Meines Wissens geht es bei der Frage auch nicht um die Mitfahrer sondern um einen Guide der privat im LMB eine Tour ausschreibt. Diese Frage sollte mal in einem Rechtsforum gestellt bzw. von einer Anwalts ähnlichen Person beantwortet werden.
Genau da ist der Hund begraben, den viele "private" Tourguides völlig übersehen.
Ich habe bis letztes Jahr selbst nichtkommerzielle Touren im Bekanntenkreis veranstaltet und geführt.
Vor ein paar Jahren habe ich mich deshalb mal von eine Rechtsanwalt zu dem Thema beraten lassen.
Folgende sinngemäße Anwort habe ich auf meine Frage: "....inwieweit bin ich als Guide verantwortlich für die anderen Tourmitglieder...." bekommen.
wohlgemerkt, alles ist bei mir
nichtkommerziell. Ich habe noch nie auch nur einen Euro für eine Tour verlangt.
Folgende Antwort habe ich bekommen:
Wenn ich vor Tourbeginn nicht auf die möglichen Gefahren hinweise oder wenn ich weiß, das jemand aus meiner Gruppe für einen Streckenabschnitt restlos überfordert ist, dann kann ich im Schadensfall haftbar gemacht werden.
Wie habe ich mich deshalb abgesichert:
Ich habe damals auf meiner Website zu jeder Tour so weit ich es wußte die möglichen Schwierigkeiten beschrieben. Das klingt, wenn das heute jemand liest, eventuell ein bisschen lustig. Aber lieber etwas dramatisieren als untertreiben.
Ich habe als zweites nur diejenigen auf Touren mitgenommen, von denen ich wusste, dass sie das konditionell schaffen werden.
Ich habe als nächstes bei denjenigen, bei denen ich wußte, dass sie techn. nicht so gut drauf sind, vor jeder Trailabfahrt gebeten, zu schieben.
Wenn dann jemand auf eigene Gefahr fährt, macht er das in Eigenverantwortung.
Es hat zwar immer wieder mal Stürze gegeben, es ist aber nie was ernsthaftes passiert.
Den Vorschlag des Rechtsanwaltes, mir eine Haftungsausschluss Erklärung von allen Tourmitgliedern unterschreiben zu lassen, habe ich bis heute nicht verwirklicht.
wie kann ein privater nichtkommerzieller Tourguide haftbar gemacht werden?
Wenn ich als Tourguide eine Tour "verharmlose" und einen Fahrer, von dem ich annehmen kann, dass er der Tour nicht gewachsen ist, trotzdem mitnehme, kann ich im Schadensfall haftbar gemacht werden
z.B. durch die Krankenversicherung des Geschädigten (die will in solchen Fällen unter Umständen die Behandlungskosten zurückhaben)
und viele viele andere Versicherungen werden sich im Schadensfall melden ....
Grüße
Manfred