UNfall mit Fußgänger

Z.B. müssen jetzt Dynamos einen Überspannungsschutz besitzen.

Das stimmt so nicht.

Na gut. Nicht unbedingt der Dynamo direkt.

TA 24 Fahrradlichtmaschinen

(6) Zum Schutz der Glühlampen gegen Überspannung, z.B. beim Ausfall einer der Glühlampen, ist die Bauart der Lichtmaschine so auszulegen, daß bei einer Last von 60 Ohm (6 V-System) 9 V bzw. 152 Ohm (12 V-System) 16 V nicht überschritten werden.

Ein hierzu gegebenenfalls notwendiger Überspannungsschutz muß mit der Lichtmaschine eine Einheit bilden, aber nicht integraler Bestandteil sein.

Bei ständig mitlaufenden Lichtmaschinen muß dieser Überspannungsschutz im Leerlauf nicht wirksam sein. Wird bei dieser Lichtmaschine innerhalb des festgelegten Geschwindigkeitbereiches im Leerlauf eine Wechselspannung von 50V bzw. eine Gleichspannung von 75V überschritten, sind zusätzliche Maßnahmen zur Einhaltung dieser Grenzspannung vorzusehen.
 
Du hättes besser in den sauren Apfel gebissen und dir die Cyo gekauft. Die ist um einiges heller.

Ebend!
Ich verstehe das Gejammere nicht, mittlerweile gibt es doch vernünftige Scheinwerfer, sogar mit Prüfzeichen und Standlicht.

Vielleicht erstmal erkundigen was der Markt hergibt?

Und stärkere (Akku-)Leuchten kann man ja so einstellen, dass sie nicht blenden. Abgesehen davon werde ich wesentlich öfter von Autos geblendet, und da hört man auch nix davon, dass schonmal einer wegen verstellter Scheinwerfer in den Bau gegangen wäre.
 
Meiner Meinung nach wäre eine Änderung der StVO $67 in dem Sinne nötig, dass zusätzlich zur vorschriftsmässigen Dynamo Beleuchtung [...] eine zweite Lampe mit deutlich höherer Leistung erlaubt wird, z.B. in der Art der nur für Rennräder unter 11kg zugelassenen Bumm Big Bang..

Ich dachte bislang: alle zugelassenen Lampen (also auch besagte B&M Big Bang, nicht aber z.B eine Lupine Edison) dürfen nach StVZO jederzeit an egal wie schweren Rädern egal welchen Typs benutzt werden.
-An "Nicht-Rennrädern", die schwerer als 11kg sind jedoch nur ZUSÄTZLICH zu einer dynamobetriebenen Anlage.
-An "Rennrädern", die leichter sind als 11kg auch als einzige Beleuchtung, die tagsüber darüberhinaus auch nicht installiert sondern lediglich mitgeführt werden muss.

Sprich: Nach meinem Verständnis forderst Du da was, was bereits seit Jahrzehnten erlaubt ist.

Oder täusche ich mich?

Gruß,
Chris
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine stärkere Lampe als Zusatz erhöht sicherlch die Sicherheit, wenn dann aber so etwas passiert wie in diesem Fall, dann wird einem daraus sicherlich ein Strick gedreht.
Was wir brauchen ist eine Änderung der StVO, so das es den Lampen Herstellern möglich ist Lampen die zusätzlich zum Dynamo Licht mit Akku benutzt werden herzustellen und zuzulassen.
Ich finde die Regel ja richtig, dass eine Lampe mit Dynamo Pflicht ist, somit hat man immer Licht. Es wäre aber wünschenswert, wenn zusätzlich stärkere Akku Lampen zugelassen werden die dann für den Strassenverkehr zugelassen sind.
Es ist wirklich schlimm, dass man bei dem heutigen Stand der Technik dazu gezwungen wird mit einem "Notlicht" herum zu fahren.

Also ich fahre noch mit dem Ding:

http://www.ciao.de/CatEye_HL_EL_300_G__1101247
Dazu Ansmann 2750mAH Digital NiMH Akkus.
Im Winter brauch ich das Licht täglich 30-45min, laden muss ich die Batterien alle 2 Monate. Zusätzlich hab ich immer noch nen 4er Pack billige Normalbatterien dabei.

Übersehen wurde ich bisher weder in beleuchteter Stadt noch völliger Dunkelheit. Wenn das Licht nicht am Rad ist, ist es immer im Rucksack, angehalten hat mich die Polizei nie (warum auch, die sind schon froh, wenn überhaupt ein Radler mal Licht dran hat).

bis gestern abend (habe gestern abend meine :daumen::daumen::daumen:b+m ixon iq eingefahren)bin ich sehrsehr zufrieden seit gut 6 jahren mit der gleichen lampe von :daumen:CatEye (HL EL 300G) rumgefahren (hinten habe ich von b+m die :daumen:D'TOPLIGHT XS permanent am gepäckträger) und habe in sachen batterie-lampen nur für fahrräder bis 11kg mit den jungs von der pozelei keinerlei probleme. im gegenteil, am anfang, wo ich das cateye-teil hatte, bin ich zweimal von den freundlichen "grünen" angehalten worden, weil die jungs selbst hobbyradler sind und wissen wollten, was für eine grelle lampe ich auf dem lenker habe. vor 3 wochen habe ich schon den strengen kommtar mit der 11kg-regel hören müssen, aber nach dem charmanten hinweis von mir "wieviele radfahrer haben einen dynamo und lampen und machen sie nicht an?? darf ich ihnen meine reserve-batterien in meinem rucksack zeigen?" ich durfte diese wirklich zeigen und nachdem sich der freundliche grüne sich noch notierte, von wem mein rücklicht ist (von dem er wohl begeistert war) und wünschte mir "allseits gute fahrt".

bevor ich nen krampft mit der dynamo-montage am mtb bekomme und mich über das blöde geräuch ärgere, oder unötig geld für einen nabendynamo ausgebe war das immer noch die beste lösung und hatte nie probleme.
 
Meiner Meinung nach wäre eine Änderung der StVO $67 in dem Sinne nötig, dass zusätzlich zur vorschriftsmässigen Dynamo Beleuchtung (Notfall Licht) eine zweite Lampe mit deutlich höherer Leistung erlaubt wird

Also irgendwas hab ich gerad falsch verstanden....

wenn ich jetzt ein handelsübliche Fahrradlicht was mit Batterien betrieben wird (zum abnehmen) an meinem Fahrrad habe, dann ist das nicht erlaubt?

und wenn ich dazu kein Dynamolicht habe, habe sozusagen gar kein Licht?
 
Also irgendwas hab ich gerad falsch verstanden....

wenn ich jetzt ein handelsübliche Fahrradlicht was mit Batterien betrieben wird (zum abnehmen) an meinem Fahrrad habe, dann ist das nicht erlaubt?

und wenn ich dazu kein Dynamolicht habe, habe sozusagen gar kein Licht?

Hi,

ein "handelsübliches Fahrradlicht was mit Batterien betrieben wird" als alleinige Lichtquelle ist nur am Rennrad unter 11kg erlaubt. Alles andere "braucht" Dynamobeleuchtung.

Ausser Falträder, das sind Gepäckstücke :cool:
 
Also irgendwas hab ich gerad falsch verstanden....

wenn ich jetzt ein handelsübliche Fahrradlicht was mit Batterien betrieben wird (zum abnehmen) an meinem Fahrrad habe, dann ist das nicht erlaubt?

und wenn ich dazu kein Dynamolicht habe, habe sozusagen gar kein Licht?


Genau so. Beim heutigen Stand der Technik müssen wir uns Dynamos ans Fahrrad schrauben und Kabel verlegen. Super. Wie alt bitteschön müssen die Leute sein die solche Entscheidungen treffen?? Warum nicht gleich noch mechanische Tachometer als Pflicht.

Die Gewichtsbeschränkung ist doch sowieso nur dazu da damit so wenig Leute wie möglich mit Nur-Batterielicht fahren. Da wiegt das Bike dann 11kg und der Fahrer selbst 90kg. Da liege ich mit meinem 18kg Fully noch weit darunter.

Gott sei dank gibt es noch Polizisten die einfach nur ein Licht am Bike sehen wollen. Egal ob Batterie oder Dynamo. Und dann auch nur wenns dunkel ist.
 
Das ist halt typisch in unserem Land. Alles wollen sie haarklein regeln, die Herren Politiker und Beamten und sind dann ein halbes Jahrhundert lang nicht in der Lage, die Gesetze dem technischen Fortschritt anzupassen.
Für Fahrräder brauchts überhaupt keine Gesetze. §1 StVO reicht allemal:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
 
Brauchen Pferde eigentlich auch eine "Lichtanlage" oder gelten die als Fußgänger?

Hab neulich einen Hundebesitzer gesehen der ein rotes LED-Licht an seinem Hund befestigt hat :D
 
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