Versicherungsproblem!?!

Marcoo

Screamhals
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Hallo Leute,

hab ein kleines großes Problem und zwar ist ein Kumpel mit meinem Bike gefahren usw naja auf jedenfalls ist ihm dann beim Bremsen die Bremsaufnahme von der Gabel abgerissen.

also Monste T 99 - Grimeca Sys17 dürften ja mehrere mit erfahrung haben.

Habe der Vers. wie gewünscht ein Kostenvoranschlag einer Reparatur vorgelegt. Und den Schadenhergang erklärt.

Ab dann vor 2 Tagen eine Brief bekommen das zum Abschluss des ganzen sie noch eine bestätigung eines Fachbetriebes möchten der bestätigt das der schaden aus den genannten ursachen entstanden ist.

Nur leider möchte mir keine Bike werkstatt bei mir in der umgebung sowas schreiben , da sie alle nur xc bikes oder city räder verkaufen und sich das selber nicht vorstellen können.

Gibt es vielleicht hier jemanden der selbst so einen Fachbetrieb betreibt und mir das bestätigen kann!?!

Wäre echt klasse wenn das wer könnte.

mfg marco

PS: wenn das thema nicht in das forum passt, bitte verschieben
 
Zunächst mal sind geliehene Sachen wie Eigentum zu werten im Schadenfall. Wenn Du das so geschrieben hast wie Du oben sagst dann wundert es mich doch sehr das die Versicherung nicht schon den Schaden abgelehnt hat. (Viele Versicherer bieten das zwar auch an zu versichern - aber meist nur in "teureren" Komfort Produkten.) Wenn Du ein solches hast oder einen der wenigen guten Haftpflichtversicher dann lies weiter :D

Wenn der Versicherer jetzt ein Gutachten einholen will (so verstehe ich die Forderung von denen). Dann ruf dort an und bitte höflich darum Dir einen Gutachter seitens der Gesellschaft zu stellen. Letztenedes bist Du in dem moment "Bittsteller" -> Also kleine Brötchen backen.

Die Story selbst klingt für jemand neutrales schon ein wenig Haarsträubend :-)
 
Ja, es war so gewesen das mein Kumpel es ohne meine erlaubnis genommen hat.

Den Kostenvoranschlag für die Reperatur zu bekommen war auch nicht ganz so einfach.
Musste selbst bei Cosmic anrufen mir die Teile Nr. und alles geben lassen und dann hat der Bikeladen den Kostenvoranschlag für die Reperatur geschrieben.

Und nun möchte die Vers. nur noch das der Bikeladen bestätigt, dass der entstandene Schaden durch das bremsen verursacht worden sein könnte.

Leider gibt es hier keinen der sowas bestätigen möchte, da sie sich sowas nicht vorstellen können.

mfg Marco
 
Marcoo schrieb:
Ja, es war so gewesen das mein Kumpel es ohne meine erlaubnis genommen hat.
Das ist Diebstahl. Gestohlene Sachen sind nie versichert!

Den Kostenvoranschlag für die Reperatur zu bekommen war auch nicht ganz so einfach.
Musste selbst bei Cosmic anrufen mir die Teile Nr. und alles geben lassen und dann hat der Bikeladen den Kostenvoranschlag für die Reperatur geschrieben.

Und nun möchte die Vers. nur noch das der Bikeladen bestätigt, dass der entstandene Schaden durch das bremsen verursacht worden sein könnte.

Leider gibt es hier keinen der sowas bestätigen möchte, da sie sich sowas nicht vorstellen können.

mfg Marco
Ganz ehrlich - mich wundert es nicht das das niemand machen möchte.

Es ist kein Versicherungssachaden. Und schonmal garnet wenn es Dein Kumpel geklaut hat und Du es auch so geschrieben hast. Anscheinend ist der Sachbearbeiter aber ziemlich verplant.

Du musst den Schaden nachweisen können. Da musst Du dem Bikeladen auf die Füsse treten und hoffen das die so kulant sind. Du hast schon mächtig dusel mit der Versicherung bislang. Den Schaden hätte man meiner Meinung nach nie so darlegen dürfen.

Natürlich ist die ganze Zeit die Versicherung Deines Freundes gemeint und nicht Deine. Du selbst kannst Dich nicht schädigen.
 
Das ist Diebstahl. Gestohlene Sachen sind nie versichert!

Wenn ein Kumpel in meiner Wohnung meine Cam in die Hand nimmt, ohne zu fragen und dropt die in Richtung Boden, das soll dann Diebstahl sein?

Kann ich mir nicht vorstellen, aber belehrt mich eines besseren.

Des Weiteren ist es eigentlich als Klausel in den Versicherungen so vorgesehn, das im Versicherungsfall angegeben werden sollte, das es gegen seinen Willen genutzt worden ist bzw. ohne Kenntnis oder Einverständnis. (bezüglich des Bsp. mit der Cam)
Das wäre ja dann alles Diebstahl, was ich nicht glaube.

Die Situation war halt so, das die Bikes rumlagen und Kumpel nahm sich Marcos Bike um ne Runde zu drehn.
Marco selber bekam davon nix mit weil er im Laden was zu trinken holte. Also wars gegen seinen Willen, aber kein Diebstahl....zumindest nicht vollendet und auch eine Absicht ist nicht gegeben.

Dann brach beim Bremsen halt die Aufnahme ab.
Das Prob ist ja bekannt in Bikekreisen aber nun muss es der Versicherung glaubhaft gemacht werden.

P.S. ich bin nicht der Kumpel, aber kenne den Marco halt auch.
 
El Duderino schrieb:
Wenn ein Kumpel in meiner Wohnung meine Cam in die Hand nimmt, ohne zu fragen und dropt die in Richtung Boden, das soll dann Diebstahl sein?
Nein, es ist kein Diebstahl.

Des Weiteren ist es eigentlich als Klausel in den Versicherungen so vorgesehn, das im Versicherungsfall angegeben werden sollte, das es gegen seinen Willen genutzt worden ist bzw. ohne Kenntnis oder Einverständnis. (bezüglich des Bsp. mit der Cam)
Das wäre ja dann alles Diebstahl, was ich nicht glaube.
Woher kommt die Weisheit. Kann ich nicht bestätigen.

Was Du meinst ist der sogenannte "Gefälligkeitsschaden". Wenn ich Dich bitte mir zu helfen nen TV (von mir aus auch Cam) in den 2ten Stock zu schleppen dann ist er bei vielen nicht versichert. Sehr wohl aber wenn ich bei Dir zu besuch bin und Ihn mit dem Ellenbogen vom Tisch haue...

Die Situation war halt so, das die Bikes rumlagen und Kumpel nahm sich Marcos Bike um ne Runde zu drehn.
Marco selber bekam davon nix mit weil er im Laden was zu trinken holte. Also wars gegen seinen Willen, aber kein Diebstahl....zumindest nicht vollendet und auch eine Absicht ist nicht gegeben.

Dann brach beim Bremsen halt die Aufnahme ab.
Das Prob ist ja bekannt in Bikekreisen aber nun muss es der Versicherung glaubhaft gemacht werden.
Es ist immer grenzwertig in solchen Dingen. Ein fremdes Handy in die Hand nehmen bei jemandem privat ist schon was anderes als ohne Erlaubnis auf fremden bikes rumzufahren.

Wie gesagt - es wird kniffelig. Die Versicherung hat jedoch bislang nichts unternommen um den Schaden dahingehend abwenden zu wollen. Das Problem ist doch vielmehr das der Schaden so von niemanden abgenommen wird. Er muss den Schaden plausibel darlegen - dafür das "Gutachten". Hat er das nicht wird er kein Geld bekommen.

1. Wie hoch ist der Schaden? er bekommt den Zeitwert! Nicht Neuwert.
2. Macht es Sinn den Schaden überhaupt abwickeln zu lassen - bei Versichern ist es egal ob ein Schaden 1 Euro oder 1.000.000 Euro kostet. Viel brisanter ist die Frage der Schadenhäufigkeit. 3 Schäden a`5 Euro haben mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Kündigung zur Folge.

Im Grunde ist das ja keine Versicherungsfrage mehr. Vielmehr das Problem den Schadenhergang zu beweisen - und das kann im Grunde "nur" ein sehr kulanter Händler :-)
 
Hi,

also um die Schadenssumme ermitteln zu können , hat mir die versicherung geschrieben das ich von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die reparatur einreichen soll. Dies hab ich auch gemacht.Reperatur allein für die gabel sind schon 310euro.

Wegen der Schadenshäufigkeit ist zusagen das diese Vers. das erstemal in anspruch genommen wird.

Da es hier bei uns leider keine Händler gibt die sich mit DH teilen auskennen und sich somit auch nicht vorstellen können was für Bremskräfte Bremsen entwickeln können , wird mir hier keiner glauben das es vom Bremsen passiert ist.
 
Ich würde mich dann versuchen an die Stelle zu wenden die Dir die Gabel verkauft hat.

Ich denke mal es war ein Versender. Erkläre denen ruhig die Problematik. Wenn dem so ist das die Cantis unter solchen Bedingungen brechen/reissen - dann sollte man Dir das schon eingestehen können.

Ist evtl. noch Gewährleistung auf dem bike/der Gabel? Der Cantis darf sich ja nicht einfach verabschieden. Wieviel Garantie gibts auf die Gabel?

Ansonsten biete der Versicherung an das Du denen die Gabel zu einem Gutachter schickst. Ist zwar nicht der normale Weg - aber ein versuch ist es wert.
 
uff - das ist ja heftig. Die ganze Bremssattelaufnahme hat sich verabschiedet.
Mein beileid - und das bei der schönen Bomber... Das sollte die eigentlich haben können.

Mail der Versicherung das Bild mit einer Erklärung der Sachlage. Dann bietest Du an wenn weiterhin Handlungsbedarf bestehen sollte das ein Gutachter sich das gerne ansehen kann. Ich denke ein Gutachter kann ohne Probleme erkennen das es beim "normalen" Gebrauch passiert ist.

Ich kann mir nicht vorstellen das die Gesellschaft dann weitere Daten anfordert.

Lass mal hören was passiert ist. Ich werd mich morgen nochmal schlau fragen wie Deine Rechte in dem Fall genau stehen. Aber eigentlich musst Du "nur" die Möglichkeit bieten den Schaden für die Versicherung prüfbar zu machen und die Kosten gering zu halten. Beides machst Du bislang.

Viel Glück :-)
 
Na, dann will ich mal...

Wie baum77 bereits richtig festgestellt hat: Kein Diebstahl, sondern ungerechtfertigte Ingebrauchnahme analog 248b StGB...

Wäre ich die Versicherung, würde ich auch nicht regulieren wollen, da Du
ja einen direkten Anspruch gegen Deinen Freund gem. §§823I S.1 1.Alt , 249 II BGB hast. Da will die Versicherung nicht mal im Regress regulieren...

Ist leider schmerzhaft, aber rechtlich einwandfrei...

Evtl. hast Du einen Anspruch gegen den Hersteller aus z.B. 437, 434 BGB oder gar ProdHaftG. Müsstest nur ne andere Geschichte erzählen....
 
baum77 schrieb:
Mail der Versicherung das Bild mit einer Erklärung der Sachlage. Dann bietest Du an wenn weiterhin Handlungsbedarf bestehen sollte das ein Gutachter sich das gerne ansehen kann. Ich denke ein Gutachter kann ohne Probleme erkennen das es beim "normalen" Gebrauch passiert ist.

Viel Glück :-)

Ich habe der Versicherung schon Bilder geschickt diese , dass war das erste was sie von mir wollten und eine stellungnahme wie es dazu gekommen ist.

Hab ich also einen netten Brief geschrieben und 2-3 Fotos dazu gepackt.

Dann kam das schreiben das sie zum abschliessen dieses Falles noch von einem Fachbetrieb bestätigt haben wollen. Das der Schaden durch das Bremsen enstanden ist.

Da diese sich ja absichern möchte das der Schaden nicht von etwas andere passiert ist.

Nur sagt der Chef meines Ladens das er sowas nicht schreibt , obwohl der Mechaniker in der Werkstatt der mit den Kostenvoranschlag gemacht hat,
das Problem selbst schon einmal gesehen hat.

Ich hatte eigentlich gehofft das jemand hier im Forum hier einen Bikeshop betreibt o.ä. und mir vielleicht mit 1-2 Sätzen der Hergang bestätigen kann.

mfg Marco
 
Hi

OK, genau jetzt danke ich innerlich meinem Bikedealer das er meinem Wunsch nach Umbau auf 200er Scheibe an meiner Junior T. '00 nicht eingegangen ist und mir ne 180er eingepflanzt hat als maximal Scheibe.

Begründung: Damals gab es keine 200er Scheiben und die Aufnahmen/Gabel ist nicht für die Gewalt einer 200er Bremse ausgelegt auf Dauer.

Ich denke das das bei Dir kein Akutschaden war, sondern ein Ermüdungsbruch durch dauerhaft Überbelastung. Da musste dem Kumpel eigentlich schon mal nen Dankebierchen ausgeben, denn wenn das in freier Wildbahn im wilden Ritt passiert wäre, die Bremse dann mal Flugs den Weg in die Speichen gerät schaust Du verdammt alt aus.

Ich vermute ferner, das sich keiner der Shops dazu bewegen lassen will, da die keine Gutachterqualitäten haben.

Pers. halte ich es so, das wenn sich einer mein Bike krallt, ohne meine ausdrückliche Erlaubnis (Bikes, Autos und Frauen verleiht man nicht!) dann gibts was an die Kiemen und wenn Schaden dann kann er das begleichen. Wie ist mir dann egal, aber pronto. Freundschaft hin oder her. Ich schnapp mir doch auch nicht die Freundin meines Kumpels, pimper die und sach dann... oh, sorry, die is nu schwanger... viel Spaß damit. Hab ich nix mit zu tun.

Bin da nicht allein so ein wenig eigen. Auch die Jungs mit denen ich so zu tun haben halten das so.

Nur das meine Kumpels die Bikes der anderen nie einfach so fahren würden. Denn wenn was passiert ist es immer blöde.

Die Haftpflicht deckt glaube ich, auch keine Schäden die durch Verschleiß oder Ermüdung passieren. Wenn mein Kumpel mit meinem Auto fährt und der Motor verreckt zahlts auch nicht die Haftpflicht.

Wenn er mein Bike aus versehen die Kellertreppe runterschubst schaut das wiederrum anders aus.

Grüßle
 
ich weiß nicht ob das schon geschrieben wurde, aber müsste das nicht eigentlich die haftpflicht von deinem kumpel bezahlen, denn dafür ist sie ja da oder?
 
hallo ihr,

mal wieder ein sehr grenzwertiger fall hier!!!

1) welche scheibengröße hattest du verbau?
2) war diese für die gabel überhaupt zulässig?
3) normal sollte dein freund für den schaden aufkommen, weil ER für den schaden gesorgt hat. für sowas greift dann SEINE haftpflicht!!
4) wie es sich anhört, udn man es aus deinen beiträgen entnehmen kann, wolltest du dir mit allen mitteln eine solche bestätigung holen. ich kann läden verstehen die das nciht einfach so machen. DENN: durch eine falsche aussage können diese dann haftbar gemacht werden.

dh. falls 1 + 2 zutreffen und sie im wissen dessen (scheibe nicht geeignet/zulässig für gabel) ein schreiben verfasst haben welches augenscheinlich etwas anderes an die versicherung vermittelt ist das ein tatbestand der strafbar ist!!!

so und nun lass doch mal die wahrheit raus ;-)

grüße coffee
 
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