordrhein-westfalen/1032#§ 2
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§ 2 Betreten des Waldes (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, [...]
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das
Radfahren [...] auf Straßen und festen Wegen.
(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß
die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. [...]
(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.
§ 3 Betretungsverbote (Zu § 14 Bundeswaldgesetz)
(1) Verboten ist das
[...]
e) Fahren im Wald mit Ausnahme des
Radfahrens [...] auf Straßen und festen Wegen [...]
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Der Begriff "feste Wege" ist nicht näher bestimmt, die Forstliteratur deutet ihn gerne so, wie das nun in Hessen drohende Gesetz sieht: ein Weg, der ganzjährig mit PKW befahrbar ist.
Diese Sichtweise ist (zum Glück) umstritten.
Es droht aber immer die Gefahr, dass schlechte Beispiele als Kronzeugen für eine Verschlechterung der Gesetzeslage herangezogen werden. Der GAU schlechthin wäre in meinen Augen eine Positiv-Liste an genehmigten Wegen.
Ich denke, wir sollten keinen Anlass geben, der Menschen, die unserem Sport kritisch gegenüber stehen, Argumentationshilfen liefert - und die TdH gibt gerade einen solchen.
Persönlich würde mich interessieren, ob §2(4) eingeholt wurde und wer ggf. den A-Trail genehmigt hat!