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Ignorierliste des Todes
Z.B. müssen jetzt Dynamos einen Überspannungsschutz besitzen.
Das stimmt so nicht.
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Z.B. müssen jetzt Dynamos einen Überspannungsschutz besitzen.
Z.B. müssen jetzt Dynamos einen Überspannungsschutz besitzen.
Das stimmt so nicht.
TA 24 Fahrradlichtmaschinen
(6) Zum Schutz der Glühlampen gegen Überspannung, z.B. beim Ausfall einer der Glühlampen, ist die Bauart der Lichtmaschine so auszulegen, daß bei einer Last von 60 Ohm (6 V-System) 9 V bzw. 152 Ohm (12 V-System) 16 V nicht überschritten werden.
Ein hierzu gegebenenfalls notwendiger Überspannungsschutz muß mit der Lichtmaschine eine Einheit bilden, aber nicht integraler Bestandteil sein.
Bei ständig mitlaufenden Lichtmaschinen muß dieser Überspannungsschutz im Leerlauf nicht wirksam sein. Wird bei dieser Lichtmaschine innerhalb des festgelegten Geschwindigkeitbereiches im Leerlauf eine Wechselspannung von 50V bzw. eine Gleichspannung von 75V überschritten, sind zusätzliche Maßnahmen zur Einhaltung dieser Grenzspannung vorzusehen.
Du hättes besser in den sauren Apfel gebissen und dir die Cyo gekauft. Die ist um einiges heller.
Meiner Meinung nach wäre eine Änderung der StVO $67 in dem Sinne nötig, dass zusätzlich zur vorschriftsmässigen Dynamo Beleuchtung [...] eine zweite Lampe mit deutlich höherer Leistung erlaubt wird, z.B. in der Art der nur für Rennräder unter 11kg zugelassenen Bumm Big Bang..
Eine stärkere Lampe als Zusatz erhöht sicherlch die Sicherheit, wenn dann aber so etwas passiert wie in diesem Fall, dann wird einem daraus sicherlich ein Strick gedreht.
Was wir brauchen ist eine Änderung der StVO, so das es den Lampen Herstellern möglich ist Lampen die zusätzlich zum Dynamo Licht mit Akku benutzt werden herzustellen und zuzulassen.
Ich finde die Regel ja richtig, dass eine Lampe mit Dynamo Pflicht ist, somit hat man immer Licht. Es wäre aber wünschenswert, wenn zusätzlich stärkere Akku Lampen zugelassen werden die dann für den Strassenverkehr zugelassen sind.
Es ist wirklich schlimm, dass man bei dem heutigen Stand der Technik dazu gezwungen wird mit einem "Notlicht" herum zu fahren.
Also ich fahre noch mit dem Ding:
http://www.ciao.de/CatEye_HL_EL_300_G__1101247
Dazu Ansmann 2750mAH Digital NiMH Akkus.
Im Winter brauch ich das Licht täglich 30-45min, laden muss ich die Batterien alle 2 Monate. Zusätzlich hab ich immer noch nen 4er Pack billige Normalbatterien dabei.
Übersehen wurde ich bisher weder in beleuchteter Stadt noch völliger Dunkelheit. Wenn das Licht nicht am Rad ist, ist es immer im Rucksack, angehalten hat mich die Polizei nie (warum auch, die sind schon froh, wenn überhaupt ein Radler mal Licht dran hat).
Meiner Meinung nach wäre eine Änderung der StVO $67 in dem Sinne nötig, dass zusätzlich zur vorschriftsmässigen Dynamo Beleuchtung (Notfall Licht) eine zweite Lampe mit deutlich höherer Leistung erlaubt wird
Also irgendwas hab ich gerad falsch verstanden....
wenn ich jetzt ein handelsübliche Fahrradlicht was mit Batterien betrieben wird (zum abnehmen) an meinem Fahrrad habe, dann ist das nicht erlaubt?
und wenn ich dazu kein Dynamolicht habe, habe sozusagen gar kein Licht?
Also irgendwas hab ich gerad falsch verstanden....
wenn ich jetzt ein handelsübliche Fahrradlicht was mit Batterien betrieben wird (zum abnehmen) an meinem Fahrrad habe, dann ist das nicht erlaubt?
und wenn ich dazu kein Dynamolicht habe, habe sozusagen gar kein Licht?
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.