Verantwortung von Mitfahrern bei Unfällen

mahaju

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Hallo,
ich weiß jetzt nicht, ob das hier in dieses Forum passt, aber ich habe Fragen zum Thema Verantwortung von Mitfahrern bei Unfällen.

Bsp:
Ich bin 16 Jahre, treffe mich mit Leuten aus dem Forum zum Biken. Während der Tour falle ich in einer Downhill Passage hin, und breche mir den Arm.

Wer haftet jetzt für mich? Hafte ich nicht für mich selber?

Wenn ich nicht für mich selber Hafte, wie sieht das aus, wenn meine Mutter mir einen Wisch schreibt, und was müsste da dann draufstehen?

Freue mich schon auf eure Antworten.

LG
Maurice
 
Also das ist echt ne typisch deutsche Frage.
Mal anders gefragt. Wer soll denn für dich haften, außer deinen Eltern? Und wie äußert sich das überhaupt, wenn ein Dritter für dich haftet? Willst du jmd. hinter Gitter bringen, nur weil er mitgefahren ist und älter war?
 
@flocu: das muss er im zweifel gar nicht selber machen. das tut seine (kranken-)versicherung
oder wenn's ihn gscheit hinlegt auch der staatsanwalt.

ob's da beim biken irgendwelche praezedenzfaelle gibt weiss ich nicht. beim klettern oder schitourengehen
sind so haftungsgeschichten immer mal wieder aufgekommen aber soweit ich weiss ist da nie viel
rausgekommen. siehe zb. das lawinenunglueck im jamtal vor n paar jahren. da ist den bergfuehrern
soweit ich weiss auch nichts angehaengt worden. beim biken sollte soetwas noch deutlich
schwieriger sein, da dich ja keiner deiner aelteren mitfahrer zwingt irgenwas zu fahren....

aber vielleicht haben wir hier ja noch einen bikenden anwalt, der da kompetenter was dazu sagen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus Maurice,

irgendwie versteh ich Deine Frage nicht.
Wenn Du auf einer Tour ohne jegliches Fremdverschulden hinfällst und Dir dabei weh tust => was hat das mit "Haftung" zu tun?

Die Verantwortung der Mitfahrer auf einer solchen Tour beschränkt sich m.E. darauf, Erste Hilfe zu leisten und - wenn die Verletzung schwerer ist - Hilfe zu holen (Sanitäter, Bergwacht, ...)

Und was meinst du mit dem Wisch, den Deine Mutter schreiben soll?
 
Meiner Meinung nach liegt fatz am richtigste, wobei das Urteil für die Jamtaltour in Österreich schon etwas komisch für die Bergführer aus ging. Warum die keine Strafe bekommen haben, ist wirklich schwer zu sagen, da die ja bei der höchsten Lawinenwarnstufe los gingen. Ich glaub der Richter hat sich zuvor alle 4 Folgen von der "Piefke Saga" 100 Mal rein gezogen.
Solange es sich um keine geführte Tour handelt, bei der sich der Tourleiter über dein Können informieren muss und dann entsprechend deinem Können eine Route festlegen muss, kann keinem etwas passieren.
Im Allgemeinen wird bei normalen Verletzungen, die keine bleibenden Schäden nach sich ziehen auch niemand vor den Richter kommen, da normaler Weise niemand Schadenersatz fordert. Ein Problem gibt es halt immer dann, wenn jemand Rechtsansprüche stellt oder es sogar so weit kommt, dass der Staatsanwalt eingeschalten werden muss. Solltest du dir das Genick brechen passiert das aber automatisch.
 
Hallo!

Wer haftet jetzt für mich? Hafte ich nicht für mich selber?

Such im Unterforum "open trails" mal nach dem Begriff "gemeinsame Sportausübung".

Obwohl ich auch nicht ganz verstanden habe worauf deine Frage abzielt ist es aber sicher nicht verkehrt sich zu diesem Thema ein paar Gedanken zu machen.

Gruß,
Jörg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
vielen Dank für eure vielen Antworten :)

Also alles hat damit angefangen, dass ich einmal hier bei der Fahrgemeinschaft mit Biken wollte. Ich hatte halt den User angeschrieben, dass ich noch nicht wisse, ob ich könne, und da hatte er mir zurück geschrieben, dass ich doch einfach kommen sollte, außer ich wäre noch keine 18 Jahre. Er meinte, weil wenn etwas Passiert würde er dafür haften oder so.

Aber gester hatte ich mich dann mit jemanden anders Verabredet, und alles hat auch gut geklappt, aber wir hatten uns nochmal darüber unterhalten, und er meinte ich solle mich einfach mal schlau darüber machen, wie dass mit der Haftung ist.

LG
Maurice
 
außer ich wäre noch keine 18 Jahre. Er meinte, weil wenn etwas Passiert würde er dafür haften oder so.
gut, der meint die geschichte mit der aufsichtspflicht. sollte sich aber mit einem wisch
von deinen eltern erledigt haben. wobei das, wenn du schon 16 bist, sowieso die frage ist,
ob ihm da einer was anhaengen kann.
 
Was sollte den in dem Wisch stehen? Das ist auch die Frage.. Weil wenn da nachher was falsches Drin steht oder so. Glaubt ihr man kann beim Jugendamt deswegen mal nachhören?
LG
Maurice
 
Wenn ich die Fragestellung lese glaube ich, dass manche Leute einfach zuviel quarzen...:rolleyes:

@Maurice
Wenn Du mit mir zusammen Rad fährst (wohl gemerkt, Du bist auch "schon" 16) und auf den Appel fällst, weil Du Dich selbst überschätzt hast, oder was auch immer, dann habe weder ich noch sonst jemand seine Aufsichtspflicht verletzt. Dann ist das einfach Dein Problem und fertig. Das Einzige, was man einem Dritten anlasten könnte wäre, wenn er seine Ersthelferpflichten bei einem Unfall verletzt. Aber das wurde weiter oben ja schon geschrieben.

In diesem Sinne...
 
Schön, dass hier alle ihren Senf dazu geben aber ich konnte leider noch keine Belege für eure Aussagen finden. Das deutsche Rechtssystem ist eines der kompliziertesten der Welt. So schwammige Aussagen wie
du hast von Eigenverantwortung schon mal was gehört oder?
sind einfach nur unpassend. Schön dass du das so siehst, aber sehen es die Richter auch so? Meines Wissens geht es bei der Frage auch nicht um die Mitfahrer sondern um einen Guide der privat im LMB eine Tour ausschreibt. Diese Frage sollte mal in einem Rechtsforum gestellt bzw. von einer Anwalts ähnlichen Person beantwortet werden.
 
Meines Wissens geht es bei der Frage auch nicht um die Mitfahrer sondern um einen Guide der privat im LMB eine Tour ausschreibt. Diese Frage sollte mal in einem Rechtsforum gestellt bzw. von einer Anwalts ähnlichen Person beantwortet werden.

Genau da ist der Hund begraben, den viele "private" Tourguides völlig übersehen.
Ich habe bis letztes Jahr selbst nichtkommerzielle Touren im Bekanntenkreis veranstaltet und geführt.
Vor ein paar Jahren habe ich mich deshalb mal von eine Rechtsanwalt zu dem Thema beraten lassen.

Folgende sinngemäße Anwort habe ich auf meine Frage: "....inwieweit bin ich als Guide verantwortlich für die anderen Tourmitglieder...." bekommen.

wohlgemerkt, alles ist bei mir nichtkommerziell. Ich habe noch nie auch nur einen Euro für eine Tour verlangt.


Folgende Antwort habe ich bekommen:

Wenn ich vor Tourbeginn nicht auf die möglichen Gefahren hinweise oder wenn ich weiß, das jemand aus meiner Gruppe für einen Streckenabschnitt restlos überfordert ist, dann kann ich im Schadensfall haftbar gemacht werden.

Wie habe ich mich deshalb abgesichert:
Ich habe damals auf meiner Website zu jeder Tour so weit ich es wußte die möglichen Schwierigkeiten beschrieben. Das klingt, wenn das heute jemand liest, eventuell ein bisschen lustig. Aber lieber etwas dramatisieren als untertreiben.

Ich habe als zweites nur diejenigen auf Touren mitgenommen, von denen ich wusste, dass sie das konditionell schaffen werden.

Ich habe als nächstes bei denjenigen, bei denen ich wußte, dass sie techn. nicht so gut drauf sind, vor jeder Trailabfahrt gebeten, zu schieben.
Wenn dann jemand auf eigene Gefahr fährt, macht er das in Eigenverantwortung.

Es hat zwar immer wieder mal Stürze gegeben, es ist aber nie was ernsthaftes passiert.
Den Vorschlag des Rechtsanwaltes, mir eine Haftungsausschluss Erklärung von allen Tourmitgliedern unterschreiben zu lassen, habe ich bis heute nicht verwirklicht.

wie kann ein privater nichtkommerzieller Tourguide haftbar gemacht werden?


Wenn ich als Tourguide eine Tour "verharmlose" und einen Fahrer, von dem ich annehmen kann, dass er der Tour nicht gewachsen ist, trotzdem mitnehme, kann ich im Schadensfall haftbar gemacht werden

z.B. durch die Krankenversicherung des Geschädigten (die will in solchen Fällen unter Umständen die Behandlungskosten zurückhaben)
und viele viele andere Versicherungen werden sich im Schadensfall melden ....


Grüße
Manfred
 
spar dir deine rassistischen sprüche.

Wenn du nicht lesen kannst oder das Gelesene nicht richtig interpretieren kannst, sparst dir deine sinnlosen Kommentare oder gehst noch einmal in die Schule nachsitzen.

Tschuldige - du weißt anscheinend nicht was das ist die "Piefke Saga". Es ist ein Satiere, die das Verhältnis von Tirolern und Deutschen zeigt. Das Ganze sollte eigentlich zum Nachdenken anregen und als Scherz gesehen werden. Kuckst du Ausschnitt bei YouTube oder der Ausschnitt ist auch gut und damit man auch erkennen kann, dass es nicht einseitig ist, bekommen wir Tiroler auch eins auf die Mütze. Wohl gemerkt deutsche Schauspieler.

Der Freispruch der 2 Bergführer hätte eigentlich nur in einen dieser 4 Teile zustande kommen können. Niemand hätte geglaubt, dass 2 Tiroler Bergführer ein Lawinenunglück überleben, alle 12 Deutschen tot sind und obwohl sie grob fahrlässig gehandelt haben einen Freispruch bekommen haben.

Vielleicht verstehst es jetzt.

In diesem Sinne: Friede!
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Zeilen von Manfred treffen es sehr gut.
Eine kleine Anmerkung noch dazu. Ihr müsst gar nicht
als Organisator oder Guide der Tour auftreten. Im
Zweifel wird der erfahrenste herangezogen (Stichwort Garantenstellung),
ganz unabhängig davon, ob er kommerzieller oder privater
Guide oder Bike Kollege ist. D.h. ihr seid immer alle
für Eure Mitbiker mitverantwortlich.

Wolfgang


Genau da ist der Hund begraben, den viele "private" Tourguides völlig übersehen.
Ich habe bis letztes Jahr selbst nichtkommerzielle Touren im Bekanntenkreis veranstaltet und geführt.
Vor ein paar Jahren habe ich mich deshalb mal von eine Rechtsanwalt zu dem Thema beraten lassen.

Folgende sinngemäße Anwort habe ich auf meine Frage: "....inwieweit bin ich als Guide verantwortlich für die anderen Tourmitglieder...." bekommen.

wohlgemerkt, alles ist bei mir nichtkommerziell. Ich habe noch nie auch nur einen Euro für eine Tour verlangt.


Folgende Antwort habe ich bekommen:

Wenn ich vor Tourbeginn nicht auf die möglichen Gefahren hinweise oder wenn ich weiß, das jemand aus meiner Gruppe für einen Streckenabschnitt restlos überfordert ist, dann kann ich im Schadensfall haftbar gemacht werden.

Wie habe ich mich deshalb abgesichert:
Ich habe damals auf meiner Website zu jeder Tour so weit ich es wußte die möglichen Schwierigkeiten beschrieben. Das klingt, wenn das heute jemand liest, eventuell ein bisschen lustig. Aber lieber etwas dramatisieren als untertreiben.

Ich habe als zweites nur diejenigen auf Touren mitgenommen, von denen ich wusste, dass sie das konditionell schaffen werden.

Ich habe als nächstes bei denjenigen, bei denen ich wußte, dass sie techn. nicht so gut drauf sind, vor jeder Trailabfahrt gebeten, zu schieben.
Wenn dann jemand auf eigene Gefahr fährt, macht er das in Eigenverantwortung.

Es hat zwar immer wieder mal Stürze gegeben, es ist aber nie was ernsthaftes passiert.
Den Vorschlag des Rechtsanwaltes, mir eine Haftungsausschluss Erklärung von allen Tourmitgliedern unterschreiben zu lassen, habe ich bis heute nicht verwirklicht.

wie kann ein privater nichtkommerzieller Tourguide haftbar gemacht werden?


Wenn ich als Tourguide eine Tour "verharmlose" und einen Fahrer, von dem ich annehmen kann, dass er der Tour nicht gewachsen ist, trotzdem mitnehme, kann ich im Schadensfall haftbar gemacht werden

z.B. durch die Krankenversicherung des Geschädigten (die will in solchen Fällen unter Umständen die Behandlungskosten zurückhaben)
und viele viele andere Versicherungen werden sich im Schadensfall melden ....


Grüße
Manfred
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz schwieriges Thema, in D meines Wissens völlig "unbeackert" (ich hab´mich vor einiger Zeit mal eingehender damit beschäftigt).

Bei unseren Nachbarn in Österreich dagegen recht heftig diskutiert worden, als Folge der sog. "Piz Buin-Entscheidung" des Obersten Gerichtshof (allerdings auch schon 10 Jahre alt). Da gibt es

- den "Führer aus Gefälligkeit", der Erfahrene, der den nicht so Erfahrenen überredet, bei ihm mitzumachen und den "faktischen Führer", der der Erfahrenste in einer Gruppe ist und und und...

Wie gesagt, das sind Grundsätze aus Österreich, nicht ohne weiteres auf D übertragbar.

Soweit mir bekannt, gibt es in D keine Entscheidung eines Obergerichts oder gar des BGH zu dem Thema, also kann weiter spekuliert und gerätselt werden :).
 
die Frage ist ausgesprochen interessant. Ein Kollege von mir, welcher sehr viele Berge besteigt, und auch schon bestiegen hat, behauptet, dass er in jedem Fall vor Gericht landen würde, wenn ein Unerfahrener Mitläufer bei einer gemeinsamen Tour "hops" gehen würde.
Wenn dies nach den letzten Aussagen hier so einfach mit Eigenverantwortung abgehandelt werden könnte, dann müssten keine Haftungsausschlüsse bei Bergtouren oder Alpenüberquerungen mehr akzeptiert werden. Diese sind aber nach wie vor Usus.
 
auch bei privaten touren im bekanntenkreis?
hab ich jetzt persönlich noch nie erlebt...

Ja natürlich ist das auch im privaten Bereich so . . .

Beispiel aus meinem Bekanntenkreis:
4 Freunde unternehmen eine Skitour, die beiden Älteren sind erfahrene Tourengehen, die jüngeren weniger. Man geht trotz hoher Lawinenwarnstufe.
Alle 4 werden von einer Lawine verschüttet, 2 kommen ums Leben - einer der Älteren und ein Jüngerer.
Die Familie der Verunglückten klagen, es kommt zu einem Gutachterprozess.
Letztlich drehte sich alles um die Frage, ob der überlebende Ältere nicht doch die bessere Ausbildung hatte und mit seinem Wissen und seiner Erfahrung das Unglück hätte verhindern können . . .
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, dass es diese problematik gibt ist unbestritten.
mir ging es eher darum, dass es nach wie vor usus sein solle, sich auch bei privaten touren einen haftungsausschluss geben zu lassen. habe ich nämlich noch nie erlebt...
 
ich habe das nicht Präzisiert, ich meinte bei organisierten Touren. Im Privatbereich ist dies sicherlich nicht so.

Aber genau aus dem Grund wurde die Frage ja gestellt...
 
hm. das interessiert mich jetzt auch:
gibt es denn ähnliche urteile in d wie für at die piz buin entscheidung?
ist in at die piz buin entscheidung und die darin vorgenommene klassifizierung seitdem in anderen fällen bestätigt / angewandt worden (denn die nummer mit den vergessenen steigeisen macht aus dem fall doch einen ziemlichen sonderfall)?
 
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